Was denkt Ihr gerade? (38)

Berfin1980

Well-Known Member
Da gab es sehr gute Vorruhestandsregelungen.....für die, die nicht im Dienst bleiben konnten.

Oder USA (wenn der Tatverdächtige kein Sympathieträger ist).
Guter Kommentar von Beate Lakotta vom Spiegel dazu.

Ein junger Mensch wird für lange Zeit seine Freiheit verlieren, und der Eindruck bleibt, als habe das Urteil vom ersten Verfahrenstag an festgestanden. Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.

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Alubehütet

Well-Known Member
Oder man hat einfach keinen Bock auf wieder rechte Großaufmärsche in Chemnitz. Soll das die nächste Instanz auf sich nehmen, vielleicht ist dann schon Zorn verraucht.
 

EnRetard

Well-Known Member
Oder man hat einfach keinen Bock auf wieder rechte Großaufmärsche in Chemnitz. Soll das die nächste Instanz auf sich nehmen, vielleicht ist dann schon Zorn verraucht.
So etwas hat einem Gericht egal zu sein. Angeblich gibt es ja Gewaltenteilung in diesem unserem Land. Jedenfalls brüstet man sich damit in unserem Welt-genesen-Vorbild-Staat in Abgrenzung zu offensichtlichen Unrechtsstaaten wie der DDR oder heute Russland, Polen, oder - wie @beren sagte, der Türkei.
 

EnRetard

Well-Known Member
Hier allerdings handelt es sich noch nicht um einen Justizskandal, sondern allenfalls um ein krasses Fehlurteil, das in der Revision aufgehoben werden kann.
Natürlich ist es ein Justizskandal, wenn aus Opportunitätsgründen der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ignoriert und jemand ohne den Hauch eines Beweises, nur aufgrund der widersprüchlichen Aussage eines Zeugen, der so weit weg vom Geschehen war, dass er schon ein Adler mit Luchsohren sein müsste, um irgendetwas mitbekommen haben zu können.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Justizskandal ist dann, wenn die Revision auch nicht funktioniert. Unrechtsstaat ist, wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, weil Politik Einfluß nimmt auf die Justiz. Letzteres mag hier der Fall gewesen sein, es liegt aber immer noch bei der Richterin, wenn sie sich davon beeindrucken läßt.
 

Alubehütet

Well-Known Member
o_O

Revision (Recht)


Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft.

Deutschland

Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf. Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben. Eine Beweiserhebung ist jedoch über den Revisionsgegenstand oder von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens unter zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen zulässig.



Tatsacheninstanz

Da das Revisionsgericht jedoch gerade keine Tatsacheninstanz ist, wird dort, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Beweisaufnahme mehr stattfinden. Das tatsächliche Geschehen wird dem Rechtsspruch des Revisionsgerichts vielmehr so, wie vom Tatsachengericht festgestellt, zu Grunde gelegt, sofern das Verfahren und damit der Weg, wie das Tatsachengericht zu den Feststellungen gelangt ist, nicht fehlerhaft gewesen ist.
 
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