Mendelssohn
Well-Known Member
Ich würde es anders formulieren: es gibt Völkerechtler, die nicht in Volksabstimmungen das Selbstbestimmungsrecht einer Nation gewährleistet sehen.Zudem gibt es Völkerrechtler, die das sog. Selbstbestimmungsrecht der Völker komplett ablehnen.
Anerkennung des Völkerrechchts bedeutet natürlich per defintionem Einschränkung der nationalen Autonomie. So geht Rechtsstaat. Er steht über nationalen Interessen - wie das Gesetz über der Nationalregierung.