beren
Well-Known Member
Naja der Knochenbruch von meiner Freundin war auch richtig krass. Sie musste 5 wochen lang starke Schmerzmittel einnehmen, hat dadurch auch noch Magenprobleme bekommen. Jede Tat muss zur Verantwortung vor der Justiz gezogen werden, vor allem schwere Körperverletzung, und ihre Mutter hat selber zu meiner Freundin gesagt: " du bist nicht mehr meine tochter, keine Christenh... ist meine Tochtet" und meiner Fteundin tut der Arm sogar jetzt nach einem Jahr bei Drehbewegungen und so noch immer weh, das wird ihr ein Leben lang bleiben, dass bei bestimmten Bewegungen leichte Schmerzen auftretten, meinte selbst der Unfallchirurg da ist 8 Monate Gefängnis gar keine Strafe, die soll froh sein dass sie so einen Richter bekommen hat, der Staatsanwalt wollte wie gesagt bereits auf versuchte Tötung (wegen der Drohung) pledieren und wenn ihre Mutter jetzt auf Bewährung noch mal was anstellt fährt sie viele Jahre in Bau ein
Hier liegt weder ein Fall der gefährlichen (§ 224 StGB ) noch der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) vor - so wie ich das gelesen habe. Und einen Tötungsvorsatz sehe ich auch nicht.
Ich will keinesfalls die Tat beschwichtigen noch gutheißen.