es ist wirklich wichtig und sollte bitte nur von jem. übersetzt werden der beide sprachen perfekt spricht, damit keine fehler drin sind.
vielen dank im vorraus!!!
Merkblatt für Besuchervisa
Folgende Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen:
Unterschriebener Reisepass, der mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums noch gültig
ist. Bei neuen Reisepässen ist die Vorlage der vorherigen ungültigen Reisepässe notwendig.
Können diese nicht beigebracht werden, ist ein Registerauszug (Auflistung früher ausgestellter Pässe) der
passausstellenden Behörde vozulegen, und eine Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Gültigkeitsdauer des
Reisepasses und der 60. Seite
2 biometriefähige Lichtbilder
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG des Einladenden in Deutschland (hiervon kann nur in
begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden)
o sofern vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum oder an derer
Vermögensnachweise wie z.B. Kontoauszüge
o Kernfamiliennachweis (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) mit amtlichen Bemerkungen
(Düsunceler)
o Reisekrankenversicherung (Min. Deckungssumme: 30.000,-- € ) gültig für alle
Schengen-Staaten.
Diese muss folgende Leistungen beinhalten: Kosten für eine etwaige Repatriierung
im Krankheitsfall, ärztliche Nothilfe und Notaufnahme im Krankenhaus.
Versicherungspolicen, die Auflagen in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten haben bzw.
bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen enthalten, aufgrund derer die Deckung
beschränkt bzw. ausgeschlossen werden kann, können nicht als ausreichend angesehen
werden.
Gleiches gilt für Reisekrankenversicherungen, die lediglich die Erstattung der Kosten
im Nachhinein (nach Rückkehr der Versicherungsnehmer in ihre Heimatländer)
abdecken
von Arbeitnehmern:
o Arbeitsbescheinigung mit Angabe über die Tätigkeit
o Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums
o Nachweis über Sozialversicherung
o Verdienstnachweis (Lohnzettel)
Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Amtshandlungen der Visastelle außer den
nachstehend aufgeführten Visagebühren kostenlos sind und die Antragsformulare gratis sind.
V isagebühr : 60,-- Euro
Die Visagebühren werden nur in Euro erhoben.
vielen dank im vorraus!!!
Merkblatt für Besuchervisa
Folgende Unterlagen sind im Original und Kopie vorzulegen:
Unterschriebener Reisepass, der mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums noch gültig
ist. Bei neuen Reisepässen ist die Vorlage der vorherigen ungültigen Reisepässe notwendig.
Können diese nicht beigebracht werden, ist ein Registerauszug (Auflistung früher ausgestellter Pässe) der
passausstellenden Behörde vozulegen, und eine Fotokopie der 2. und 3. Seite, der Gültigkeitsdauer des
Reisepasses und der 60. Seite
2 biometriefähige Lichtbilder
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG des Einladenden in Deutschland (hiervon kann nur in
begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden)
o sofern vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum oder an derer
Vermögensnachweise wie z.B. Kontoauszüge
o Kernfamiliennachweis (Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği) mit amtlichen Bemerkungen
(Düsunceler)
o Reisekrankenversicherung (Min. Deckungssumme: 30.000,-- € ) gültig für alle
Schengen-Staaten.
Diese muss folgende Leistungen beinhalten: Kosten für eine etwaige Repatriierung
im Krankheitsfall, ärztliche Nothilfe und Notaufnahme im Krankenhaus.
Versicherungspolicen, die Auflagen in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten haben bzw.
bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen enthalten, aufgrund derer die Deckung
beschränkt bzw. ausgeschlossen werden kann, können nicht als ausreichend angesehen
werden.
Gleiches gilt für Reisekrankenversicherungen, die lediglich die Erstattung der Kosten
im Nachhinein (nach Rückkehr der Versicherungsnehmer in ihre Heimatländer)
abdecken
von Arbeitnehmern:
o Arbeitsbescheinigung mit Angabe über die Tätigkeit
o Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums
o Nachweis über Sozialversicherung
o Verdienstnachweis (Lohnzettel)
Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Amtshandlungen der Visastelle außer den
nachstehend aufgeführten Visagebühren kostenlos sind und die Antragsformulare gratis sind.
V isagebühr : 60,-- Euro
Die Visagebühren werden nur in Euro erhoben.