Nachdem die Schweizer Stimmbürger am 6. Dezember 1992 einen Beitritt zum
Europäischen Wirtschaftsraum knapp abgelehnt hatten, drängte die Schweiz auf den Abschluss von sektoriellen Abkommen mit den
Europäischen Gemeinschaften, um die bestehende Zusammenarbeit auszubauen und die drohende wirtschaftliche Isolation der Schweiz zu verhindern....
-Abkommen über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeit)
-Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Beseitigung technischer Handelshemmnisse)
-Abkommen über bestimmte Aspekte des Öffentlichen Beschaffungswesens
-Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
-Abkommen über den Landverkehr
-Abkommen über den Luftverkehr
-Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Forschungsabkommen)
Die Verträge sind zwar rechtlich voneinander unabhängig, sie sind jedoch durch
Verknüpfungs- oder «Guillotine»-Klauseln miteinander verknüpft; im Falle einer Kündigung oder einer Nichtverlängerung würde nicht nur der betreffende Vertrag, sondern alle sieben Abkommen hinfällig. Diese Regelung sollte ein
Rosinenpicken durch die Schweiz verhindern und erklärt, weshalb die Abkommen nicht einzeln, sondern als Gesamtpaket zur Volksabstimmung gelangten.
Nachdem diese Verträge von der
Bundesversammlung genehmigt worden waren, wurden sie in einem Referendum durch die Schweizer Stimmberechtigten am 21. Mai 2000 angenommen.