NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

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Pit 63

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

"Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum Münchner NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern. Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen, teilte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel, mit. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang. Nur die ersten 50 Medien bekamen garantierte Sitzplätze. Nötzel weist darauf hin, dass die Verfahrensfragen am Tag zuvor teilweise sogar telefonisch erläutert worden waren. Auch die türkische Hürriyet habe man auf diesem Wege informiert. Diese habe sich dann aber am Tag darauf erst um 16.33 Uhr gemeldet." (Quelle N-TV)

Zu spät kommen ist ja auch typisch türkisch.:lol:
 
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pauline09

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Öffentliche Vorführungen sind laut Gerichtsverfassungsgesetz unzulässig. Heribert Prantl, als früherer Richter und Staatsanwalt ausgesprochen beschlagen und ein seltener Glücksfall für seine Redaktion, weist in der Süddeutschen sehr richtig darauf hin, dass es aber genau nicht um eine öffentliche, sondern eine gerichtsöffentliche Vorführung geht. Und auch Fachleute wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der sich schon vor längerem für Videoübertragungen aussprach, oder beispielsweise Werner Leitner, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses im Deutschen Anwaltsverein, vertreten andere Auffassungen als das Münchner OLG.

Das Gericht hat sich halt für die restriktivste Handhabung entscheiden - nach dem alten Motto: Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Zielsetzung dahinter: einem möglichen Revisionsgrund vorzubeugen. Weswegen Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) vergangene Woche eine Gesetzesinitiative ankündigte, um Videoübertragungen künftig zu ermöglichen.
 
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schneidersitz

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Öffentliche Vorführungen sind laut Gerichtsverfassungsgesetz unzulässig. Heribert Prantl, als früherer Richter und Staatsanwalt ausgesprochen beschlagen und ein seltener Glücksfall für seine Redaktion, weist in der Süddeutschen sehr richtig darauf hin, dass es aber genau nicht um eine öffentliche, sondern eine gerichtsöffentliche Vorführung geht. Und auch Fachleute wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der sich schon vor längerem für Videoübertragungen aussprach, oder beispielsweise Werner Leitner, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses im Deutschen Anwaltsverein, vertreten andere Auffassungen als das Münchner OLG.

Das Gericht hat sich halt für die restriktivste Handhabung entscheiden - nach dem alten Motto: Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Zielsetzung dahinter: einem möglichen Revisionsgrund vorzubeugen. Weswegen Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) vergangene Woche eine Gesetzesinitiative ankündigte, um Videoübertragungen künftig zu ermöglichen.

Richtig.
Ist auch gut so.

Entschieden ist entschieden, und man sollte sich nun nicht der Presse beugen.
 

alterali

Well-Known Member
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ich würde mir schon wünschen. dass man türkischen Journalisten und auch diesem Abgesandten das Beisein ermöglicht.

Obwohl das an deren negativen Beurteilung gegenüber deutschen Institutionen vielleicht nichts ändern würde.
 
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pauline09

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Das ist meines Wissens jederzeit möglich, und zwar auch noch nach Beginn des Prozesses. Ich kenne Justizpressestellen, die in Absprache mit der Strafkammer in anderen Großverfahren selbstverständlich dafür gesorgt haben, dass im Zuschauerraum ein, zwei Plätze für besondere Gäste freigehalten wurden. Es setzt allerdings ein Minimum an Entgegenkommen und Beweglichkeit voraus.

Im übrigen darf man getrost davon ausgehen, dass das für den einen oder anderen Beobachter von Verfassungsschutz und Polizeispitze ohnehin der Fall sein wird.
 
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schneidersitz

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Keiner ist vom Prozess ausgeschlossen.
Wie gesagt, andere haben sich auch zeitig um einen Platz bemüht.
Die türkischen Presseleute haben sich wohl darauf verlassen, dass sie schon dabei sein werden, wenn sie nur laut genug meckern.
Hätten die deutschen Politiker hier das Wort, wäre es wahrscheinlich auch so.
Haben sie aber nicht, sondern das OLG, und die Aufgabe des OLG ist es Recht zu sprechen, und nicht sich um Befindlichkeiten von Politikern oder Presseleuten zu kümmern.
 

TheCore

Moderator
AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!


Prandtl plädiert, wie derzeit viele andere, sorglos für Schauprozesse. Durch seinen Pathos des Gerechten und das Einflechten völlig anderer, sinnvoller Optionen, wie eines dokumentierenden Mittschnitts jedes Verfahrens, fällt das vielleicht nicht auf.

Die entscheidenden Argumente gegen eine Übertragung sind, dass sie erstens eine Einbahnstraße der Interaktion bilden und es dem Gericht aus der Hand nehmen, die Beschuldigtenrechte gegenüber dem Publikum durchzusetzen. Die Überwachung insbesondere des Aufzeichnungsverbots wäre in den weiteren Sälen allein Justizwachtmeistern anvertraut - die Sanktionierung damit ein Kommunikations- und Wahrnehmungsproblem, das vorhersehbar in eine Verletzung entweder der Beschuldigten- oder der Publikumsrechte mündet.
Zweitens ist der Eindruck falsch, dass die Öffentlichkeit eines Prozesses beliebig ausgedehnt werden könnte, solange nur nicht aufgezeichnet wird. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass die hoheitliche Einwirkung durch den Prozess insgesamt auf den Beschuldigten unterschiedslos und berechenbar ist, und es nicht von nachträglichen Wertungen gegenüber der Tat (derer er als unschuldig gilt) abhängt, ob er ein nach den allgemeinen Maßstäben zu erwartendes Verfahren bekommt, oder in einem "Klassenzimmer der Nation", für das sich Prandtl begeistert, zum Erziehungsobjekt gemacht wird.

Das OLG hat durch die Wahl des Akkreditierungsverfahrens ein Ungeschick begangen, das nachträglich kaum zu beheben ist. Es nutzt nichts, dass andere Auswahlverfahren vertretbar und in diesem Prozess vielleicht vorzugswürdig gewesen wären. Da nun bereits eine objektive, vertretbare Auswahl der Öffentlichkeit vorliegt, ist jeder Wechsel auf eine solche Alternative nur mit Argumenten zu begründen, die unter den genannten Aspekten höchst angreifbar sind. Praktisch keines davon geht in Richtung einer rechtsstaatlichen Wertung; eher widersetzen sie sich solchen. Dass die ausgewählte Öffentlichkeit durch ihre konkrete Auswahl untauglich wäre oder das Öffentlichkeitsprinzip negativ betreffe, kann man meines Erachtens nicht sagen.
 
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pauline09

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Prandtl plädiert, wie derzeit viele andere, sorglos für Schauprozesse. Durch seinen Pathos des Gerechten und das Einflechten völlig anderer, sinnvoller Optionen, wie eines dokumentierenden Mittschnitts jedes Verfahrens, fällt das vielleicht nicht auf.

Nein, das tut er nicht. In diesem Zusammenhang geht es um das limitierte, gerichtsinterne und ein vorheriges Akkreditierungsverfahren legitimiertes Zulassen weiterer Prozessbeobachter in einem Nebensaal, die allein schon aufgrund räumlicher Trennung keinen wahrscheinlich befürchteten unmittelbaren (negativen) Einfluss auf den Prozess ausüben können. Dafür plädiert er.

Die entscheidenden Argumente gegen eine Übertragung sind, dass sie erstens eine Einbahnstraße der Interaktion bilden und es dem Gericht aus der Hand nehmen, die Beschuldigtenrechte gegenüber dem Publikum durchzusetzen.

Aber dafür gibt es doch das GVG, nach dem die Öffentlichkeit in bestimmten, klar definierten Fällen auszuschließen ist bzw auf Antrag eines der Verfahrensbeteiligten ausgeschlossen werden kann. Dann kann das Publikum im Hauptsaal eine Zeitlang an die Luft gesetzt und auch die Übertragung gestoppt werden.

Die Überwachung insbesondere des Aufzeichnungsverbots wäre in den weiteren Sälen allein Justizwachtmeistern anvertraut - die Sanktionierung damit ein Kommunikations- und Wahrnehmungsproblem, das vorhersehbar in eine Verletzung entweder der Beschuldigten- oder der Publikumsrechte mündet.

Die Aufzeichnungsmöglichkeit mit elektronischen Mitteln ist ein gewichtiges Argument - dem Risiko könnte man allerdings durch durch (sowieso stattfindende) strikte Personenkontrollen und ggf. Abgeben oder Hinterlegen entsprechender Geräte bei den Justizwachtmeistern vorbeugen. Es ist doch so: Bild- und Tonaufnahmen dürfen nach Prozessbeginn ohnehin nicht gemacht werden, das wäre in einem 2. Saal nichts anderes. Und wenn man verhindern will, dass beispielsweise per Smartphone mitgeschnitten oder vom Bildschirm abfotografiert wird, müssen die Leute ihre Geräte halt gegen Rückgabeschein vorübergehend außerhalb des Saals deponieren.

Zweitens ist der Eindruck falsch, dass die Öffentlichkeit eines Prozesses beliebig ausgedehnt werden könnte, solange nur nicht aufgezeichnet wird. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass die hoheitliche Einwirkung durch den Prozess insgesamt auf den Beschuldigten unterschiedslos und berechenbar ist, und es nicht von nachträglichen Wertungen gegenüber der Tat (derer er als unschuldig gilt) abhängt, ob er ein nach den allgemeinen Maßstäben zu erwartendes Verfahren bekommt, oder in einem "Klassenzimmer der Nation", für das sich Prandtl begeistert, zum Erziehungsobjekt gemacht wird.

Diese nachträglichen Wertungen wirst Du aber immer in irgendeiner Form haben - sei es, weil es vor einem Prozess infolge medialer Berichterstattung bereits zu Vorverurteilungen kommt, sei es, weil die breite Öffentlichkeit unabhängig von der Substanz einer Anklage ohnehin stets geneigt ist, von der tatsächlichen Schuld von Angeklagten auszugehen (die ja erst noch zu beweisen ist), oder sei es, dass selbst bei Freisprüchen immer noch das Wort vom Freispruch 1. oder 2. Klasse durch die Gazetten geistert.

Die Assoziation mit dem "Klassenzimmer der Nation" kam Dir vermutlich durch Prantls argumentativen Rückgriff auf Tonbandmitschnitte beim ersten Auschwitzprozess. Er spricht sich für ein größeres Maß an Öffentlichkeit und Transparenz aus, nicht mehr und nicht weniger: was ich angesichts der Dimension der Taten und den (in vieler Augen ausgesprochen fragwürdigen) Vorgängen und Hintergründen bei den Ermittlern und im Verfassungsschutz für angemessen halte. Schließlich geht es bei diesem Verfahren auch - nicht nur, aber ganz entscheidend auch! - darum, ein vielfach erschüttertes Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Der Münchner Prozess böte diese Chance - theoretisch.. Abgesehen davon haben natürlich auch Schulklassen Zutritt zu Gerichtssälen und laufenden Prozessen. Das ist normal. Ob das aus Sicht der Verfahrensbeteiligten tatsächlich wünschenswert ist, steht auf einem anderen Blatt, aber grundsätzlich ist es so.

Das OLG hat durch die Wahl des Akkreditierungsverfahrens ein Ungeschick begangen, das nachträglich kaum zu beheben ist. Es nutzt nichts, dass andere Auswahlverfahren vertretbar und in diesem Prozess vielleicht vorzugswürdig gewesen wären. Da nun bereits eine objektive, vertretbare Auswahl der Öffentlichkeit vorliegt, ist jeder Wechsel auf eine solche Alternative nur mit Argumenten zu begründen, die unter den genannten Aspekten höchst angreifbar sind. (..)

Ungeschick finde ich in diesem Zusammenhang milde ausgedrückt. Sie signalisieren ganz klar, dass sie auf ausländische und fatalerweise auch alle türkischen Prozessbeobachter pfeifen. Abgesehen von zwei niederländischen und einem britischen Medium, die zu den Top 50 auf der Gerichtsliste zählen, bleibt es ein Glücksspiel, wer reinkommt.

Um den Kern der Dinge vielleicht nachvollziehbarer zu machen, stelle man sich mal folgenden fiktiven Gedankengang vor, den kürzlich ein Bekannter äußerte: in der Türkei wurden über Jahre hinweg zehn Deutsche (oder, um im Bild zu bleiben, neun Deutsche und ein Grieche) ermordet. Immer mit der gleichen Waffe. Parallel dazu werden hier und da Kirchen und Kulturzentren angesteckt, Zugewanderte drangsaliert und ausländerfeindliche Demos initiiert. Die türkische Polizei geht dennoch nicht von einem ausländerfeindlichen Motiv aus: Die Deutschen seien irgendwie selbst schuld, es könnten nur Konflikte untereinander gewesen sein. Jahre später stellt sich heraus, dass die Morde nicht nur von nationalistisch verblendeten Extremisten begangen wurde, sondern diese sogar Kontakte zum türkischen Geheimdienst unterhielten, von diesem möglicherweise Geld bekamen und überwacht, aber erstaunlicherweise nicht festgenommen wurden. Als das öffentlich wird und das Parlament in Ankara die Vorgänge untersuchen will, werden Bestandteile der Akten kurzerhand vom türkischen Geheimdienst geschreddert. Die mutmaßlichen Täter landen später vor Gericht. Wäre es unter solchen Umständen nicht erstaunlich, wenn der deutsche Botschafter und eine kleine Schar deutscher Medienvertreter nicht darauf dringen würden, das Verfahren aus erster Hand verfolgen zu können? Wäre es nicht ein Gebot des Respekts, ihnen das zu ermöglichen?
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Du nix deutsch können oder wie?
Schweiz ist gleich Deutsch. Wo das Problem?
Aber größere Saal gut, dann kommen auch Össterreicher und viele Deutsche aus Russland rein. Dann alle deutsche komplett.


:wink:
 
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