dirk1966
Well-Known Member
Hör mir bloß auf mit der "MEB".
Ich erzähle dir mal ne kurze Geschichte zur MEB;
Meine Frau hatte sich ja von Deutschland aus online für den Schuldienst angemeldet
und alle Angaben und Dokumente dann ordnungsgemäß eingereicht.
Positive Bestätigung der MEB; meine Frau kann wieder als Mathe-Lehrerin an einer
staatlichen Orta Okulu anfangen.
Alles super, Flug sofort gebucht, dann in 3. Wochen war Schulbeginn in der Türkei für meine Frau.
Ich selber mußte noch ca. 3. Monate in Deutschland bleiben, wegen Kündigungsfrist der Wohnung
incl. Renovierung.
In Februar des folgenden Jahres kam meine Frau fast weinend von der Schule nach Hause.
Sie mußte morgens in der Schule beim Müdür "antreten", der ihr mitteilte, das er ein Schreiben
aus Ankara von der MEB bekommen hätte, wo ihr aufgrund falscher Angaben ihrerseits bei der Einstellung
mit sofortiger Wirkung gekündigt worden sei.
Wir natürlich am gleichen Tag noch zum Anwalt, um Klage gegen diese Kündigung einzureichen.
Dort stellte unser Anwalt dann fest, das die Kündigung sich auf ein Gesetz berief, das erst am 1.1.
des Jahres in Kraft getreten war, meine Frau aber noch nach den "alten" Gesetz eingestellt wurde.
Während diese "Geschichte" beim Gericht lag, durfte meine Frau aber "gnädigerweise" als sog.
"Hilfslehrer", "natürlich" an der gleichen Schule, gleiche Fächer und Schüler, aber mit einen
Gehalt von ca. 800 TL monatlich.
Ein gutes halbe Jahr später bestätigte das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Kündigung,
so das meine Frau wieder als "Volllehrer" an ihrer alten Schule arbeiten konnte.
Eine weitere von uns eingereichte Klage, wegen den "Verdienstausfall" während dieser Zeit,
liegt nun schon seit knapp 5. Jahren bei Gericht, ohne das bis jetzt eine Entscheidung gefällt
wurde.
Und dies alles, weil wahrscheinlich ein "kleiner" Beamte der MEB in Ankara beim "Studieren"
der Akte meiner Frau etwas "durcheinander" gekriegt hat....
Ich erzähle dir mal ne kurze Geschichte zur MEB;
Meine Frau hatte sich ja von Deutschland aus online für den Schuldienst angemeldet
und alle Angaben und Dokumente dann ordnungsgemäß eingereicht.
Positive Bestätigung der MEB; meine Frau kann wieder als Mathe-Lehrerin an einer
staatlichen Orta Okulu anfangen.
Alles super, Flug sofort gebucht, dann in 3. Wochen war Schulbeginn in der Türkei für meine Frau.
Ich selber mußte noch ca. 3. Monate in Deutschland bleiben, wegen Kündigungsfrist der Wohnung
incl. Renovierung.
In Februar des folgenden Jahres kam meine Frau fast weinend von der Schule nach Hause.
Sie mußte morgens in der Schule beim Müdür "antreten", der ihr mitteilte, das er ein Schreiben
aus Ankara von der MEB bekommen hätte, wo ihr aufgrund falscher Angaben ihrerseits bei der Einstellung
mit sofortiger Wirkung gekündigt worden sei.
Wir natürlich am gleichen Tag noch zum Anwalt, um Klage gegen diese Kündigung einzureichen.
Dort stellte unser Anwalt dann fest, das die Kündigung sich auf ein Gesetz berief, das erst am 1.1.
des Jahres in Kraft getreten war, meine Frau aber noch nach den "alten" Gesetz eingestellt wurde.
Während diese "Geschichte" beim Gericht lag, durfte meine Frau aber "gnädigerweise" als sog.
"Hilfslehrer", "natürlich" an der gleichen Schule, gleiche Fächer und Schüler, aber mit einen
Gehalt von ca. 800 TL monatlich.
Ein gutes halbe Jahr später bestätigte das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Kündigung,
so das meine Frau wieder als "Volllehrer" an ihrer alten Schule arbeiten konnte.
Eine weitere von uns eingereichte Klage, wegen den "Verdienstausfall" während dieser Zeit,
liegt nun schon seit knapp 5. Jahren bei Gericht, ohne das bis jetzt eine Entscheidung gefällt
wurde.
Und dies alles, weil wahrscheinlich ein "kleiner" Beamte der MEB in Ankara beim "Studieren"
der Akte meiner Frau etwas "durcheinander" gekriegt hat....