Warum unterdrücken viele von Euch uns?

solresol

Gesperrt
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Okay ...
also ...
das es einer Frau verwehrt ist alleine ohne Mahram außer Haus zu gehen stimmt. Aber.

willst Du am Tag des letzten Gerichts "aber" und "pipapo" sagen? LOL! kann ich nur sagen! absurd. wo der Koran Ausnahmen zulässt nennt er sie. wenn Du welche kennst, bitte Surat, Vers! bin gespannt...


indem man das Leben danach einrichtet, nicht indem man sich einen vermeintlichen Freibrief mit einem KT erkaufen will

Meine Brüder bzw. Familienangehörige leben nicht in unserer Stadt..

Lotterleben...

Einkaufen muss ich auch. Oft sind die Kinder meines Mannes dabei..

warum machst Du das... soll doch Dein Mann selber machen. ich sah heute eine ordentlichen Muslim allein mit Kinderwagen voller Einkäufen und 2 Kindern dabei! glaubst Du, daß es Gott interessiert, was für Dich Vorrang vor Gott hat!

Alleine in die Stadt gehen zum bummeln tu ich sowieso nicht, gehe meist mit Freundinnen oder den Frauen meines Mannes hin..

Frauen sind kein Mahram...


Freundinnen sind sowieso keine Familienangehörige...

Das mit dem Arbeiten stimmt nicht, denn ich habe als Frau das Recht zu arbeiten, muss den Lohn den ich dabei erhalten nicht an meinen Mann abgeben sondern kann es für mich selbst behalten..

Du hast Recht wenn ein Mahram dabei ist, sonst ist es eindeutig falsch!

salut
 

jülidem

Gesperrt
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Ich habe davon noch nie was gehört das es HARAM ist seinen Ehemann in der Öffentlichkeit zu liebkosen. Ich rede hier nicht vom *zungeindenhalsschieben*
Ich kann diesbezüglich gerne mal "studieren" und werde mich melden sobald ich was gefunden habe.
Hast du denn schon was gefunden, was deine Einwände belegt?

Es ist zwar nicht haram,aber wird in muslimischen Gesellschaften nicht gern
gesehen,dass man sich z.B küsst,vor den anderen.:wink:
 

Catsili

Active Member
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Sol, würdest DU bitte die Sure/Aya posten, in der steht, dass eine Frau ohne Mahram nicht das Haus verlassen darf?

Ich kannte das bisher nur vom Verreisen...........

Du weißt ja(als Islamexperte), derjenige, der etwas behauptet, muß die Belege bringen, nicht der andere.......:wink:

LG

Nachtrag: In manchen Rechtsschulen gibt es darüber versch. Meinungen
 

Omitier

Active Member
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Also Ghawji hat mal systematisch die Bedingungen aufgestellt, unter denen eine Frau ihr Haus verlassen darf, wo er auch ausgiebige Belege aus dem Koran und den Hadith anführt

1. Sie darf nur in Fällen echter Notwendigkeit ausgehen.
2. Ihr Ausgang muss ihr von ihrem Mann oder gesetzlichen Vormund gestattet sein.
3. Sie muss gut verhüllt sein, einschließlich ihres Gesichts, damit kein Mann, der sie zufällig erblicken könnte, in Versuchung gerät; sie muss mit gebeugtem Haupt gehen und darf weder nach links noch rechts blicken. (Qur’an 24/31).
4. Sie darf sich nicht parfümieren. Der Prophet sagte: „Jede Frau, die sich parfümiert und dann unter die Männer geht, ist eine Hure.“
5. Sie soll auf der Straße nicht inmitten von Männern gehen. Der Prophet, als er das Durcheinander bemerkte, das beim Verlassen der Moschee entstandt, sagte: „Ihr Frauen habt nicht das Recht, euch unter die Männer zu mischen; haltet euch an den Wegrand.“
6. Sie muss sich auf eine gesittete und anständige Weise bewegen (Sure 24/31).
7. Wenn sie mit einem Fremden spricht, muss sie mit normaler Stimme sprechen (Sure 33/32).
8. Wenn sie in ein Geschäft oder ein Bürogehen muss, so soll sie darauf achten, dass sie nicht bei geschlossener Tür allein mit einem Mann in einem Raum bleibt. Der Prophet hat gesagt: „Es kann kein Zusammensein unter vier Augen geben zwischen einem Mann und einer Frau, ohne dass der Teufel als Dritter dabei ist und seinen schlimmsten Schaden anrichtet.“
9. Sie darf nie einem Mann die Hand geben.
10. Selbst wenn sie das Haus einer Freundin betritt, darf sie keine Kleidung ablegen, denn es könnte sich ein Mann im Hause versteckt haben. Der Prophet hat gesagt: „Eine Frau, die ihre Oberbekleidung in einem anderen Haus als ihrem eigenen oder dem ihres Mannes ablegt, zerreißt die Hülle, die sie vor Gott beschützt.“
11. Die Frau darf sich nicht weiter als dreißig Kilometer entfernen ohne die Begleitung ihres Mannes oder eines Verwandten.
12. Eine Frau darf nie versuchen, einen Mann nachzuahmen.
 

jülidem

Gesperrt
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Sol, würdest DU bitte die Sure/Aya posten, in der steht, dass eine Frau ohne Mahram nicht das Haus verlassen darf?

Ich kannte das bisher nur vom Verreisen...........

Du weißt ja(als Islamexperte), derjenige, der etwas behauptet, muß die Belege bringen, nicht der andere.......:wink:

LG

Nachtrag: In manchen Rechtsschulen gibt es darüber versch. Meinungen

Stimmt,was du kennst. Mann darf ohne Mahram nicht verreisen.

Aber so ohne maennliche Begleitung aus dem Haus gehen???
Da gibt es nicht mal Hadithe,die dafür sprechen.
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Okay ...
also ...
das es einer Frau verwehrt ist alleine ohne Mahram außer Haus zu gehen stimmt. Aber wie soll dies funktionieren.

Und deswegen gehst du, in diesem Fall, Kompromisse ein, was ja auch richtig ist..........


Das mit dem Arbeiten stimmt nicht, denn ich habe als Frau das Recht zu arbeiten, muss den Lohn den ich dabei erhalten nicht an meinen Mann abgeben sondern kann es für mich selbst behalten.

Weil du ebend in Deutschland lebst! Im Iran würde die Sache schon wieder gaaaaanz anders aussehen!

Die Hälfte der iranischen Bevölkerung ist Frauen. Nur 8% der Frauen im entsprechenden Alter sind berufstätig, d.h. von insgesamt 13.871.000 Berufstätigen beträgt der Frauenanteil 1200.000.

So hält der Paragraph 911 des Grundgesetzes fest, dass die Erbschaft unter Kindern im Verhältnis von 1 zu 2 zwischen Jungen und Mädchen zu verteilen ist. Auch in weiteren Erbfällen erhalten weibliche Erbinnen grundsätzlich maximal die Hälfte des Anteils von männlich Erbinnen. Frauen sind ebenfalls vom Erbe von bäuerlichen Produktionsmitteln (Boden, Vieh) ausgeschlossen. Hatte der Erblasser in Polygamie gelebt, verschlechtert sich die Situation einer allfälligen Erbin natürlich noch.

Das Familienvermögen zusammengekommen durch Erbschaft und die Arbeit aller Familienmitglieder, gilt als Eigentum des Mannes.

http://www.pwoiran.com/frauen.htm


Das mit dem Küsschen geben in der Öffentlichkeit, hab noch nichts gegenteiliges gelesen bzw. gehört dass dies Haram sei.

Dazu:

Ein Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Frau (auch Küssen!) sollte man ebenso vermeiden, denn gezeigte Intimität zwischen Männern und Frauen in der Öffentlichkeit ist gegen das islamische Gesetz und kann zu Verhaftungen führen.

http://www.weltbummeln.de/tips/tip_qata.html

Das Problem ist wahrlich, das es unzählige Auslegungen gibt, was nun eigentlich Verboten und was Geboten ist im Islam.

Ich kenne mich darin zugegeben zu wenig aus und vertraue daher auf Aussagen von Personen von denen ich denke das sie sich mit dem Islam gründlich beschäftigt haben. Das dies bei einem Interessierten nur Verwirrung auslösen kann liegt auf der Hand..................

Deswegen geht es mir auch hauptsächlich um die Wortwahl die du gebrauchst:

DU hälst es für eine Pflicht im Islam, den Hijab anzulegen

und nicht

ES IST eine Pflicht im Islam, den Hijab anzulegen!


der Skeptiker
 

jülidem

Gesperrt
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Also Ghawji hat mal systematisch die Bedingungen aufgestellt, unter denen eine Frau ihr Haus verlassen darf, wo er auch ausgiebige Belege aus dem Koran und den Hadith anführt

1. Sie darf nur in Fällen echter Notwendigkeit ausgehen.
2. Ihr Ausgang muss ihr von ihrem Mann oder gesetzlichen Vormund gestattet sein.
3. Sie muss gut verhüllt sein, einschließlich ihres Gesichts, damit kein Mann, der sie zufällig erblicken könnte, in Versuchung gerät; sie muss mit gebeugtem Haupt gehen und darf weder nach links noch rechts blicken. (Qur’an 24/31).
4. Sie darf sich nicht parfümieren. Der Prophet sagte: „Jede Frau, die sich parfümiert und dann unter die Männer geht, ist eine Hure.“
5. Sie soll auf der Straße nicht inmitten von Männern gehen. Der Prophet, als er das Durcheinander bemerkte, das beim Verlassen der Moschee entstandt, sagte: „Ihr Frauen habt nicht das Recht, euch unter die Männer zu mischen; haltet euch an den Wegrand.“
6. Sie muss sich auf eine gesittete und anständige Weise bewegen (Sure 24/31).
7. Wenn sie mit einem Fremden spricht, muss sie mit normaler Stimme sprechen (Sure 33/32).
8. Wenn sie in ein Geschäft oder ein Bürogehen muss, so soll sie darauf achten, dass sie nicht bei geschlossener Tür allein mit einem Mann in einem Raum bleibt. Der Prophet hat gesagt: „Es kann kein Zusammensein unter vier Augen geben zwischen einem Mann und einer Frau, ohne dass der Teufel als Dritter dabei ist und seinen schlimmsten Schaden anrichtet.“
9. Sie darf nie einem Mann die Hand geben.
10. Selbst wenn sie das Haus einer Freundin betritt, darf sie keine Kleidung ablegen, denn es könnte sich ein Mann im Hause versteckt haben. Der Prophet hat gesagt: „Eine Frau, die ihre Oberbekleidung in einem anderen Haus als ihrem eigenen oder dem ihres Mannes ablegt, zerreißt die Hülle, die sie vor Gott beschützt.“
11. Die Frau darf sich nicht weiter als dreißig Kilometer entfernen ohne die Begleitung ihres Mannes oder eines Verwandten.
12. Eine Frau darf nie versuchen, einen Mann nachzuahmen.


Du machst den Fehler,den viele auch machen.

Es werden Worte in den Mund des Propheten gelegt,die er niemals aeusserte.

Das ist alles von Mullahs erfundener Schwachsinn.
 
S

SemanurYunus

Guest
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Also Ghawji hat mal systematisch die Bedingungen aufgestellt, unter denen eine Frau ihr Haus verlassen darf, wo er auch ausgiebige Belege aus dem Koran und den Hadith anführt

1. Sie darf nur in Fällen echter Notwendigkeit ausgehen.
2. Ihr Ausgang muss ihr von ihrem Mann oder gesetzlichen Vormund gestattet sein.
3. Sie muss gut verhüllt sein, einschließlich ihres Gesichts, damit kein Mann, der sie zufällig erblicken könnte, in Versuchung gerät; sie muss mit gebeugtem Haupt gehen und darf weder nach links noch rechts blicken. (Qur’an 24/31).
4. Sie darf sich nicht parfümieren. Der Prophet sagte: „Jede Frau, die sich parfümiert und dann unter die Männer geht, ist eine Hure.“
5. Sie soll auf der Straße nicht inmitten von Männern gehen. Der Prophet, als er das Durcheinander bemerkte, das beim Verlassen der Moschee entstandt, sagte: „Ihr Frauen habt nicht das Recht, euch unter die Männer zu mischen; haltet euch an den Wegrand.“
6. Sie muss sich auf eine gesittete und anständige Weise bewegen (Sure 24/31).
7. Wenn sie mit einem Fremden spricht, muss sie mit normaler Stimme sprechen (Sure 33/32).
8. Wenn sie in ein Geschäft oder ein Bürogehen muss, so soll sie darauf achten, dass sie nicht bei geschlossener Tür allein mit einem Mann in einem Raum bleibt. Der Prophet hat gesagt: „Es kann kein Zusammensein unter vier Augen geben zwischen einem Mann und einer Frau, ohne dass der Teufel als Dritter dabei ist und seinen schlimmsten Schaden anrichtet.“
9. Sie darf nie einem Mann die Hand geben.
10. Selbst wenn sie das Haus einer Freundin betritt, darf sie keine Kleidung ablegen, denn es könnte sich ein Mann im Hause versteckt haben. Der Prophet hat gesagt: „Eine Frau, die ihre Oberbekleidung in einem anderen Haus als ihrem eigenen oder dem ihres Mannes ablegt, zerreißt die Hülle, die sie vor Gott beschützt.“
11. Die Frau darf sich nicht weiter als dreißig Kilometer entfernen ohne die Begleitung ihres Mannes oder eines Verwandten.
12. Eine Frau darf nie versuchen, einen Mann nachzuahmen.

Erfülle Punkt 1 bis 12...
 
S

SemanurYunus

Guest
AW: Warum unterdrücken viele von Euch uns?

Und deswegen gehst du, in diesem Fall, Kompromisse ein, was ja auch richtig ist..........




Weil du ebend in Deutschland lebst! Im Iran würde die Sache schon wieder gaaaaanz anders aussehen!





http://www.pwoiran.com/frauen.htm




Dazu:



http://www.weltbummeln.de/tips/tip_qata.html

Das Problem ist wahrlich, das es unzählige Auslegungen gibt, was nun eigentlich Verboten und was Geboten ist im Islam.

Ich kenne mich darin zugegeben zu wenig aus und vertraue daher auf Aussagen von Personen von denen ich denke das sie sich mit dem Islam gründlich beschäftigt haben. Das dies bei einem Interessierten nur Verwirrung auslösen kann liegt auf der Hand..................

Deswegen geht es mir auch hauptsächlich um die Wortwahl die du gebrauchst:

DU hälst es für eine Pflicht im Islam, den Hijab anzulegen

und nicht

ES IST eine Pflicht im Islam, den Hijab anzulegen!


der Skeptiker

Es ist nicht nur MEINE Meinung ... warte einen kleinen Moment....
Geh mal unter den Thread BURKA... dort habe ich gerade einen Beitrag gepostet, der sogar mehr als den Hijab "verlangt" ...
 
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