Minarets-Verbotreferendum in CH

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Pit63

Guest
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH

Das Zinsverbot ist eine der wenigen wirklich sinnvollen sozialpolitischen religiösen Vorgaben.

-wobei Verbote grundsätzlich immer nur relativen Wert haben.
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH


Btw. auch im Judentum ist das nehmen von Zins verboten^^



Aus diesem Artikel (zum Beispiel):

2. Mose 22, 24 – 26:
Wenn du [einem aus] meinem Volke Geld leihst, einem
Armen neben dir, so handle an ihm nicht wie ein
Wucherer; ihr sollt ihm keinen Zins auflegen. Wenn du den
Mantel eines andern zum Pfande nimmst, so sollst du ihm
denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; ist er
doch seine einzige Decke, die Hülle seines Leibes. Worauf
sollte er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, so werde
ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

3. Mose 25, 35 ff:
Wenn dein Volksgenosse neben dir verarmt und sich nicht
mehr zu halten vermag, so sollst du ihn aufrechthalten,
dass er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir leben
kann. Du sollst keinen Zins und keine Zulage von ihm
nehmen, sondern du sollst dich vor deinem Gott, fürchten,
so dass dein Volksgenosse neben dir leben kann. Du sollst
ihm dein Geld nicht auf Zins geben, noch deine Speise mit
der Verpflichtung zu einer Zulage [bei der Rückerstattung

5. Mose 23, 20 f:
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins nehmen,
weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für
irgend etwas, was man leihen kann. Von dem Ausländer
magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du
nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem,
was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du
ziehen wirst, es zu besetzen.

Zinsverbot
• Abgrenzung gegenüber der Praxis im römischen Reich (bis zu 12%
Zins üblich)
• Tertullian (ca. 150 – 223): Zinslose Darlehen gem. Lukas 6, 35
• Synode von Elvira (306): Zinsnehmen wird generell mit
Exkommunikation bestraft
• Konzil von Nicäa (325): Zinsnehmen für Kleriker verboten, für Laien
sittlich verurteilt
• Im 4. Jahrhundert: Diskussion, ob Zinsnehmen von Nichtchristen
erlaubt sei (analog den atl. Zinsverboten)
• Papst Leo I der Grosse (440 – 461): Zinsnehmen für alle Christen verboten
• Karl der Grosse dehnte das Zinsverbot 789 und 806 auf die
weltliche Rechtsprechung aus.
• Konzil von Konstantinopel (814): Bekräftigung des Zinsverbotes
• 3. Laterankonzil (1179): Bekräftigung des Zinsverbotes
• Konzil von Lyon (1274): Bekräftigung des Zinsverbotes:
– Öffentliche Bestrafung von Wucherern
– Ausschluss vom Sakramentsempfang
– Ausschluss von christlichem Begräbnis
• Seit Leo I dem Grossen (5. Jhdt.): „Fenus pecuniae funus est
animae“ (Des Geldes Zinsgewinn ist der Seele Tod)
• Anselm von Canterbury (1033-1109): Zins ist Diebstahl
• Thomas von Cobham (Anf. 13. Jhdt.): Der Wucherer stiehlt nicht
nur Geld, sondern auch Zeit. Die Zeit gehört Gott. Wer stiehlt,
was Gott gehört, ist ein Verbündeter des Teufels.
• Der Wucherer verwirkt seine Seeligkeit.

Dieses Zinsverbot war auch der Grund dafür, das die Juden gerade in diese Nische einsprangen, da es für Nichtchristen nicht galt.............wie sie es aber rechtfertigten gegen ihr eigenes Zinsverbot zu verstossen, weiß ich nicht. Evtl. wurde es mit der Diaspora begründet und aus Not wurde es "erlaubt".......

Aber evtl. kann Mar uns da etwas aufklären.

der Skeptiker
 
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Pit63

Guest
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH

Inhaltliche Kritik an der konkreten Entscheidung der Schweizer ist in Ordnung. In einer Gesellschaft weichen die Ansichten nunmal voneinander ab.

Wer sich darüberhinaus moralisch über den legitimen Mehrheitswillen eines Volkes in einem demokratischen Rechtsstaats erhebt, begibt sich auf einen Standpunkt jenseits von Gut und Böse, auf dem alles erlaubt ist, was einem zusagt, ganz gleich wie gut oder schlecht es die anderen finden oder wie sehr sie darunter leiden.

In anderen Ländern ist das Realität. Man nennt sie Diktaturen.
 
M

mar

Guest
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH

Dieses Zinsverbot war auch der Grund dafür, das die Juden gerade in diese Nische einsprangen, da es für Nichtchristen nicht galt.............wie sie es aber rechtfertigten gegen ihr eigenes Zinsverbot zu verstossen, weiß ich nicht. Evtl. wurde es mit der Diaspora begründet und aus Not wurde es "erlaubt".......

Aber evtl. kann Mar uns da etwas aufklären.

der Skeptiker

juden war in der zeit des mittelalters fast jede art von arbeit verboten.
was übrig blieb, waren handel. geldverleih war immer mit einem schlechten image behaftet, etwas "dreckiges". DAS wurde denen überlassen, die am rande der stadte wohnten.
allerdings steht im pentateuch, das man nichts gegen zins verleihen soll .
ferner auch die ermahnung, nicht an fremde auszuleihen, solange man sich mit anderer arbeit über wasser halten kann.

irgendein papst erliess das kanonische gesetz, das christen KEIN geld verleihen dürfen, gleichzeitg aber die erlaubnis, das juden geld gegen zins verleihen dürfen.
diese art merkwürdigkeit nennt man heute wohl geldwäsche.
die katholische kirche hatte einen wahnsinngen geld-und warenumsatz mit byzanz und der übrigen welt, und wollte nach aussen hin "sauber" aussehen.
natürlich war der handel verboten, der mit wucher zu tun hatte, aber die kirche hat ja mit wucher am meisten verdient. um nach aussen hin fromm und gut zu sein, kam dann die idee auf, das wuchern und zinsverleihen "offiziell" anerkennen zu lassen.
dass das kanonische gesetz christen das wuchern und verleihen offiziel verbot , wurde durch das erlauben des verleihens gegen zins den juden erlaubt ( und damit das hintertürchen für den handel mit byzanz wieder geöffnet)
( wohlgemerkt, wir sprechen vom frühen mittelalter und da lebten die juden ausserhalb der städte als menschen 3.4. klasse) .

diesen gesellschaftlichen aufstieg , für die röm.- kath. kirche handel und zinsleihen zu betreiben, haben einige als chance gesehen.

eigentlich ist das kanonische gesetz gegen zinsverleih schuld, das "wir vom gesetz moses" in diesem punkt abgekommen sind...8)
im modernen judentum läuft es genau so wie an allen banken. aber etwas ist irgendwie "hängengeblieben" . man verleiht selten was.:lol: ( untereinander).
 
P

Pit63

Guest
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH

juden war in der zeit des mittelalters fast jede art von arbeit verboten.
was übrig blieb, waren handel. geldverleih war immer mit einem schlechten image behaftet, etwas "dreckiges". DAS wurde denen überlassen, die am rande der stadte wohnten.
allerdings steht im pentateuch, das man nichts gegen zins verleihen soll .
ferner auch die ermahnung, nicht an fremde auszuleihen, solange man sich mit anderer arbeit über wasser halten kann.

irgendein papst erliess das kanonische gesetz, das christen KEIN geld verleihen dürfen, gleichzeitg aber die erlaubnis, das juden geld gegen zins verleihen dürfen.
diese art merkwürdigkeit nennt man heute wohl geldwäsche.
die katholische kirche hatte einen wahnsinngen geld-und warenumsatz mit byzanz und der übrigen welt, und wollte nach aussen hin "sauber" aussehen.
natürlich war der handel verboten, der mit wucher zu tun hatte, aber die kirche hat ja mit wucher am meisten verdient. um nach aussen hin fromm und gut zu sein, kam dann die idee auf, das wuchern und zinsverleihen "offiziell" anerkennen zu lassen.
dass das kanonische gesetz christen das wuchern und verleihen offiziel verbot , wurde durch das erlauben des verleihens gegen zins den juden erlaubt ( und damit das hintertürchen für den handel mit byzanz wieder geöffnet)
( wohlgemerkt, wir sprechen vom frühen mittelalter und da lebten die juden ausserhalb der städte als menschen 3.4. klasse) .

diesen gesellschaftlichen aufstieg , für die röm.- kath. kirche handel und zinsleihen zu betreiben, haben einige als chance gesehen.

eigentlich ist das kanonische gesetz gegen zinsverleih schuld, das "wir vom gesetz moses" in diesem punkt abgekommen sind...8)
im modernen judentum läuft es genau so wie an allen banken. aber etwas ist irgendwie "hängengeblieben" . man verleiht selten was.:lol: ( untereinander).


Informativ und aufschlussreich, danke!
 
S

sdost

Guest
AW: Minarets-Verbotreferendum in CH


Das wird behauptet und du glaubst das auch noch. Die oberste Religionsbehörde, eine staatliche Einrichtung, schreibt die Freitagspredigten, die in jeder Moschee des Landes gehalten wird. Abweichungen davon werden nicht geduldet. Der Staat lenkt die Religion in der Türkei. Das ist keine strikte Trennung!
 
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