Art 38 GG
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Parteien machen diesen Artikel zur Farce. Und haben auch keine Skrupel, damit in der Öffentlichkeit als etwas völlig normalem hausieren zu gehen.
Ein Fraktionszwang ist nirgends vorgesehen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Parteien machen diesen Artikel zur Farce. Und haben auch keine Skrupel, damit in der Öffentlichkeit als etwas völlig normalem hausieren zu gehen.
Ein Fraktionszwang ist nirgends vorgesehen.