Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist mehr als drei Jahre alt. Demnach umfasst
das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür ggf. auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen:
"III. § 217 StGB ist wegen der festgestellten Verfassungsverstöße für nichtig zu erklären", urteilten die Richter. Allerdings:
"Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (...)"
Heute kam der Bundestag in Berlin dazu, sich damit zu befassen - und hat gar nichts entschieden. Finde ich spontan ziemlich blamabel, aber womöglich war es sogar das Beste, vorübergehend gar nichts zu regeln. Denn beide Vorschläge bzw Gesetzesentwürfe wären m.E. darauf hinausgelaufen, das Rad wieder zurückzudrehen. Hier ein Überblick:
Im Bundestag ging es heute um eine Gewissensentscheidung: Ob und wie soll die Sterbehilfe geregelt werden? Zwei Gesetzentwürfe lagen vor, beide scheiterten. Wie unterscheiden sie sich? Und was gilt jetzt?
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Und was haben die Bundestagsabgeordneten daraus gemacht?
2020 erlaubte das Bundesverfassungsgericht die »geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid« – eine klare Regelung fehlt seitdem. Nun wurden zwei Gesetzentwürfe im Parlament diskutiert, Mehrheiten erhielten beide nicht.
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Wohlgemerkt: Assistierter Suizid ist augenblicklich nicht verboten oder mit engen Voraussetzungen belegt. Und da es laut Verfassungsrichtern auch keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf, steht es zurzeit, sofern ich das richtig sehe, im Ermessen von Ärztinnen und Ärzten, ob sie lebensmüden Menschen über die Klippe helfen, wenn sie nicht selbst Hand anlegen. Sie können sich dem Ansinnen von Patient:innen aus Gewissensgründen auch verweigern, genau wie bei Schwangerschaftsabbrüchen. Dann könnte man doch einfach alles so lassen, wie es seit dem BVerfG-Urteil ist. Oder sehe ich das verkehrt? Wie seht ihr das?