Sterbehilfen - eure Meinung

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Pit 63

Guest
Dies würde ich aus heutiger Sicht auf die passive Sterbehilfe einschränken. Die aktive ist für meinen Geschmack zu sehr gegenüber dem Mißbrauch anfällig.

Ich befürworte die aktive Sterbehilfe. Wenn der Sterbende es will und der Helfer es vertreten kann, ist es als Ausdruck der Handlungsfreiheit und des menschlichen Selbstbestimmungsrechts in Ordnung. Möglicher Missbrauch ist mE nach kein ausreichendes Argument dagegen. Die passive Sterbehilfe würde ich überhaupt nicht als solche bezeichnen. Dabei handelt es sich schlicht um das Sterbenlassen des Sterbenden auf seinen Wunsch hin.
 
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pauline09

Guest
Ich befürworte die aktive Sterbehilfe. Wenn der Sterbende es will und der Helfer es vertreten kann, ist es als Ausdruck der Handlungsfreiheit und des menschlichen Selbstbestimmungsrechts in Ordnung. (...)

Wie weit reichen denn Handlungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht Deiner Meinung nach? Ich würde nicht so weit gehen zu unterstellen, dass ein Mensch, der bei guter Gesundheit mit klarem Verstand eine Sterberegelung für sich getroffen hat, auch noch Jahre oder Jahrzehnte später derselben Meinung ist, wenn es drauf ankommt. Im Gegenteil, ich habe schon einige Male erlebt, dass Sterbenskranke, deren Einstellung sich mit Deiner gedeckt hat, dann doch ihre Meinung geändert und sehr am Leben gehangen haben: Was, wenn der bisherige Wille dann schriftlich fixiert ist und das Umfeld sich strenggenommen daran zu halten hat?

Es ist nicht ganz so einfach, Pit. Zumal Handlungsfreiheit und Selbstbestimmung hohe Werte, aber meiner Meinung nach grundsätzlich zwiespältig und bei schweren und schwersten Erkrankungen einfach nur Worte sind. Was ihnen nicht weniger Wert verleiht, aber ein sterbenskranker Mensch ist nun mal nicht frei in seiner Entscheidung - weniger denn je ..

Mit passiver Sterbehilfe habe ich überhaupt kein Problem. Das halte ich für einen Segen.
 

Skeptiker

Well-Known Member
Die passive Sterbehilfe würde ich überhaupt nicht als solche bezeichnen. Dabei handelt es sich schlicht um das Sterbenlassen des Sterbenden auf seinen Wunsch hin.

Nicht unbedingt. Die passive Sterbehilfe schleisst ja auch die Bereitstellung der notwendigen Mittel fuer die Selbsttoetung mit ein. Der "Knopf" aber muss letztendlich von dem Betroffenen selbst gedrueckt werden.

Der moegliche Missbrauch ist fuer mich DAS Argument gegen die aktive Sterbehilfe!
 
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Pit 63

Guest
Nicht unbedingt. Die passive Sterbehilfe schleisst ja auch die Bereitstellung der notwendigen Mittel fuer die Selbsttoetung mit ein. Der "Knopf" aber muss letztendlich von dem Betroffenen selbst gedrueckt werden.

Der moegliche Missbrauch ist fuer mich DAS Argument gegen die aktive Sterbehilfe!

Im privaten Bereich rechtfertigt möglicher Missbrauch mE nach fast nichts. Meine Einstellung zum Leben ist indes reichlich ungewöhnlich. Persönliche Freiheit finde ich über die Massen wichtig. Die dazu erforderliche persönliche Verantwortung, muss vorgelebt und vermittelt werden. Wenn das nicht funktioniert, machen Sicherheitsregeln das Leben nicht lebenswerter. Ich wäre bspw. auch für die Legalisiserung von Drogen- nicht nur Cannabis.
 
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Pit 63

Guest
Wie weit reichen denn Handlungsfreiheit und Selbstbestimmungsrecht Deiner Meinung nach?

Im Prinzip unbegrenzt; dass gleichzeitig die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten werden muss, ist bei so einem Menschebild natürlich ein Problem, dass wohl nur gelöst werden kann, wenn neben der Freiheit auch Gleichheit i S v Gleichwertigkeit und Brüderlichkeit gelebt werden. Man sollte den Menschen mE nach nicht einmal vor sich selbst schützen, obwohl Du ebenso darin Recht hast, dass der Wille des Sterbenden nicht immer eindeutig zu ermitteln ist.
 

Bintje

Well-Known Member
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist mehr als drei Jahre alt. Demnach umfasst das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür ggf. auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen: "III. § 217 StGB ist wegen der festgestellten Verfassungsverstöße für nichtig zu erklären", urteilten die Richter. Allerdings: "Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (...)"

Heute kam der Bundestag in Berlin dazu, sich damit zu befassen - und hat gar nichts entschieden. Finde ich spontan ziemlich blamabel, aber womöglich war es sogar das Beste, vorübergehend gar nichts zu regeln. Denn beide Vorschläge bzw Gesetzesentwürfe wären m.E. darauf hinausgelaufen, das Rad wieder zurückzudrehen. Hier ein Überblick:


Und was haben die Bundestagsabgeordneten daraus gemacht?


Wohlgemerkt: Assistierter Suizid ist augenblicklich nicht verboten oder mit engen Voraussetzungen belegt. Und da es laut Verfassungsrichtern auch keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf, steht es zurzeit, sofern ich das richtig sehe, im Ermessen von Ärztinnen und Ärzten, ob sie lebensmüden Menschen über die Klippe helfen, wenn sie nicht selbst Hand anlegen. Sie können sich dem Ansinnen von Patient:innen aus Gewissensgründen auch verweigern, genau wie bei Schwangerschaftsabbrüchen. Dann könnte man doch einfach alles so lassen, wie es seit dem BVerfG-Urteil ist. Oder sehe ich das verkehrt? Wie seht ihr das?
 

santiago

Well-Known Member
Ich befürworte die aktive Sterbehilfe. Wenn der Sterbende es will und der Helfer es vertreten kann, ist es als Ausdruck der Handlungsfreiheit und des menschlichen Selbstbestimmungsrechts in Ordnung. Möglicher Missbrauch ist mE nach kein ausreichendes Argument dagegen. Die passive Sterbehilfe würde ich überhaupt nicht als solche bezeichnen. Dabei handelt es sich schlicht um das Sterbenlassen des Sterbenden auf seinen Wunsch hin.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist mehr als drei Jahre alt. Demnach umfasst das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dafür ggf. auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen: "III. § 217 StGB ist wegen der festgestellten Verfassungsverstöße für nichtig zu erklären", urteilten die Richter. Allerdings: "Daraus folgt nicht, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe nicht regulieren darf. Eine solche Regelung muss sich aber an der Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen ausrichten, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten (...)"

Heute kam der Bundestag in Berlin dazu, sich damit zu befassen - und hat gar nichts entschieden. Finde ich spontan ziemlich blamabel, aber womöglich war es sogar das Beste, vorübergehend gar nichts zu regeln. Denn beide Vorschläge bzw Gesetzesentwürfe wären m.E. darauf hinausgelaufen, das Rad wieder zurückzudrehen. Hier ein Überblick:


Und was haben die Bundestagsabgeordneten daraus gemacht?


Wohlgemerkt: Assistierter Suizid ist augenblicklich nicht verboten oder mit engen Voraussetzungen belegt. Und da es laut Verfassungsrichtern auch keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf, steht es zurzeit, sofern ich das richtig sehe, im Ermessen von Ärztinnen und Ärzten, ob sie lebensmüden Menschen über die Klippe helfen, wenn sie nicht selbst Hand anlegen. Sie können sich dem Ansinnen von Patient:innen aus Gewissensgründen auch verweigern, genau wie bei Schwangerschaftsabbrüchen. Dann könnte man doch einfach alles so lassen, wie es seit dem BVerfG-Urteil ist. Oder sehe ich das verkehrt? Wie seht ihr das?
unglaublich
 

sommersonne

Well-Known Member
Sehr schwieriges Thema in Deutschland. In der Schweiz kann das auch nur der, der das auch bezahlen kann.
Ich denke jeder sollte selbst für sich über seinen Tod entscheiden dürfen. Aber ich kann verstehen das es kaum zu einer Einigung diesbezüglich kommt. Es kann auch Mißbrauch damit getrieben werden und eine Regelung, die das vermeiden kann, ist noch nicht erdacht.
 
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