NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

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pauline09

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.(...)

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-04/nsu-prozess-medien-tuerkei-klage

Die türkische Zeitung Hürriyet prüft laut qantara.de ebenfalls eine Klage.

Hmmm.. ich schätze mal, damit kommen sie nicht weit. Im Grunde müsste die Frage der Zulässigkeit von Videoübertragungen neu und verbindlich geklärt werden.
 
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sommersonne

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Jetzt wird es aber wirklich stressig.

Gibt man nach, heißt es - ihr habt euch erpressen lassen von den "Türken".
Gibt man nicht nach, heißt es - ihr seit ausländerfeindlich, besonders türkenfeindlich.

Der ganze Hickhack soll dann nicht die Urteilsfindung beeinflussen?
 
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pauline09

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Der ganze Hickhack soll dann nicht die Urteilsfindung beeinflussen?

Ich denke nicht, dass es die Urteilsfindung beeinflusst, das sind zwei separate Paar Stiefel. Aber so eine aufgeheizte Kulisse ist natürlich nie gut. :-? Wobei sie schon vorher aufgeheizt war, das ist auch klar. Das ist kein normaler, ganz gewöhnlicher Strafprozess.
 
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schneidersitz

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland."

Das Gerichtsverfahren wird öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger. Sie können sowohl als Zuschauer am Prozess teilnehmen, als sich auch über die Medien darüber informieren.
Und ich wiederhole mich: Sowohl die "Sabah" als auch die "Hürriyet" hatten ihre Chance, die sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder zu spät genutzt haben.
Einzig und allein die Angehörigen der Opfer haben ein Recht auf reservierte Plätze, sofern sie nicht sowieso als Zeugen geladen sind.
Denn nur um die geht es... um die Opfer und ihre Angehörigen.
 
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pauline09

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Einzig und allein die Angehörigen der Opfer haben ein Recht auf reservierte Plätze, sofern sie nicht sowieso als Zeugen geladen sind.
Denn nur um die geht es... um die Opfer und ihre Angehörigen.

Also müsste man Deiner Meinung nach den 50 zugelassenen Medienvertretern die Akkreditierung entziehen?
 
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sommersonne

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Das Gerichtsverfahren wird öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger. Sie können sowohl als Zuschauer am Prozess teilnehmen, als sich auch über die Medien darüber informieren.
Und ich wiederhole mich: Sowohl die "Sabah" als auch die "Hürriyet" hatten ihre Chance, die sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder zu spät genutzt haben.
Einzig und allein die Angehörigen der Opfer haben ein Recht auf reservierte Plätze, sofern sie nicht sowieso als Zeugen geladen sind.
Denn nur um die geht es... um die Opfer und ihre Angehörigen.


Was Du schreibst ist sehr vernünftig. Aber das will keiner hören.

Einzige Möglichkeit wäre noch, jegliche Liste oder Akkreditierung usw. wird aufgehoben. Es kommt rein wer zeitig genug da war und solange die Plätze reichen, ob privat oder beruflich. Reservierung nur für die Angehörigen.

Ach ja, und nicht vergessen genügend Ordner vorrätig zu haben. Das wird das blanke Chaos. 8)
Aber das wird es auch so.

sorry Pauline, hat sich überschnitten. Es dauert jetzt immer so lange ehe die Antwort gesendet wird.
 
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schneidersitz

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AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Um den Kern der Dinge vielleicht nachvollziehbarer zu machen, stelle man sich mal folgenden fiktiven Gedankengang vor, den kürzlich ein Bekannter äußerte: in der Türkei wurden über Jahre hinweg zehn Deutsche (oder, um im Bild zu bleiben, neun Deutsche und ein Grieche) ermordet. Immer mit der gleichen Waffe. Parallel dazu werden hier und da Kirchen und Kulturzentren angesteckt, Zugewanderte drangsaliert und ausländerfeindliche Demos initiiert. Die türkische Polizei geht dennoch nicht von einem ausländerfeindlichen Motiv aus: Die Deutschen seien irgendwie selbst schuld, es könnten nur Konflikte untereinander gewesen sein. Jahre später stellt sich heraus, dass die Morde nicht nur von nationalistisch verblendeten Extremisten begangen wurde, sondern diese sogar Kontakte zum türkischen Geheimdienst unterhielten, von diesem möglicherweise Geld bekamen und überwacht, aber erstaunlicherweise nicht festgenommen wurden. Als das öffentlich wird und das Parlament in Ankara die Vorgänge untersuchen will, werden Bestandteile der Akten kurzerhand vom türkischen Geheimdienst geschreddert. Die mutmaßlichen Täter landen später vor Gericht. Wäre es unter solchen Umständen nicht erstaunlich, wenn der deutsche Botschafter und eine kleine Schar deutscher Medienvertreter nicht darauf dringen würden, das Verfahren aus erster Hand verfolgen zu können? Wäre es nicht ein Gebot des Respekts, ihnen das zu ermöglichen?

Ja, lass uns diese fiktive Geschichte dann auch zu ende erzählen:
Das türkische Gericht setzt der Presse ein Verfahren vor, wonach die Plätze verteilt werden, erläutert es der deutschen Presse tags zuvor noch einmal explizit am Telefon. Die deutsche Presse aber verschläft es, sich rechtzeitig anzumelden, kriegt nicht einen einzigen Presseplatz, und beschuldigt dann das türkische Gericht die deutsche Presse absichtlich nicht dabei haben zu wollen.

BTW
Das Auswahlverfahren wurde ja nicht im Vorwege beanstandet, sondern erst nachdem man die Plätze nicht bekam. Vorher schien alles in Ordnung.
 
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schneidersitz

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Also müsste man Deiner Meinung nach den 50 zugelassenen Medienvertretern die Akkreditierung entziehen?

Das könnte man rein theoretisch machen, und es dann so handhaben, wie sommersonne es bereits schrieb.

Aber...
Wäre das richtig?
Da würde die Justiz vor der Presse und der Politik einknicken.
Das wäre dann der Präzedenzfall für evtl. Einmischen und Fordern bei späteren Verfahren.
Das OLG hat entschieden. Punkt.
 
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pauline09

Guest
AW: NSU - Morde Presse-Skandal: Schweizer Medien ja, Türkische nein!

Ja, lass uns diese fiktive Geschichte dann auch zu ende erzählen:
Das türkische Gericht setzt der Presse ein Verfahren vor, wonach die Plätze verteilt werden, erläutert es der deutschen Presse tags zuvor noch einmal explizit am Telefon. Die deutsche Presse aber verschläft es, sich rechtzeitig anzumelden, kriegt nicht einen einzigen Presseplatz, und beschuldigt dann das türkische Gericht die deutsche Presse absichtlich nicht dabei haben zu wollen.

Das sagt (nicht fiktiv, in realiter) die zurzeit unter Beschuss stehende Gerichtssprecherin gegenüber n-tv. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Hürriyet beispielsweise hat es ganz anders beschrieben; demnach wurden sie nicht informiert. Dass es aber Vorabinformationen gegeben haben muss, vor allem ganz gezielte bezüglich des Zeitpunkts, zu dem die entscheidende Mail versendet wurde, legt die rasante Reaktion von Taz, SZ und einigen anderen nahe.

BTW
Das Auswahlverfahren wurde ja nicht im Vorwege beanstandet, sondern erst nachdem man die Plätze nicht bekam. Vorher schien alles in Ordnung.

Der Joke war unter anderem folgender: die Akkreditierungsfrist tickte unmittelbar nach Versand der so genannten Sicherheitsverfügung des Oberlandesgerichts am 4. März. Wer sich - beispielsweise wegen gleichzeitiger Terminüberschneidung bei Versand der Mail - auf die in dem Schreiben angegebene Frist verließ oder auch nur einen Tick zu spät reagierte, hatte Pech, weil die Plätze binnen kürzester Zeit vergeben waren. Die Passagen zum generellen Ablauf finden sich auf Seite 6:

Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich für "NSU" unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw. einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens bis spätestens Donnerstag, den 14. März 2013 bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München (...) zu akkreditieren.

Ferner schreiben sie: "Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die hiernach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei Mehrfachbenennungen zunächst außer Betracht bleiben."

Und schließlich: "Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats nach vollständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche." Hier der vollständige Wortlaut.

(Edit: gekillt, weil beantwortet)
 
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