Ein weiterer kontroverser Fall zur sogenannten 'Ausschaffung':
Zitat:
"Am Montag hat das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass ein 35-jähriger Ausländer wegen Drogenhandels in seine Heimat abgeschoben wird. Soweit nichts Aussergewöhnliches."
Ein ausländischer Drogendealer wird abgeschoben. Auf den ersten Blick nachvollziehbar. So etwas muss bestraft werden. Wurde es auch:
Zitat:
"Der Iraner wurde vor sieben Jahren wegen eines Drogenvergehens zu einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die er nach Bestehen der Bewährungszeit inzwischen verbüsst hat."
Strafe vor 7 Jahren erteilt und verbüsst. Rechtstaatlich einwandfrei. Nach Bestehen der Bewährungszeit wäre jeder Schweizer rehabilitiert. Nun greift aber die neue Ausschaffung:
Zitat:
"Danach wurde das Ausschaffungsverfahren eingeleitet. Die Rekursmöglichkeiten innerhalb der Schweizer Justiz sind mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschöpft."
Für den Ausländer gelten eben andere Gesetze als für den Schweizer. Nach Abbüssung der Bewährung erfolgt die doppelte Bestrafung: Deportation in den Iran.
Zitat:
"Doch es handelt sich um einen homosexuellen Iraner, was dem Fall eine gewisse Brisanz verleiht: Im Iran gilt Homosexualität als Kapitalverbrechen, das mit dem Tod bestraft werden kann. Das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, der auch die Schweiz beigetreten ist, untersagt eine Ausschaffung, wenn der Person in ihrer Heimat Gefahr für Leib und Leben droht."
Die Schweizer Ausschaffungsfreunde mit Genfer Flüchtlingskonventionen zu belästigen ist natürlich reine Nostalgie. Was hat Genf schon mit der Schweiz zu tun?! Die Schweiz ist ja nicht mal in der EU. 8)
Die britischen Nato Verbündeten sind ja auch nicht zimperlich. Obwohl sie in einem solchen Fall 'Ausschaffungs' - resistent argumentieren:
Zitat:
"Auch für den Schweizer Anwalt des Iraners, Pierre André Rosselet, ist die Argumentation des Gerichts ein Rätsel: «Ich hätte mir hier von der Justiz mehr Recherche und Einfühlungsvermögen erwartet.» Sein Antrag, von der Schweizer Botschaft in Teheran eine Einschätzung der aktuellen Situation einzuholen, wurde abgelehnt. Ebenso wurde sein Verweis auf ein Urteil des obersten englischen Gerichts, in dem einem homosexuellen Iraner schliesslich Asyl gewährt wurde, ignoriert. «Man würde denken, dass England und die Schweiz nicht so weit auseinander liegen», sagte Rosselet."
In Teheran herrschen bekantermassen liberale und demokratische Verhältnisse:
Zitat:
"Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Umstand, dass momentan keine Fälle im Iran bekannt seien, in denen jemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung verurteilt worden ist. Weiter wurde geltend gemacht, dass Homosexualität in der iranischen Gesellschaft «nicht unüblich» sei und es «keine Anzeichen für eine systematische Verfolgung» gebe. In der Praxis werde Homosexualität von den Behörden toleriert, solange sie nicht «öffentlich und anstössig» ausgelebt werde."
Momentan sind mir auch keine Fälle in der Schweiz bekannt, in denen jemand wegen seiner ausländischen Herkunft nicht doppelt bestraft wurde.
Quelle der Zitate:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/19855981