Bintje
Well-Known Member
Nicht unbedingt, die Schweizer Organisation Exit - die ausschließlich Schweizern offen steht - sagt, sie finanziere sich hauptsächlich aus Spenden und jährlichen Mitgliedsbeiträgen, die mit 45 CHF wirklich gering sind. Nach Ablauf von drei Jahren können Schweizer die Sterbebegleitung des Vereins kostenlos in Anspruch nehmen; wenn jemand kürzer dabei ist, nehmen sie je nach Dauer der Mitgliedschaft zwischen 1100 und 3700 Franken.In der Schweiz kann das auch nur der, der das auch bezahlen kann.
Ob die Medikation (Natrium-Pentobarbital) inklusive ist, geht aus der Website des Vereins nicht hervor. Und wie gesagt, sie nehmen nur Schweizer.
Nein, das ist nicht richtig. Erstens habt ihr bei aller von dir gepriesenen Liberalität in der Schweiz auch gesetzliche Regelungen, die zum Beispiel aktive Sterbehilfe wie auch das Handeln aus selbstsüchtigen Gründen unmissverständlich verbieten (Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).unglaublich- nur verbote
Und zweitens ist es in Deutschland so, dass die Verfassungsrichter das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung" der Sterbehilfe zwar für verfassungswidrig erklärt haben, aber Gesetze, die Näheres regulieren wie bei euch, gibt es hier noch gar nicht. So legt es dann momentan jede:r nach Überzeugung aus, den Eindruck erweckt es.
Ärzte beklagen jedenfalls eine rechtliche Grauzone. Die hätte der Bundestag aus der Welt schaffen können, wenn sie es geschafft hätten, sich mehrheitlich auf einen Gesetzentwurf zu verständigen. Wobei ich den restriktiven Entwurf von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) für ganz und gar unmöglich halte und obendrein denke, dass er dem Kern des Bundesverfassungsgerichtsurteils widerspricht: Denn die Richter hatten explizit betont, dass und weshalb das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben auch die Freiheit zur Selbsttötung umfasst und hatten auch auf die Würde des Menschen verwiesen (Art. 1 GG). Demgegenüber stellt der Entwurf von Castellucci, dem religionspolitischen Sprecher seiner Partei, darauf ab, organisierte Hilfe wieder grundsätzlich zu verbieten, in bestimmten Fällen unter sehr rigiden Voraussetzungen aber straffrei zu lassen.
Den anderen Entwurf u.a. von Renate Künast (B90/Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) finde ich sehr viel humaner. Auch er beinhaltet natürlich Voraussetzungen, um etwaigem Missbrauch vorzubeugen, wie es auch in der Schweiz der Fall ist. Er würde passive Sterbehilfe in organisierter Form insgesamt liberalisieren, vom Strafrecht ausnehmen und liegt dadurch m.E. weitaus eher auf der Linie der Verfassungsrichter.
Leider bekam er weniger Zustimmung als der strikte Gegenentwurf .... vielsagend! Praktischer Haken daran soll übrigens angeblich der Aufbau von Beratungsstellen zum Thema gewesen sein. Aber warum könnte man so was nicht z.B. an Pro Familia oder die Humanistische Union delegieren?
Bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei der es ebenfalls eine Beratungspflicht gibt wie im Künast-Entwurf geplant, machen sie es doch auch.
Ich bleibe dabei: Wo ein Wille ist, gibt es auch Wege. Fehlt es am Willen, erfindet man ein aufwendiges Prozedere, rollt Betroffenen turmhohe Steine in den Weg und treibt sie dadurch, so sie noch können, weiterhin ins Wasser, in den Gegenverkehr oder auf Bahngleise. Blamabel und traurig, wirklich traurig.
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