Sachsen Landtagswahl: AfD hat sich erledigt :D

Bintje

Well-Known Member
Ähnliches ist anderen Parteien, selbst den Grünen auch schon passiert, nur hat sich da niemand dran gestört.

Du meinst, andere Parteien hätten bei der Frage der Wahlzulassung auch eklatant gegen "Formalkram" verstoßen und der [oder ein] Wahlausschuss sei darüber hinweggegangen? Kannst Du das belegen?

Man kann nur davor warnen die AfD mit irgendeinem Formalkram einbremsen zu wollen, die werden es ihren Wählern als Beweis verkaufen das die etablierten Parteien Heuchler sind (..)

Das machen sie doch sowieso.

Außerdem habe ich gelesen sie hätten schon eine Strategie und wüßten wie man da wieder raus kommt.

Meuthen erzählte gestern irgendwas von Klage. Sollen sie mal. Einspruch einlegen können sie jedenfalls nicht, nur das Verfahren nachträglich überprüfen lassen, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Wer tut denn aktiv etwas um sie auszubremsen?
Politik hat Regeln, die werden überall umgesetzt. Jeder muss sich daran halten. Zum Beispiel bei der Redezeit im Bundestag wird auch das Mikro abgestellt, wenn jemand zu lange redet.

So ist das. Und da die AfD, wenn es um andere Parteien geht, säuberlichst auf Formalien pocht und das Parlament selbst bei Pille-Palle-Abstimmungen zum Hammelsprung zwingt, um es vorzuführen, dürfen sie gern von ihrer eigenen 'Medizin' kosten. Wenn nicht bei den korrekten Voraussetzungen für Wahlen: wann dann?
 

Msane

Well-Known Member
Ich werde mich darüber nicht streiten, ihr solltet nur mal darüber nachdenken das deren Wähler die AfD u.a. deshalb wählen weil sie davon überzeugt sind das die Demokratie in diesem Land kaputt ist.
Und für einen kleinen Moment der Freude gespeist aus Missgunst und Gehässigkeit gegenüber dem politischen Gegner, ist es definitiv nicht wert den AfD-Anhängern den Beweis dafür zu liefern, indem man versucht der Partei bürokratische Knüppel zwischen die Beine zu werfen.


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Alubehütet

Well-Known Member
Einspruch einlegen können sie jedenfalls nicht, nur das Verfahren nachträglich überprüfen lassen, wenn ich es richtig im Kopf habe.
Die können vor der Wahl noch vor's sächsische Verfassungsgericht.
Und für einen kleinen Moment der Freude gespeist aus Missgunst und Gehässigkeit gegenüber dem politischen Gegner, ist es definitiv nicht wert den AfD-Anhängern den Beweis dafür zu liefern, indem man versucht der Partei bürokratische Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Die können froh sein, daß immerhin überhaupt eine Liste anerkannt worden ist. Irgendwo auf Twitter einen PIRATEN gelesen, der meinte, ihnen sei das genau passiert; da hâtten die gar nicht antreten dürfen. Gibt bestimmt demnächst Artikel dazu.

Auf dem ersten Blick sieht mir das auch nach Trick aus und Rosinenausscheidungsprozeß. Aber so sind nun mal die Regeln. Und so jung ist die Partei nicht mehr; die Petry hat sie mit genau der Problematik ja in den sächsischen Landtag gebracht. Sie sind also dümmer geworden als vor fünf Jahren.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Geht schon los. :)

Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf die Annullierung der Bürgerschaftswahl 1993 durch das Hamburger Verfassungsgericht, weil beim Nominierungs-Parteitag der CDU die Redezeiten nicht fair verteilt gewesen seien.

„Da haben sich auch viele Leute aufgeregt und gesagt, das sei unverhältnismäßig. Aber man muss eben bestimmte Rechtsvorschriften ernst nehmen und Fehler ahnden.“ In jedem Fall sei es „besser, vorher streng zu sein, als hinterher eine Wahl aufheben zu müssen“.
 

Alubehütet

Well-Known Member
AfD hat auf Mängelschreiben nicht reagiert

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni um die Dinge. "Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen".

“Mit den anwesenden Vertretern der AfD wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich diskutiert. Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat.“
 
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