Ist das dreist oder nicht?

Alubehütet

Well-Known Member
Es gibt noch einen Fall in dem es um zwei Waisenkinder 2 und 4 Jahre alt, geht.

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Das ist ja aber nicht, was wir hier diskutieren.

In dem Verfahren geht es um zwei Waisenkinder im Alter von zwei und vier Jahren, die sich im Flüchtlingslager al-Haul in der Nähe der syrisch-irakischen Grenze befinden. Ihre Mutter soll bei den Kämpfen um die letzte IS-Bastion Baghouz ums Leben gekommen sein.

Die Großeltern reichten beim Berliner Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Ihr Anwalt verwies darin auf die deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Mädchen und die katastrophalen Zustände in den syrischen Flüchtlingslagern. Hilfsorganisationen hatten die humanitäre und medizinische Lage dort immer wieder heftig kritisiert.

Dagegen hat ja keiner was: Waisenkleinkinder aus Flüchtlingslagern zu holen. Wir reden hier von IS-Kriegern und ggf. ihren indoktrinierten Teenagern, die wir was Kriegsgefangenenlagern holen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Dagegen hat ja keiner was: Waisenkleinkinder aus Flüchtlingslagern zu holen. Wir reden hier von IS-Kriegern und ggf. ihren indoktrinierten Teenagern, die wir was Kriegsgefangenenlagern holen.
Das Flüchtlingslager al-Haul ist kein Kriegsgefangenen Lager und in dem was Bintje postete ging es um einen Sachverhalt genau dieses Lager betreffend.
Du aber wirfst dann mal eben so ein es geht um Kriegsgefangene und Kombattanten, was in dem Zusammenhang falsch ist. Und dann stellst du noch die Rechtsprechung in Frage, was auch falsch ist.

Was machen wir mit den anderen? Die auf Seiten des IS gekämpft haben, denen wir von hier aus aber keine Verbrechen nachweisen können?

Das hat dir @EnRetard wohl schon beantwortet.

Selbst wenn konkrete Tatbeteiligungen nicht nachweisbar sind, reicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für eine mehrjährige Haftstrafe.

Uns so nebenbei kannst du auch gerne im Zusammenhang zitieren und nicht jeden Beitrag einzeln.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Erst sich dem IS anschließen, dabei wer weiß was für Verbrechen begehen und dann die Bundesrepublik verklagen weil man aus dem Gefängnis im Nordirak nach Deutschland geholt werden möchte.
https://www.welt.de/politik/article...-verklagt-Bundesrepublik-auf-Rueckholung.html

Von mir aus können die Herrschaften dort verschimmeln.
Das hier ist das Thema des Treads, nur zur Erinnerung. Waisenkinder aus Flüchtlingslagern sind Nebenthema.
 

EnRetard

Well-Known Member
Was machen wir mit den anderen? Die auf Seiten des IS gekämpft haben, denen wir von hier aus aber keine Verbrechen nachweisen können?
Wenn ihnen die Beteiligungen an Kampfhandlungen für den IS nachgewiesen werden kann, landen sie im Gefängnis. Wenn sie das nicht haben, aber ihnen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung des IS (wozu Propaganda zählt, Babys gebären und stillen aber nicht) nachgewiesen werden kann, ebenfalls. Falls gar nichts gegen sie vorliegt, dann können sie auch nicht belangt werden. Ein schlechter Männergeschmack ist nicht strafbar, auch wenn das im Einzelfall bedauerlich sein mag.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Soweit ich weiß, geht es insgesamt darum, dass in irakischen und kurdischen Gefägnissen deutsche IS-Kämpfer sowie deutsche Frauen mit Kindern einsitzen, die der deutsche Staat nicht zurückhaben will. Das ist zwar verständlich, verstößt aber wohl gegen das internationale Recht, sonst gäbe es nicht diese breite internationale Kritik an der Haltung der Bundesrepublik.
 
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