vzd_2.1
Well-Known Member
AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?
mich überrascht die höhe dieses gründungszuschusses. wie wird dieser denn berechnet?
Die Höhe des ALG 1 bemisst sich danach, wie hoch der vorherige Verdienst war. (Bis zu einer Bemessungsgrenze damit hier niemand ins Träumen gerät). Einen Gründungs Zuschuss gibt es auch nur dann, wenn
-ein tragfähiges und von dritten geprüftes Konzept vorliegt
- noch mindestens für 150 Tage ein Anspruch auf ALG 1 vorliegt.
Der Zuschuss ist also eine "anstatt Leistung" und kein Geschenk. Statt ALG gibt es den Gründungszuschuss. Hätte Richie nichts getan hätte er das Geld auch bekommen, weil er Anspruch darauf hatte, wäre aber immer noch arbeitslos.
Die gute Nachricht ist: Er war nur 3 Monate arbeitslos. Und das ist doch der Sinn der Verwaltung; Leute in Arbeit zu bringen von der sie langfristig leben können.
mich überrascht die höhe dieses gründungszuschusses. wie wird dieser denn berechnet?