Sachsen Landtagswahl: AfD hat sich erledigt :D

Bintje

Well-Known Member
Die hätten auf dem zweiten Parteitag nur 1-18 noch mal genau so in einem Block neu wählen müssen, wie sie es dann mit 19-60 gemacht haben. Damit hätten sie den ersten Parteitag quasi annulliert, der zweite hätte als einziger gegolten. Genau so hatte es die Petry vorgemacht.

So ist es. Aber der sächsische Verfassungsgerichtshof half ihnen heute in höchster Not aus der Patsche.
Das Sächsische Verfassungsgericht hat der AfD eine teilweise Erweiterung der Wahlliste zur Landtagswahl in einem Eilverfahren genehmigt. Nach einer Entscheidung der Leipziger Richter vom Donnerstag darf die Partei bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten.

Ein endgültiger Richterspruch in dem Rechtsstreit um ursprünglich 61 Kandidaten steht indes noch aus. Im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Eine Entscheidung ist demnach für den 16. August terminiert.

"Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Munz.

https://www.spiegel.de/politik/deut...t-verfassungsgericht-erweitern-a-1279043.html

Wenn die Vorsitzende Richterin sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, kann man davon ausgehen, das die endgültige Entscheidung zugunsten der AfD ausfällt. Warum wundert mich das jetzt nicht ... ? o_O
Wir erinnern uns: die nächsten öffentlichen Sitzungen des Landeswahlausschusses sollen unter Polizeischutz stehen, weil die Wahlleiterin nach der Entscheidung massiv bedroht wurde.
Mal unabhängig von der rechtlichen Einordnung, die Mitte August ansteht: Auf solche Szenarien dürften die sächsischen Verfassungsrichter sicherlich nicht aus sein.
 

Bintje

Well-Known Member
(..)
Einer war mir besonders sympathisch, Guttenberg, der Nikolaus.
in seiner Zeit, wurde die BW reduziert, die Wehrpflicht abgeschafft.
Deutschland war auf einem guten Weg.

Mit einem, der sich seine Promotion vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags liefern ließ?
Hahahahahaha .. :D Ich halte den Mann für 'nen echten Windbeutel. Und offenbar nicht nur ich: https://www.morgenpost.de/politik/article212150627/Auf-der-Suche-nach-Guttenbergs-Firma.html

Aber bei einigen Fans befriedigte er offenbar einen unterschwellig dräuenden Drang zum Royalen.
Guttenberg als Ersatz-Monarch. "Wir wollen uns'ren alten Kaiser Wilhelm wiederhaben!" ^^
 

alterali

Well-Known Member
Mit einem, der sich seine Promotion vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags liefern ließ?
Hahahahahaha .. :D Ich halte den Mann für 'nen echten Windbeutel. Und offenbar nicht nur ich: https://www.morgenpost.de/politik/article212150627/Auf-der-Suche-nach-Guttenbergs-Firma.html

Aber bei einigen Fans befriedigte er offenbar einen unterschwellig dräuenden Drang zum Royalen.
Guttenberg als Ersatz-Monarch. "Wir wollen uns'ren alten Kaiser Wilhelm wiederhaben!" ^^
Junge, Junge, ja lesen müsste man können.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Wenn die Vorsitzende Richterin sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, kann man davon ausgehen, das die endgültige Entscheidung zugunsten der AfD ausfällt. Warum wundert mich das jetzt nicht ... ? o_O
Ein Vor-Urteil, ja. Warum dich das jetzt nicht wundert, wundert mich wiederum. Das ist juristisches Dickicht, da kenne ich mich als Laie überhaupt nicht aus. Wie pingelig man das sehen muß, wie weiträumig zugunsten der Partei entschieden werden muß im Sinne der Gleichheit der Wahlchancen, wie da Ermessensspielräume sind. Kann mir gut vorstellen, daß hier beide Instanzen jeweils einen guten Job gemacht haben. Die Wahlkommission hat alles dran zu setzen, daß die Wahl nicht im Nachhinein angefochten wird und wiederholt werden muß; das Landesverfassungsgericht hat zuerst die Chancengleichheit ins Auge zu fassen und kann über Nickeligkeiten hinweg sehen.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung.

Alles, was ich weiß, ist: Unter der Petry ist das nicht passiert. Die AfD ist zu blöd, um sich unfallfrei zur Wahl zu stellen.
 

Bintje

Well-Known Member
(...)Die AfD ist zu blöd, um sich unfallfrei zur Wahl zu stellen.

Und darum bekamen sie jetzt 'ne Extrawurscht gebraten? o_O
Hätte die AfD die Entscheidung des Landeswahlausschusses erst nach der Wahl erfolgreich angefochten, hätte die Gefahr bestanden, dass der gesamte Wahlprozess für ungültig erklärt werden müsste. Eigentlich ist es üblich, dass Beschlüsse des Wahlausschusses erst nach der Wahl rechtlich beanstandet werden können. Nun sprach die Vorsitzende Richterin Birgit Munz von einem "besonderen Ausnahmefall" und einem "voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht". Deshalb sei in diesem Fall auch eine Verfassungsbeschwerde vor der Wahl möglich.

Nochmal zum besseren Verständnis: eine rechtliche Beanstandung ist normalerweise erst nach der Wahl vorgesehen. Diese Option birgt nach meinem laienhaften Verständnis natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlfehler festzustellen mit der Konsequenz, dass eine Wahl ggf. wiederholt werden muss.
Sonst ergibt das ganze Prozedere keinen Sinn. Warum nun die Ausnahme für die AfD? Eine Wahlwiederholung würde doch immer auf einem Wahlfehler "von außerordentlichem Gewicht" beruhen - oder etwa nicht? :confused:

Ferner ist dem Text zu entnehmen, dass die Kammer zwei Stunden lang beraten hat. Schon aus der Länge der Verhandlung und Beratung darf man schlussfolgern, dass die Lage offenbar nicht ganz so eindeutig war oder ist wie schließlich verkündet. Die oben zitierte Bemerkung der Kammervorsitzenden lässt sich durchaus als rechtlicher Hinweis lesen: praktisch ein wegweisender Zaunpfahl, der das endgültige Urteil skizziert.
Der Termin am 16. August scheint m.E. nurmehr Formsache und, folgt man der nun verkündeten Auffassung, zumindest das sächsische Wahlgesetz in Teilen verfassungswidrig. Denn so gesehen müssten Rechtsmittel generell bereits vor der Wahl erlaubt sein, und zwar für alle Beteiligten - ganz gleich, wie formale Anforderungen vorher beachtet wurden oder nicht. Oder sehe ich das falsch?
 

sommersonne

Well-Known Member
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeu...assungsrechtler-fordert-Reform-des-Wahlrechts
"... „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes führt zu einem Zwei-Klassen-Rechtsschutz“, kritisiert Rozek. In besonders schweren Fällen könne man nun vor der Wahl juristisch gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses vorgehen. Weniger schwere Fälle würden hingegen weiterhin auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen. „Der Rechtssicherheit dient das nicht“, moniert der Leipziger Professor. ..."
 

Bintje

Well-Known Member
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeu...assungsrechtler-fordert-Reform-des-Wahlrechts
"... „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes führt zu einem Zwei-Klassen-Rechtsschutz“, kritisiert Rozek. In besonders schweren Fällen könne man nun vor der Wahl juristisch gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses vorgehen. Weniger schwere Fälle würden hingegen weiterhin auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen. „Der Rechtssicherheit dient das nicht“, moniert der Leipziger Professor. ..."

Jep, genau. Das ist der Punkt, auf den ich hinauswollte.
Nur beschreibt er das wesentlich sachkundiger und eleganter. ;)
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Wenn die AfD ihre Liste nicht nominiert kriegt (wegen formaler Mängel), kann es in Sachsen eine absolute Mehrheit für die Partei geben. Solidarisches Votum gegen die "Altparteien".
Es ist zum Kotzen!
 
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