Bintje
Well-Known Member
Die hätten auf dem zweiten Parteitag nur 1-18 noch mal genau so in einem Block neu wählen müssen, wie sie es dann mit 19-60 gemacht haben. Damit hätten sie den ersten Parteitag quasi annulliert, der zweite hätte als einziger gegolten. Genau so hatte es die Petry vorgemacht.
So ist es. Aber der sächsische Verfassungsgerichtshof half ihnen heute in höchster Not aus der Patsche.
Das Sächsische Verfassungsgericht hat der AfD eine teilweise Erweiterung der Wahlliste zur Landtagswahl in einem Eilverfahren genehmigt. Nach einer Entscheidung der Leipziger Richter vom Donnerstag darf die Partei bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten.
Ein endgültiger Richterspruch in dem Rechtsstreit um ursprünglich 61 Kandidaten steht indes noch aus. Im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Eine Entscheidung ist demnach für den 16. August terminiert.
"Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Munz.
https://www.spiegel.de/politik/deut...t-verfassungsgericht-erweitern-a-1279043.html
Wenn die Vorsitzende Richterin sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, kann man davon ausgehen, das die endgültige Entscheidung zugunsten der AfD ausfällt. Warum wundert mich das jetzt nicht ... ?
Wir erinnern uns: die nächsten öffentlichen Sitzungen des Landeswahlausschusses sollen unter Polizeischutz stehen, weil die Wahlleiterin nach der Entscheidung massiv bedroht wurde.
Mal unabhängig von der rechtlichen Einordnung, die Mitte August ansteht: Auf solche Szenarien dürften die sächsischen Verfassungsrichter sicherlich nicht aus sein.