So....die UN-Völkermordkonvention definiert dies genau wie die versifften es nun mal auslegen.
Nach
Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Quelle
Soviel dazu und es ist absolut unabhängig wer diese Taten anordnet oder verübt.
Genau deswegen gab es kürzlich ein Urteil in Den Haag....und das ist gut so.
Link