Bei der James-Bulger-Tragödie war nicht nur die Tat entsetzlich, sondern auch der Hassausbruch unbeteiligter Erwachsener gegen die kindlichen Täter. In England gibt es keine Untergrenze der Strafunmündigkeit, was ich ebenfalls entsetzlich finde.
Was eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze nützen soll, ist mir nicht erschließlich. Auf 12, auf 10, auf 7 Jahre, wie die zivilrechtliche Haftung? Was soll der Strafzweck sein? Generalprävention? Glaubt jemand ernsthaft, die Aussicht auf eine Haftstrafe schreckt kindliche Täter*innen ab? Das Vergeltungsbedürfnis der Gesellschaft? Vielleicht auf Verlangen von Bild und Focus und der AfD? Für den Schutz der Gesellschaft vor einer Tatwiederholung muss jetzt schon das Jugendamt bei kindlichen Täter*innen sorgen, notfalls in einer Jugendpsychiatrie oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe.
Generalpräventiiv müsste Geld in die Hand genommen werden, um gruppendynamische Prozesse unter Kindern unter die Lupe zu nehmen. Es ist nicht neu, geradezu banal, dass sich gerade unter Mädchen in dem Alter Gruppen mit Rang-und-Hackordnungen bilden, in denen teils erbittert um Ansehen und damit um Macht gekämpft wird. Das mag sich heute vielfach in Cybermobbing äußern, aber verbale und physische Gewalt im persönlichen Umgang sind auch nicht selten.
Der Ruf nach Strafen darf nicht - damit meine ich nicht dich,
@Bintje - das Beobachten von Gruppenprozessen bei Schüler*innen und frühe Eingreifen bei Anzeichen von Gewalt ersetzen.