Kommunalwahlen

TheCore

Moderator
AW: Kommunalwahlen

Das ist echt der Brüller. Bald sind Kommunalwahlen. Jeder Deutsche (logisch) ABER auch jeder EU Bürger ist wahlberechtigt. Im Klartext, ein Türke, der zum Beispiel wie mein Vater seit 1963 in Deutschland lebt oder ich (geboren 1972, abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung), wir dürften nicht wählen, wenn wir die deutsche Staatbürgerschaft nicht hätten.

Die Differenzierung nach der Eigenschaft des EU-Bürgers ist zweifellos systematisch unangebracht. Ein EU-Bürger ist nicht mehr in Deutschland verwurzelt als der Angehörige eines Drittstaates. Umgekehrt ist gerade die kommunale Ebene als nationale politische Einheit von einem Fortwirken in der Europäischen Gemeinschaft am weitesten entfernt, sodass ein generelles Interesse eines EU-Bürgers nur aufgrund seiner Eigenschaft als solcher nicht angenommen werden kann.
Für sich genommen aber kein Grund, diese Fehlkonstruktion noch auszuweiten. Die darüber hinausreichenden Argumente für ein allgemeines Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene, wie sie auch im Innenausschuss dazu genannt wurden, zielen darauf ab, Integrationspolitik durch das Verteilen staatsbürgerlicher Rechte an Nicht-Staatsbürger zu betreiben, also dem Wahlrecht seine Eigenschaft als staatsbürgerliches Recht zu nehmen. Wenn eine derart angegangene Integration abgeschlossen ist, dürfte von der Grundordnung, in die ursprünglich integriert werden sollte, nicht mehr viel übrig sein. Dass es verfassungsrechtlich zumindest aus Sicht des BVerfG gar nicht geht, steht auf einem anderen Blatt.
 

Sithnoppe

Moderator
AW: Kommunalwahlen

Wer ein Problem mit den Gesetzen und Bestimmungen dieses Landes hat, sollte seinen Hintern hoch kriegen und versuchen das politisch zu lösen.
Was übrigens ja auch ziemlich viele der Bürger mit Migrationshintergrund (fürchterlicher Begriff) mittlerweile machen. :wink:
 

sabiene siebert

New Member
AW: Kommunalwahlen

Die Differenzierung nach der Eigenschaft des EU-Bürgers ist zweifellos systematisch unangebracht. Ein EU-Bürger ist nicht mehr in Deutschland verwurzelt als der Angehörige eines Drittstaates. Umgekehrt ist gerade die kommunale Ebene als nationale politische Einheit von einem Fortwirken in der Europäischen Gemeinschaft am weitesten entfernt, sodass ein generelles Interesse eines EU-Bürgers nur aufgrund seiner Eigenschaft als solcher nicht angenommen werden kann.
Für sich genommen aber kein Grund, diese Fehlkonstruktion noch auszuweiten. Die darüber hinausreichenden Argumente für ein allgemeines Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene, wie sie auch im Innenausschuss dazu genannt wurden, zielen darauf ab, Integrationspolitik durch das Verteilen staatsbürgerlicher Rechte an Nicht-Staatsbürger zu betreiben, also dem Wahlrecht seine Eigenschaft als staatsbürgerliches Recht zu nehmen. Wenn eine derart angegangene Integration abgeschlossen ist, dürfte von der Grundordnung, in die ursprünglich integriert werden sollte, nicht mehr viel übrig sein. Dass es verfassungsrechtlich zumindest aus Sicht des BVerfG gar nicht geht, steht auf einem anderen Blatt.


Danke, thecore, das war mal gut zu lesen.
 
J

JoBuk

Guest
AW: Kommunalwahlen

So ein Quatsch. Ich bin 37 und hier geboren. Werde wahrscheinlich auch hier sterben. Ich habe mich nie als Gast gesehen. Die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich seit einem Jahr. War ich bis vor einem Jahr Gast und jetzt bin ich es nicht mehr?!?


Ja, weil Du dich erst vor einem Jahr dazu durchgerungen hast, dich zu deinem Heimatland zu bekennen.

Wenn ich vier Wochen im Gästezimmer meines Freundes wohne, bin ich Gast. Mach ich dann einen Untermietvertrag, bin ich Mitbewohner.

Das hat was mit Rechten und Pflichten zu tun ....
 

sevki_t

TT-User der Herzen 2009
AW: Kommunalwahlen

Vor ca. 20 Jahren wurde in Schleswig-Holstein, das Gesetz geändert und für (bestimmte) Ausländer das Kommunalwahlrecht eingeführt.
Aber, Aufgrund einer Klage erklärte das Bundesverfassungsgericht allerdings das Kommunalwahlrecht für Ausländer in Schleswig-Holstein (und Hamburg) am 31. Oktober 1990 für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Mit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, und folgendes fest legte: „Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.

Fazit: nach meiner Ansicht wird es nicht mehr lange dauern bis auch nicht EU-Ausländer unter der selben Voraussetzung wie die Unionsbürgern auf kommunaler Eben wählen dürfen.

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(ich musste mich leider etwas kurz fassen, bin mal wieder in Eile)
Allen einen schönen Sa. Abend.
 

gueray

New Member
AW: Kommunalwahlen

Hey gueray

Dann lass dir von mir sagen, ich als Deutsche, mit deutschen Wurzeln, wo die ganze Familie deutsch ist, seit Jahrzehnten Steuern zahlen etc, darf NICHT wählen...!!!

Ich bin in Deutschland geboren, besitze einen deutschen Pass, habe aber in Belgien und Frankreich gelebt.
Ich bin zwar jeden Tag in Deutschland gewesen, bin dort zur Schule gegangen etc, aber ich darf trotzdem NICHT wählen.
Das Schicksal der Grenzgänger.

Ich wollte per Briefwahl an der Präsidentschaftswahl teilnehmen, bis mich das Konsulat informierte, das ich aufgrund meines nie eixstierenden Wohnsitzes in Deutschland kein Recht dazu habe.

Das du dir deiner Pflichten bewusst bist als Landesmann, finde ich mehr als bewundernswert, denn ein Grossteil der Bürger interessieren sich schliesslich nicht für die Wahlen, dafür - Hut ab!
Ein Stück Papier hat dich jetzt nicht zu einem besseren Menschen gemacht, nur juristisch wahlberechtigt betitelt.
Ich bin mir meiner Pflichten auch bewusst, nur ist daran keiner interessiert...irgendwie fühle ich mich Nationslos...aber naja, da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern.

Ich darf nicht in Belgien und Frankreich wählen, da ich keine Staatsbürgerin bin und in Deutschland nicht wegen meinem Wohnsitz, obwohl ich mein ganzes Leben in diesen Ländern verbracht habe.
Für die EU Wahlen ist es wahrscheinlich noch möglich, aber irgendwie interessiert mich das auch nicht mehr.

Glaube mir, es gibt nichts schlimmeres, als sich von seinem Land so ausgeschlossen zu fühlen...und nur ein weiterer Grund für mich nicht nach Deutschland zurückzukehren.

Hey, ich kann mir echt vorstellen, wie du dich fühlst. Vor allem aber erstmal Gratulation für deinen sehr intelligenten Beitrag.:!:
 

gueray

New Member
AW: Kommunalwahlen

Ja, weil Du dich erst vor einem Jahr dazu durchgerungen hast, dich zu deinem Heimatland zu bekennen.

Wenn ich vier Wochen im Gästezimmer meines Freundes wohne, bin ich Gast. Mach ich dann einen Untermietvertrag, bin ich Mitbewohner.

Das hat was mit Rechten und Pflichten zu tun ....

Selten so einen dümmlichen Beitrag gelesen. Wenn ich fast 2 Jahre warten muß, bis der deutsche Staat die Gnade hat, mir nach, ich weiß nicht mehr wievielen Dokumenten, die deutsche Staatsbürgerschaft verleiht, dann ist es so, daß nicht ich mich bekenne, sondern der Staat sich nicht zu seinen Bürgern bekennen möchte.Letzten Endes aber sich gezwungen fühlt, weil auch die letzten willkürlichen Hürden beiseite geräumt werden.
 

gueray

New Member
AW: Kommunalwahlen

P.S. Ach ja, auch wenn das bestimmt nicht nett klingt: Das ist für mich soparadox, wenn jemand irgendwie einen gewissen türkischen Nationalstolz an den Tag legt, aber die Liebe zur "Heimat" dann offenbar doch nicht so weit geht, den dortigen Militärdienst, evtl. und erst recht in Krisengebieten mitmachen zu müssen:confused::roll:

VG

Mach ich den regulären Militärdienst, verliere ich meinen Aufenthalt, meine Arbeit etc.
Mach ich den verkürzten Militärdienst, bezahle ich 5000 €. Wofür? Damit sich der Erdogan und Kumpanen sich das in die Tasche stecken und Ihren Söhnen eine Ausbildung in den USA leisten? Natürlich liebe ich meine Heimat, aber warum sollte ich ins Krisengebiet, wenn ich die Möglichkeit habe, es nicht zu tun.
 
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