Politische Mandatsträger sind vor Strafverfolgung geschützt. Durch die Regelung, die im Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes steht, soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichergestellt werden. Dort heißt es: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden."
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts, demzufolge er wegen "grober Störung" im Sinne des Versammlungsgesetzes 20 Tagessätze zu je 170 Euro zahlen sollte, hatte er Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde im Mai wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ramelow sagte dem Tagesspiegel, er habe der Einstellung des Verfahrens damals zugestimmt. Die Anwaltskosten habe er aber nicht selbst tragen wollen – und deshalb Widerspruch eingelegt. Diesen Einspruch habe er gewonnen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde daraufhin aufgehoben. Seither ist das Verfahren wieder offen.
Seine Immunität hat aber als Ministerpräsident keinen Bestand mehr.
Aber weder Lieberknecht noch Barschel hatten ihre Mandate aufgegeben, drum ging es mir eigentlich. Denn Ramelow will es ja aufgeben, weil die Linke eine Trennung von Mandat und Amt im Heft stehen haben soll.Doch, Ministerpräsidenten genießen auch Immunität. Lieberknechts zum Beispiel wurde nach einer Anzeige der Grünen auf Antrag der StA. im vergangenen Jahr wegen Anfangsverdachts der Untreue aufgehoben, da ging es um die Frühpensionierung ihres Regierungssprechers. Anderes prominentes Beispiel: Uwe Barschel (CDU/Schleswig-Holstein).
Aber weder Lieberknecht noch Barschel hatten ihre Mandate aufgegeben, drum ging es mir eigentlich. Denn Ramelow will es ja aufgeben, weil die Linke eine Trennung von Mandat und Amt im Heft stehen haben soll.
Es bleibt zunächst offen, ob es zu einer formellen Aufhebung der Immunität überhaupt kommen kann. Ramelow will sein Landtagsmandat ohnehin abgeben. Laut den Regeln der Linken können Regierungsmitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete sein. Ramelow ließ offen, wann er das Mandat niederlegt. Wenn er kein Landtagsabgeordneter mehr ist, kann regulär gegen ihn ermittelt werden.
Seine Immunität war wegen des Verfahrens schon einmal aufgehoben, was aber wegen der neuen Wahlperiode laut einem Sprecher des Amtsgerichts jetzt noch einmal neu habe beantragt werden müssen. So steht es in Cores Link (zeit.de) weiter oben. Und weiter heißt es da:
Möglicherweise hat die Justiz darauf spekuliert, dass er bei der Wahl zum MP durchfällt wie einstmals Heide Simonis. Dann hätte er sein Mandat sicher nicht aufgegeben. Oder dass er es trotz Wahl zum MP behält. Vermutlich wollten sie auf Nummer Sicher gehen.