Ich brauche dringend Hilfe!!

DameTR

Member
Zitat von Tati:
... und das er mich auch nicht verlassen wird wenn er verheiratet ist ...

Wie ich bereits oben geschrieben habe, muß seine Ehe 5 Jahre bestehen. Das Mädchen und ihre Familie werden wohl kaum zusehen, wenn er mit Dir zusammenlebt und sie wird sich scheiden lassen ... das bedeutet für ihn also wieder Gefängnis.

Ich wollte Dich mit dem Zusatz nur etwas wachrütteln, Du mußt wissen was Dich erwartet, je früher um so besser.
 

Zerd

Well-Known Member
hmmm, dann scheint der Begriff im Gesetz eine leichte "Verschiebung" in der Bedeutung erfahren zu haben. Urspruenglich, wohl religioes motiviert, war es der unrechtmaessige Geschlechtsverkehr, eben mit jemandem, mit dem man nicht verheiratet ist, gleich, ob eine der beiden Seiten in einer Ehe gebunden ist.

anbei fuer Interessierte noch ein link zu einem Artikel zum Thema:

http://www.sabah.com.tr/2004/09/01/siy102.html
 

DameTR

Member
Zina/ Ehebruch ist immer im Zusammenhang mit einem verheirateten sexualpartner zu sehen. Laut §443 findet die Strafverfolgung auch nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Die AKP wollte diesen § mal ändern, ist dann aber eines besseren beraten worden.
 

Tati

New Member
Ich danke euch allen erst einmal für eure Antworten. für heute muss ich mich erst einmal verabschieden aber ich schaue morgen auf jeden Fall wieder rein.

Auch danke an DAME TR leider hat mich deine Nachricht wieder so richtig reingehauen nachdem ich Mut hatte von Bircik.

Ich habe das auf jeden Fall so verstanden das es eigentlich nur keine Straftat gibt wenn er ihr davor kein Eheversprechen gegeben hat bzw. es keiner mitbekommen hat.

Naja trotzdem erst einmal danke. Vielleicht fällt dir ja noch was ein was ich jetzt machen kann...
 

DameTR

Member
Zitat von Tati:
Ich habe das auf jeden Fall so verstanden das es eigentlich nur keine Straftat gibt wenn er ihr davor kein Eheversprechen gegeben hat bzw. es keiner mitbekommen hat.
quote]

Tut mir leid, die Gesetze sind nun einmal so. Du hast es richtig verstanden. Allerdings sollte er sie auch heiraten, ohne das es zu einer Anklage kommt, dann kann er sich auch in kurzer Zeit von ihr scheiden lassen und muß nicht erst die 5 Jahre abwarten.
 

BiricikDerya

New Member
@dameTr
du meintest...

Die Entjungferung einer Frau mit einem zuvor geleisteten Eheversprechen, das nicht eingehalten wird, ist strafbar

man müsste jetzt wissen,ob der typ der anderen ein eheversprehcen gab oder nicht? aber schätze mal nicht,weil wenn er seine freundin liebt,warum soll er ner anderen ein eheversprechen geben. was anders ist,wenn es zw. den eltern/familien ausgemacht war...dazu kann ihc nichts sagen! das gehört wieder zum teheam familienehre usw.!

@tati warum mein damaliger freund mich NICHT geheiratet hat.
1) er war kurde,und ich bin keine kurdin,sondern türkin!
und meine eltern hatten bzw. hätten ihn nie und nimmer akzeptiert
und seine eltern mich auch nicht.
diesen unterschied zw. kurden un türken gibt es leider noch viel zu heufig unter den moslem!

aber ich weiß wie es dir geht,ich lebe seit 2 jahren inern festen bezeihung,und kann mich in deine lage versetzen!!!*auch wenn ich mit meinem derzeitigen freund,sowas noch nicht durchgelebt habe*



ACHJA nochwas: ich bin leider keine jura studentin oder anwältin....also alle angaben von mir ohne gewähr!
 

Zerd

Well-Known Member
DameTR, sorry, ich scheine mich undeutlich ausgedrueckt zu haben. Die juristische Definition des Wortes scheint der Ehebruch zu sein; ich sprach von der urspruenglichen Definition, wie ich sie auch kannte.

siehe auch
http://www.tgc.org.tr/arsiv/zafer_oztek/yazi6.htm : Zinanın sözlük tanımı, evlilik bağı olmayan iki kişi arasında cinsel ilişki olması.
oder auch
http://sozluk.sourtimes.org/show.asp?t=ziné : islamiyet'te evli olmayan kar$i cinslerin birbirleriyle yatmasina verilen isim.. en buyuk gunahlardan biri.. radikal islamla bezenmi$ ulkelerde (bkz: suudi arabistan) zina yapan kadini ve erkegi ta$layarak olduruyorlar..
usw.

alle Klarheiten beseitigt?...;)
 

BiricikDerya

New Member
@DAME TR
kannst du mir das jetzt nochmal erklären! Warum bzw. Wann der typ das Mädchen heiraten muss?? Ich bin jetzt etwas verwirrt!

Bist du anwältin oder so?


@Tati
sorry wenn ich dir irgendwie hoffnungen gemacht haben sollte, aber ich hab nur meine meinung, geäussert! ich dachte zumindest das es so ist.aber ich lass mich gerne belehren!
 

DameTR

Member
Zitat von Zerd:
DameTR, sorry, ich scheine mich undeutlich ausgedrueckt zu haben. Die juristische Definition des Wortes scheint der Ehebruch zu sein; ich sprach von der urspruenglichen Definition, wie ich sie auch kannte.
quote]

Das Gesetz über den Ehebruch, also Zina ist von 1926 (meine ich mal). Im Gesetzestext ist ausschließlich von Ehegatten die Rede. Auch in dem oben genannten Link wird weiter unten auf den Ehepartner (es) verwiesen. Im Gesetzt ist ausschließlich die Rede von ("Kari / Koca). Wenn Dich der Text von 1926 interessiert werde ich ihn Dir zusenden. Auswendig kenne ich ihn auf türkisch nicht. Aber wozu habe einen haufen Literatur.
 
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