AW: Kommunalwahlen
Bei der Kommunalwahl werden das Stadtparlament (Stadtverordnetenversammlung) und die Ortsbeiräte gewählt, manchmal auch die (Ober-)Bürgermeister und die Ortsvorsteher.
Bei den Kommunalwahlen (die ersten Städte waren Erfurt und Magdeburg im Jahre 1996 glaube ich) haben nicht nur Deutsche das Wahlrecht, sondern auch Unionsbürger.
Nicht Eu Ausländer die hier seit Jahrzehnten leben und zahle Steuern, dürfen nicht wählen, aber Steuern zahlen.
Der Eigentlich Grund warum nicht EU Ausländer nicht wählen dürfen, liegt aus meiner Sicht daran, das die Politiker in Grobeßstädten fürchten, wo viele Ausländer-Bürger leben, daß ihnen in den Rathäusern eine Schlüsselrolle zufallen könnte.
Es gibt natürlich noch viele Gründe, wie die Integration von Ausländern würde erschwert werden, Mitwirkung am politischen Prozeß könnte die Gemeinderäte lähmen, und vieles mehr wird zumindest von den meisten Politikern angebarcht.
Nur in Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland und Irland dürfen generell alle Ausländer wählen und gewählt werden. Voraussetzung ist in den Niederlanden allerdings eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren