Menge wollte Sexualtäter lynchen

Tugba87

New Member
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Über die unvorstellbare Schrecklichkeit solcher Verbrechen sind wir uns sicherlich alle einig.

Bei diesen Zahlen von Kindermißbrauch und solch hohen Rückfallquoten,
plädiere ich dafür, dass wir es wie in den USA machen:

- Ein Plakat mit dem Bild des Kinderschänders in näherer Nachbarschaft

Ich möchte wissen, wenn mein Nachbar ein Kinderschänder ist. Über das "war" möchte ich garnicht diskutieren. Manchmal sollte es im Leben keine zweite Chance geben.

Ja da hast du recht, in solch einer situation sollte eine Person keine zweite Chance kriegen.
 
A

Anouk

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

manchmal denke ich die Todesstrafe für solche Verbrecher wäre sinnvoll hier in Deutschland vielleicht kämen dann eeinige zum nachdenken die armen Kinder einfach Kinder sein zu lassen ....

Die Androhung der Todesstrafe hat Menschen meines Wissens noch nie davon abgehalten, Verbrechen zu begehen. Andernfalls gäbe es weder in USA noch sonst irgendwo auf der Welt schwere Gewaltverbrechen. Bei Todesstrafen geht es einfach darum, archaische Rachegelüste zu befriedigen - und zwar von Staats wegen. Primitiver geht's kaum. Außer, wenn auch noch das Tarnmäntelchen der Religion drübergehängt und sogar noch aus völlig nichtigen Gründen von Staats wegen gemordet wird.
 
S

sultansleyman

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Die Androhung der Todesstrafe hat Menschen meines Wissens noch nie davon abgehalten, Verbrechen zu begehen. Andernfalls gäbe es weder in USA noch sonst irgendwo auf der Welt schwere Gewaltverbrechen. Bei Todesstrafen geht es einfach darum, archaische Rachegelüste zu befriedigen - und zwar von Staats wegen. Primitiver geht's kaum. Außer, wenn auch noch das Tarnmäntelchen der Religion drübergehängt und sogar noch aus völlig nichtigen Gründen von Staats wegen gemordet wird.


Mag sein, und genauso würde mich nichts davon abhalten. Da fehlt mir wirklich jedes Verständnis. Ich bin jemand der enorm viel mitleid und mitgefühl für sein Umfeld entwickelt und auch zeigt. Aber bei Menschen die sich an Kindern vergreifen, würde ich nicht mal eine Sekunde mit der Wimper zucken und ich hätte auch kein schlechtes Gewissen warum auch ? Die haben ja auch keines, wenn ein kleiner Mensch sie anfleht ihnen nicht weh zu tun, Sie haben auch kein schlechtes Gewissen, wenn sie in Extase geraten, wärend ihr Opfer qualen erleidet. Das türkische Rechtssystem ist zwar reformbedürftig, aber immerhin werden so perverse Dreckstücke nicht in Heilanstalten eingewiesen, sondern kommen ins Gefängnis wo sie dann für immer das zeitliche Segnen. Und jedesmal wenn ich dann in der Zeitung oder in den Nachrichten davon höre, empfinde ich eine gewisse Befriedigung im Namen der Gerechtigkeit. Wenn sich schon Verbrecher in Gefängnissen darüber einig sind, dass Sexualstraftäter kein recht auf Gnade haben, dann haben die Eltern die Selbstjustiz verüben erstrecht Recht. Weißt du Anouk solange etwas einen nicht persönlich betrifft ist man immer Liberaler als hinterher. Ich kann Eltern die so handeln verstehen, nicht nur, dass ihr Kind tot ist, nein sie müssen auch akzeptieren, dass so eine Ratte auf Kosten des Staates noch durchgefüttert wird. Und wenn ein Staat in der heutigen Zeit die Todesstrafe für solche Verbrechen verhängt, dann finde ich das in Ordnung.
 
A

Anouk

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Wenn irgendjemand meinem Kind so etwas antun würde, dann kannst du mir glauben, dass diese Welt für die Person zu klein wäre, als dass er sich irgendwo verstecken könnte. Bei allem was mir heilig ist würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen um der Person schlimmeres anzutun als er sich je erträumen würde. Und das ist mein voller ernst. Wenn ich mir vorstelle, wie dieses Kind nach der Mutter oder dem Vater schreit, was diesem Kind angetan wird bevor man es dann auch noch umbringt, dann empfinde ich die Rechtsprechung von seiten der Justiz, wie einen Schlag ins Gesicht.

Opfer kann man betrauern, mit ihnen trauern, muss ihnen beistehen, unbedingt! Aber das, was Du als Deinen "vollen Ernst" bezeichnest, spiegelt ziemlich präzise die Haltung der US-Regierung nach den Attentaten vom 11. September wider. Mag ja sein, dass ich begriffsstutzig bin - nur vermag ich da bis in die Diktion hinein keine Unterschiede zu erkennen. Emotional ist es ja alles nachvollziehbar, menschlich verständlich - aber glaubst Du im Ernst, dass man Unrecht bekämpfen geschweige denn heilen kann, indem man sich aufs gleiche Niveau begibt?
 
S

sultansleyman

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Opfer kann man betrauern, mit ihnen trauern, muss ihnen beistehen, unbedingt! Aber das, was Du als Deinen "vollen Ernst" bezeichnest, spiegelt ziemlich präzise die Haltung der US-Regierung nach den Attentaten vom 11. September wider. Mag ja sein, dass ich begriffsstutzig bin - nur vermag ich da bis in die Diktion hinein keine Unterschiede zu erkennen. Emotional ist es ja alles nachvollziehbar, menschlich verständlich - aber glaubst Du im Ernst, dass man Unrecht bekämpfen geschweige denn heilen kann, indem man sich aufs gleiche Niveau begibt?

Auch wenn du mich nicht verstehst Anouk, aber das Glaube ich schon. Zumindest gibt es dann einen weniger auf dieser Welt, der das Selbe keinem Kind mehr antun kann.
Außerdem ist dies nicht mit dem 11 September vergleichbar. Wenn ich sage, dass ich nicht zögern würde um Selbstjustiz zu verüben, sage ich ja nicht, dass ich über ein ganzes Volk herfallen würde.
 
A

Anouk

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Zumindest gibt es dann einen weniger auf dieser Welt, der das Selbe keinem Kind mehr antun kann.

... und eine mehr auf der Welt, die nicht gezögert hat, ebenfalls Gewalt anzuwenden. Und zwar genau so illegal, wie derjenige, der damit begonnen hat. Toll, das ist natürlich die Lösung aller Probleme...

Zitat von sultansleyman:
Außerdem ist dies nicht mit dem 11 September vergleichbar. Wenn ich sage, dass ich nicht zögern würde um Selbstjustiz zu verüben, sage ich ja nicht, dass ich über ein ganzes Volk herfallen würde.

Es ist sehr wohl vergleichbar. Strukturell macht es überhaupt keinen Unterschied, ob ein ganzes Volk bzw. dessen gewählte Repräsentanten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg vom Zaun brechen, um die "Achse des Bösen" lahmzulegen, oder ob ein Einzelner sich anmaßt, eine Bluttat in ungesetzlicher Eigenregie zu ahnden. Im Endeffekt läuft's auf das selbe hinaus. Um Unrecht zu vergelten, wird das Recht gebrochen, notfalls mit aller Macht und unter Umgehung aller zivilisatorischen Errungenschaften. Tut mir leid, aber so sehr mir jegliches Verständnis für Kinderschänder abgeht, so sehr fehlt mir auch das Verständnis für die Verteidigung eines archaischen Faustrechts. Man kann ja mit dem Gedanken spielen - und in der Situation würden es sicherlich sehr viele tun - , aber Phantasie ist nicht strafbar. Erst die Tat macht das Verbrechen aus. Aber wenn man so was von vornherein für sich in Betracht zieht und unter gewissen Umständen für legitim hält, sinken automatisch auch die moralischen und psychologischen Hemmschwellen. Aber was red' ich.. wer vom Gegenteil überzeugt ist, wird es auch bleiben. Meine persönlichen Wertvorstellungen sind definitiv andere; und dabei können wir's von mir aus belassen.

lg
anouk
 

Lukukas

New Member
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

hallo ....

also das ist ein wirklich brisantes thema wo bei die meinungen auseinnder gehen ... und ich denke es kommt auch daher weil wir nicht in dieser situation jetzt sind .. wir können nur sagen was wir machen würden wenn es denn so wäre und gott beschütze uns das wir niemals in so einer situation kommen werden .Weil ich wüsste nicht ..ich kann nur von einen beispiel kurz schreiben ...eine bekannte von mir .... ihre tochter wurde aufs übelste ermordet ... wochenlang hat die polizei den mörder gesucht und der mörder war ein guter freund von ihr .er war jeden tag bei ihrer mama hat sie getröstet und imme wieder mut zugesprochen das sie die tochter wieder finden und er würde das schwein umbringen wenn er ihn finden würde der ihr was angetan hat ... er war jeden tag bei ihr ... bis dann die polizei rausgefunden hat das er es war der jeden tag bei der mutter war ihr mut zugesprochen hat ... sie getröstet hat ,,, das mädchen gesucht hat .... was glaubt ihr wie ging es dieser mutter ... sie wollte ihn töten ... und zurecht ... aber sie hat es nicht getan er ist eingesperrt worden wo er hoffentich nicht mehr rauskommt .....
und trotzdem bin ich davon überzeugt ... er hat die tag gestanden er war der mörder und dieser mann hat nicht mehr das recht auf der welt zu sein oder ein Bein in die Gesellschaft zu tun ...weil er hat das Potential zu töten und wer weiss vielleicht würde er es wieder tun deswegen nie mehr rauslassen ...oder die Todesstrafe ... damit er kein unheil mehr anrichten kann ... aber wie gesagt das sind Emotionen die hier sprechen ... weil es einfach um unsere kinder geht deswegen vielleicht so hart geredet ..wie gesagt wir können nicht entscheiden entscheiden tut jemand anders und wir müssen es hinnehmen ... aber man soll sich nicht wundern wenn die gesellschfaft mit dieser entscheidung halt nicht einverstanden ist ... und selber seine Rache macht ... eben einfach aus enttäuschung und Verzweiflung ...

gute nacht
lg lukukas
 
O

Ottoman

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Der Wunsche nach Selbstjustiz im Zusammenhang mit Kinderschändern, rührt meiner Meinung daher, dass die Strafen als viel zu mild angesehen werden ohne die Gesetzeslage nun kennen zu müssen.

Wie lange kommt man eigentlich bei Steuerhinterziehung ins Gefängnis ?
Es sind nun ein paar Jährchen her, als mehrere Beamte meine Schwester
aus dem Schlaf geholt und ihr die Wohnung auf den Kopf gestellt haben. Sie
durfte sich noch nicht einmal umziehen. Sicherlich angenehm halb nackt vor irgendwelchen fremden Männern dazustehen.
Jemand, der ihr ans Bein pinkeln wollte, hatte eine Anzeige gemacht. Man konnte
ihr nichts anlaßten, weil sie zum Glück sich nichts zuschulden kommen gelassen hatte. Sie wurde behandelt wie eine Schwerkriminelle. Zu dieser Zeit
wußte sie noch nicht einmal, ob sie ins Gefängnis muss.

Übersicht

Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 AO § 370a AO der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. In der Schweiz wird zwischen der Steuerhinterziehung (keine Strafttat) und dem Steuerbetrug (Straftat) unterschieden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung

"Schon drei hintereinander falsch abgegebene Umsatzsteuervoranmeldungen
könnten den Tatbestand der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung
erfüllen...
Dieser neue Tatbestand ist ein Verbrechen, d.h. mit einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Das bedeutet, dass keine
Selbstanzeige, keine Einstellung gegen Geldbuße nach § 153 StPO und
kein Strafbefehlsverfahren (diskretes Strafverfahren ohne Hauptverhandlung)
möglich ist."

Quelle: http://www.selbstanzeige.de



Sexueller Missbrauch von Kindern
Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit dem 4. StrRG vom 23. November 1973 (BGBl. I, 1725) in § 176 StGB n.F. eingeführt und ersetzte bis dahin geltendes Recht (§ 176 (3) a.F. StGB, »Unzucht mit Kindern«). Es wurde definiert als eine »sexuelle Handlung«, an der eine Person unter 14 Jahren (Kind) aktiv oder passiv beteiligt ist. Eine sexuelle Handlung liegt dann vor, wenn sie »nach ihrem äußeren Erscheinungsbild« einen »Sexualbezug« hat.
Das Mindeststrafmaß wurde damals auf sechs Monate oder Geldstrafe gesenkt. Sowohl das Höchstmaß der angedrohten Strafe (z.Zt. in den Fällen des § 176a StGB 15 Jahre), als auch die Voraussetzungen der Strafbarkeit und andere Regelungen wurden mittlerweile teilweise wieder verschärft. Mit der Gesetzesänderung zum April 2004 wurde die Möglichkeit der Geldstrafe abgeschafft, das Mindeststrafmaß in manchen Fällen jedoch auf drei Monate gesenkt. Sexueller Missbrauch von Kindern wird als ein Vergehen und als Offizialdelikt eingestuft. So ist bei Bekanntwerden eines Falles die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln und kann ohne Anzeige tätig werden. Das Verfahren kann somit nicht mehr auf Wunsch der Eltern eingestellt werden.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt (Tröndle, Laufhütte). Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung von Personen unter 14 Jahren" (Schönke) bzw. die "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen geschützte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig (Tröndle).
Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat (Ausnahme: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern). Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind in etwa sechs Prozent der erfassten Fälle mit ermitteltem Tatverdächtigen bei sexuellen Handlungen mit Kindern die Verdächtigen selbst Kinder, insgesamt über 20 Prozent entfallen auf Kinder und Jugendliche.
Schwerer sexueller Missbrauch liegt nach § 176a vor, wenn
  • der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
  • eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche, mit Eindringen in den Körper verbundene, sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt,
  • die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
  • der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
  • die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (auch Bilder, Videos) gemacht werden soll.
Das Mindeststrafmaß liegt in einigen Fällen von minderschwerem schweren Missbrauch bei drei Monaten Haft. Wird das Kind "körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes" gebracht, so kann die Mindeststrafe auf fünf Jahre steigen, bei Missbrauch mit Todesfolge liegt siebei zehn Jahren.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/§_176_StGB


- Mindeststrafmaß liegt in einigen Fällen von minderschwerem schweren Missbrauch
bei
drei Monaten Haft.

- Wird das Kind "körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes" gebracht, so kann die Mindeststrafe auf fünf Jahre steigen

- bei Missbrauch mit Todesfolge liegt siebei zehn Jahren.






Müssen wir uns dann noch wundern, wenn sich Menschen daran erzürnen und nach
Selbstjustiz schreien ?
 
C

cokomel

Guest
AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 AO § 370a AO der Abgabenordnung (AO) mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. In der Schweiz wird zwischen der Steuerhinterziehung (keine Strafttat) und dem Steuerbetrug (Straftat) unterschieden.

Das Mindeststrafmaß liegt in einigen Fällen von minderschwerem schweren Missbrauch bei drei Monaten Haft. Wird das Kind "körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes" gebracht, so kanndie Mindeststrafe auffünf Jahre steigen, bei Missbrauch mit Todesfolge liegt siebei zehn Jahren.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/§_176_StGB


- Mindeststrafmaß liegt in einigen Fällen von minderschwerem schweren Missbrauch
bei
drei Monaten Haft.

- Wird das Kind "körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes" gebracht, so kanndie Mindeststrafe auffünf Jahre steigen

- bei Missbrauch mit Todesfolge liegt siebei zehn Jahren.




ist das eine faire relation??
in der sekunde wo eine fremde hand ein kind unsittlich berührt ist das kind schon traumatisiert.

bei diesen zahlen möchte ich dann lieber selber hand anlegen und für gerechtigkeit im eigenen sinne sorgen.
was menschenrechtlich zulässig ist oder nicht wäre mir in diesem augenblick schnuppe!
ab diesem zeitpunkt hat dieses "etwas" sein status mensch bei mir verloren !
gott bewahre das ich jemals so etwas in meinem näheren umfeld erlebe.( schon beim schreiben dieser zeile schießen mir die tränen in die augen!) ich wüßte nicht was ich tun würde..bei meiner impulsivität!

ich verurteile nicht nur die kinderschänder..ich verurteile hauptsächlich die menschen die dieses "etwas" unterstützend beistehen um ihm aus der lage zu helfen.
die opfer werden dabei vergessen.
denn die hilfe die sie erhalten ist meisten ein kopftätscheln und ein bissel psychologische aufarbeitung.. was sehr sehr unzureichen ist ..
für diese informationen braucht man nur die medien zu verfolgen.

http://www.dunkelziffer.de/de/aufklaerung_1_4.html


:?
coko

 

sternenlicht

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AW: Menge wollte Sexualtäter lynchen

ich als persönlich betroffene (durch missbrauch) heiße lynchjustiz nicht gut.

fakt ist, die strafen für den mißbrauch sind viel zu niedrig. daran muß man (die legislative) noch arbeiten.

fakt ist aber auch, das 80% de mißbräuche nicht durch fremde geschehen, sondern durch menschen, die den kindern bekannt sind. (verwandte/freundeder familie)

meine mutter hat mir immer eingeschärft, nicht mit fremden mitzugehen, aber vor "onkel hans" hat sie mich nicht gewarnt. woher auch, sie konnte es ja nicht ahnen.

mit den auswirkungen des mißbrauchs auf das weitere leben will ich nicht langweilen, daß ist nicht das thema in diesem thread.

ist denn die schuld der zu lynchenden männer erwiesen? wie oft hat der mob schon die falschen erwischt? zuletzt vor ca. 3 jahren in england, als eine zeitung bilder von kinderschändern veröffentlicht hatte. dort wurde ein mann umgebracht, der einem der betreffenden kinderschänder ähnlich sah.

wieviele menschen wurden in den usa zu unrecht hingerichtet?

und noch was.... roman polanski darf bis zum heutigen tag nicht in die usa einreisen, weil er dort wegen kindesmißbrauchs angeklagt wurde. ich habe bilder des mädels gesehen, die sah nicht aus wie 15. und wenn ich mir die 13-jährigen heute ansehe, denke ich jedesmal, das ich als kerl mir von jedem mädel erst mal den ausweis zeigen lassen würde, bevor ich einen drink ausgebe.

in vielen ländern europas und auch den usa ist übrigens familiärer mißbrauch ein beliebtes killerargument in scheidungsprozessen. wieviele unschuldige männer würden da sterben?

mußbrauch ist unverzeichlich, rechtfertigt aber keinen mord. und ich weiß, wovon ich rede.
 
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