Aufenthaltsgenehmigung
Die Türkei hat zum 01.01.2003 mit einer Ausnahmeregelung für Deutsche die Gegenseitigkeit bei der Höhe der Gebühren für Aufenthaltstitel umgesetzt. Mit Wirkung vom 02.04.2004 betragen die Gebühren 4 € für den ersten und 2 € für jeden weiteren Monat, zzgl. einmalig 75 YTL, ca. 41 €, für die Ausstellung eines Heftes. Eine Verlängerung kostet genausoviel wie die Neuausstellung.
bis zu 6 Monaten
14 € zum Tageskurs in YTL
für 12 Monate
26 € zum Tageskurs in YTL
für 5 Jahre
122 € zum Tageskurs in YTL
Kinder unter 16 Jahren müssen die Gebühren ebenfalls entrichten, es gibt keine Gebührenermäßigung für Minderjährige.
Deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind,
sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen (ikamet tezkeresi) im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt. Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung. Auch sehen die Durchführungsvorschriften zum geänderten Ausländerrecht günstigere Bedingungen vor: Die Aufenthaltserlaubnis soll zunächst für drei Jahre, danach für jeweils fünf Jahre erteilt werden. Nach den neuen Durchführungsvorschriften erwirbt die ausländische Ehefrau eines Türken nach einer evtl. Scheidung eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis, wenn die Ehe mindestens drei Jahre in der Türkei bestand.
http://www.bruecke-istanbul.org/allg_themen_aufenthalt.htm