Vorratsdatenspeicherung, die Zweite

alterali

Well-Known Member
Art 38 GG
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Parteien machen diesen Artikel zur Farce. Und haben auch keine Skrupel, damit in der Öffentlichkeit als etwas völlig normalem hausieren zu gehen.

Ein Fraktionszwang ist nirgends vorgesehen.
 

Pitane

Gesperrt
Art 38 GG
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Parteien machen diesen Artikel zur Farce. Und haben auch keine Skrupel, damit in der Öffentlichkeit als etwas völlig normalem hausieren zu gehen.

Ein Fraktionszwang ist nirgends vorgesehen.

den Art 38 GG sollten sich unsere Abgeordneten mindest. einmal im Monat als Morgengebet zu Gemüte führen.
 

Pitane

Gesperrt
Keine Ahnung, vielleicht kein Staat der Welt.
Aber wir sollten uns nicht hinstellen und meinen wir hätten ne Mustergütige Demokratie am laufen.

der Fraktionszwang hat m.E. nichts mit Demokratie zu tun. Wer den Bückling macht und sich dem Fraktionszwang unterwirft ist eben eine schwache Figur und hängt an seinem Posten, weil ihn die freie Wirtschaft nicht gebrauchen kann.
 

Bender

Well-Known Member
Ein Thema was derzeit zwischen den Flüchtlingsdiskussionen untergeht:

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat im Bundestag die letzte Hürde genommen. Helfen die Regelungen tatsächlich bei der Terrorbekämpfung? Und was bedeutet das Gesetz für den Bürger?
http://www.gmx.net/magazine/politik/bundestag-beschliesst-vorratsdatenspeicherung-30999354

Wenn man noch bedenkt, dass die BND sich gar nicht an Vorgaben halten (wie jüngst im letzten Fall), sich nicht vor Gericht verantworten müssen oder wie Behörden und Ämter manipulieren und schlampen (siehe NSU-Fall) und wie leicht es Terroristen und Verbrecher diese mit einfachen Prepaid-Handies umgehen können, dann ist es einfach nur Unsinn.
Vielleicht kann man damit kleine Fische fangen, aber die Probleme werden dennoch bleiben und sicherer wird es dadurch auch nicht werden.
Im Gegenteil, irgendwann wird man sich vorm Staat fürchten müssen.
 

beren

Well-Known Member
Art 38 GG
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Parteien machen diesen Artikel zur Farce. Und haben auch keine Skrupel, damit in der Öffentlichkeit als etwas völlig normalem hausieren zu gehen.

Ein Fraktionszwang ist nirgends vorgesehen.

Ein förmlicher Fraktionszwang ist verfassungswidrig. Jedoch ist die freiwillige Fraktionsdisziplin davon zu unterscheiden. Fraktionsdisziplin einzufordern ist zulässig - solange dem Abgeordneten die endgültige Entscheidungsfreiheit bleibt.
 

alterali

Well-Known Member
Ein förmlicher Fraktionszwang ist verfassungswidrig. Jedoch ist die freiwillige Fraktionsdisziplin davon zu unterscheiden. Fraktionsdisziplin einzufordern ist zulässig - solange dem Abgeordneten die endgültige Entscheidungsfreiheit bleibt.
Mit der Fraktionsdisziplin, das ist nur eine Ausrede.
In der jetzigen Regierung spielt das auch nicht die Rolle, weil man ja eine übergroße Mehrheit hat.
Da zeigt sich die Opposition in der eigenen Partei schon eher mal.

Aber wenn die Mehrheiten knapp sind, dann werden Abgeordnete in aller Öffentlichkeit erpresst.
Abweichler bekommen keinen Listenplatz mehr.
Ströbele z.B. bekam keinen Listenplatz mehr, weil er sich nicht beugen wollte, er hat es allen gezeigt und ist direkt gewählt worden.
 
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