Ist das dreist oder nicht?

Berfin1980

Well-Known Member
Warum verweist der UN-Sicherheitsrat dieses Kapitel nicht endlich an den IStGH dann könnten sie urteilen.

Wie auch heute im Fall des Warlords Bosco Ntaganda aus dem Kongo.

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Im Fall der Kinder muss eine Rückführung stattfinden. Ich habe aber vor kurzem ein Bild gesehen von einem Kurden der von einer der Frauen des IS getötet werden sollte im Lager. Der arme Kerl hatte das Messer noch zwischen den Schulterblättern stecken.
 

sommersonne

Well-Known Member
Im Fall der Kinder muss eine Rückführung stattfinden. Ich habe aber vor kurzem ein Bild gesehen von einem Kurden der von einer der Frauen des IS getötet werden sollte im Lager. Der arme Kerl hatte das Messer noch zwischen den Schulterblättern stecken.
Ein Argument dafür das die Kurden die Leute los werden wollen und eins für mich. Denn von diesen Frauen ist dann wohl kaum Einsicht zu erwarten.
 

Msane

Well-Known Member
Wie ich schon sagte, unsere westlichen Rechtsstaaten haben keine rechtliche Möglichkeit die IS-Kämpfer lange in Haft zu halten.
Nach ein paar Jahren werden die frei kommen und dann haben wir hier hunderte und europaweit tausende kampferfahrene fanatische IS-Extremisten und Mörder hier rumlaufen.
Keine Regierung kann dies verantworten, derzeit ist keine Lösung in Sicht.


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Bintje

Well-Known Member
So, nun ist es so weit: Erstmals hat ein Gericht die Bundesrepublik dazu verpflichtet, drei in einem kurdischen Lager in Syrien lebende Kinder samt ihrer Mutter nach Deutschland zurückzuholen.

Mit dem Beschluss werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und sie und ihre Mutter danach nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin. In der Eilentscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen.

Die Familie lebe derzeit in dem Flüchtlingslager Al-Haul. Die Zustände dort seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

https://www.spiegel.de/politik/deut...rige-laut-gericht-zurueckholen-a-1276950.html

Da durften bald weitere, ähnlich lautende Urteile folgen.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Es steht doch außer Frage, dass Deutschland strafunmündige Deutsche oder Deutsche nach Abbüßung ihrer Haft im Ausland oder wegen Straftaten, die nach deutschen Recht zu ahnden sind bzw. von deutschem Boden ihren Ausgang nahmen, nach Deutschland überstellt werden müssen, insbesondere, wenn das Ausland darum nachsucht.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Das Problem ist, daß wir es hier nicht mt Kriminellen oder Verbrechern zu tun haben, sondern mit Kriegsgefangenen, heißt, Kombattanden des IS. Das ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Man hat ja bewußt davon abgesehen, der RAF einen solchen Status zuzugestehen. Das aber heißt, daß man einem IS-Krieger ganz konkrete Verbrechen in Syrien nachweisen müßte, um ihn hier einzubuchten. Ansonsten muß man ihn frei laufen lassen; allenfalls „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ könnte man da ziehen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
So, nun ist es so weit: Erstmals hat ein Gericht die Bundesrepublik dazu verpflichtet, drei in einem kurdischen Lager in Syrien lebende Kinder samt ihrer Mutter nach Deutschland zurückzuholen.



https://www.spiegel.de/politik/deut...rige-laut-gericht-zurueckholen-a-1276950.html

Da durften bald weitere, ähnlich lautende Urteile folgen.

Es gibt noch einen Fall in dem es um zwei Waisenkinder 2 und 4 Jahre alt, geht.

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Bereits im April habe die "Hausleitung" des Auswärtigen Amtes die Zustimmung gegeben, mehrere Waisenkinder - darunter die beiden Mädchen - nach Deutschland zu holen.

Zuvor müsse allerdings mittels eines DNA-Tests ihre Identität und damit ihre Staatsangehörigkeit festgestellt werden. Außerdem müsse ein sicherer Transport zu einem Grenzübergang gewährleistet werden können.

Davon mal ab ist das Lager für 10.000 Flüchtlinge ausgerichtet, im Moment leben dort 74.000. Den Frauen der Dschihadisten wurde ein gesonderter Bereich eingerichtet unter besonderer Bewachung und wird humanitär vom kurdischen Roten Halbmond betrieben. DNA Tests haben in allen Flüchtlingslagern gerade Hochkonjunktur , denn oft geht es eben auch darum raus zu finden ob es sich dabei um versklavte Kinder handelt.:(

Hier habe ich noch zwei Artikel dazu die ich auch interessant fand.

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Am Montag sollen Frauen und Kinder aus der Region Tabka und aus Raka freigelassen werden. Raka war die inoffizielle Hauptstadt des von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ausgerufenen "Kalifats".

Die nächste Gruppe soll nach dem Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan am Dienstag übergeben werden. "Es ist die Pflicht der Verwaltung ihrem Volk gegenüber, eine Rolle bei der Rehabilitierung dieser Frauen und Kinder und ihrer Reintegration in die Gesellschaft zu spielen", sagte der Kurdenvertreter. Diejenigen mit Verbindungen zum IS würden unter die Beobachtung örtlicher Clanchefs gestellt.

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Und das was ich da las beunruhigt auch mich.

Das Problem ist, daß wir es hier nicht mt Kriminellen oder Verbrechern zu tun haben, sondern mit Kriegsgefangenen, heißt, Kombattanden des IS. Das ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Man hat ja bewußt davon abgesehen, der RAF einen solchen Status zuzugestehen. Das aber heißt, daß man einem IS-Krieger ganz konkrete Verbrechen in Syrien nachweisen müßte, um ihn hier einzubuchten. Ansonsten muß man ihn frei laufen lassen; allenfalls „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ könnte man da ziehen.

In dem was @Bintje postete ging es um ein Flüchtlingslager und nicht um Gefängnisse. Richtig?

Denjenigen, denen man bereits die Mittäterschaft nachgewiesen hat, kann auch in Deutschland der Prozess gemacht werden ganz einfach.

Und zwar nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Und hier kannst du nachlesen in welchen Fällen bereits Anklage erhoben wurde.

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Ich finde es sehr schade das du immer, obwohl ich schon mehrfach darauf hinwies, behauptest die gebe das Deutsche Recht nicht her.
 

EnRetard

Well-Known Member
Das Problem ist, daß wir es hier nicht mt Kriminellen oder Verbrechern zu tun haben, sondern mit Kriegsgefangenen, heißt, Kombattanden des IS. Das ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen. Man hat ja bewußt davon abgesehen, der RAF einen solchen Status zuzugestehen. Das aber heißt, daß man einem IS-Krieger ganz konkrete Verbrechen in Syrien nachweisen müßte, um ihn hier einzubuchten. Ansonsten muß man ihn frei laufen lassen; allenfalls „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ könnte man da ziehen.
Es geht hier in erster Linie um Kinder. Seit wann sind die Kriegsgefangene oder Kombattanden (sic!) des IS? Dass man erwachsenen IS-Rückkehrern Straftaten nachweisen müsste, um sie hier einsperren zu können, ist selbstverständlich und eine bereits vielfach geübte Praxis. Selbst wenn konkrete Tatbeteiligungen nicht nachweisbar sind, reicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für eine mehrjährige Haftstrafe.
 
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