Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

blackcyclist

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AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

Einem immer noch Deutschlerner gegenüber, der mit 300 Worte Wortschatz hat und der ein 2-zeilige Beitrag in 5 Minuten schreiben kann, kannst du deine Lebensweisheiten und Witze weiter schreiben! Ich bin nicht beindruckt, da es kein Kunst ist! Tröst dich!

Ich habe kein Problem mit deinen Deutschkenntnissen, die sind wirklich ausgezeichnet.
 
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pauline09

Guest
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

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Mein_Ingomann

Guest
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

Ich will ab sofort weder Erste-Welt noch anderen rassistischen Unsinn lesen.

Schwierig, jemandem der für die sprachlichen Definitionen deutscher Begriffe erst noch die Feinheiten lernen muss, das im Zusammenhang mit den noch durchaus üblichen Begriffen Erste - Dritte Welt vorzuwerfen. Im Ausland ist z.B. "First World" sehr wohl noch gebräuchlich, wenn es z.B. um die G8 Staaten geht. In Deutschland titelte der "Focus" vor kurzem noch: "Kommt der nächste Papst aus der 3ten Welt?".

Auch wenn ich verstehe was du meinst, finde ich es nicht richtig Cyrano deshalb mit einer Sperre zu drohen.
 
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pauline09

Guest
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

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night_rider

Gesperrt
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

So langsam platzt mir auch der Kragen. Erstens, ich bin mir sicher, die Gesetzgebung in der Schweiz erwaehnt nicht Dritte Welt, sondern Drittstaaten, das ist etwas ganz anderes.
Zweitens, wenn es Dir nicht pastt mit den "Herrinnen", finde einfach eine Türkin und lebe endlich dein eigenes Leben. Oder setz dich einfach auf eine Therapeutencouch, anstatt zu versuchen hier kostenlos deine seelichen Verletzungen zu heilen.
 
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Laledevri

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AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

Schwierig, jemandem der für die sprachlichen Definitionen deutscher Begriffe erst noch die Feinheiten lernen muss, das im Zusammenhang mit den noch durchaus üblichen Begriffen Erste - Dritte Welt vorzuwerfen. Im Ausland ist z.B. "First World" sehr wohl noch gebräuchlich, wenn es z.B. um die G8 Staaten geht. In Deutschland titelte der "Focus" vor kurzem noch: "Kommt der nächste Papst aus der 3ten Welt?".

Auch wenn ich verstehe was du meinst, finde ich es nicht richtig Cyrano deshalb mit einer Sperre zu drohen.

Ingomann, Dein Faible, den Beschützer der Witwen und Waisen und Rächer der Enterbten zu geben, in allen Ehren, aber: wenns schon so los geht:

Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

Erste/Dritte-Welt-Jongliererei mal aussen vor (wobei das Erste Welt- Herrinnen- Gefasel mehr als nervt), Cyranos Deutsch ist ausgezeichnet und hat einfach nur die typischen Grammatikschnitzer oder verkomplizierte Konstruktionen drin, die auftreten, wenn man eine Sprache erst im Erwachsenenalter lernt (das ist nämlich mit meinem Türkisch ganz genauso).

Aber das "heilige Deutschland" und ähnliche Klopper sind nicht irgendwelchen verunglückten Spachexperimenten geschuldet, da weiss einer ganz genau, was er von sich gibt und warum er das von sich gibt. Denn der gute Cyrano spricht wohl kaum vom Alman Halkının Kutsal İmparatorluğu, dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, oder??? :biggrin:
 
C

cyrano

Guest
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

So langsam platzt mir auch der Kragen. Erstens, ich bin mir sicher, die Gesetzgebung in der Schweiz erwaehnt nicht Dritte Welt, sondern Drittstaaten, das ist etwas ganz anderes.
Zweitens, wenn es Dir nicht pastt mit den "Herrinnen", finde einfach eine Türkin und lebe endlich dein eigenes Leben. Oder setz dich einfach auf eine Therapeutencouch, anstatt zu versuchen hier kostenlos deine seelichen Verletzungen zu heilen.

Gib mir meinen Sohn! Wenn du nicht so was kann, dann halt einfach den Schnabel!
 

Gizelle

Well-Known Member
AW: Was und wie spieltet ihr in heiligen Deutschland

Klagst Du denn gegen Deine Ausweisung? Oder bekommen nur wir Deine negative Energie ab? :roll:



Dem nicht sorgeberechtigten Ausländer kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wenn, wenn er ein Besuchsrecht zum Kind hat, das mit dem anderen Elternteil in der Schweiz bleibt. Diese Aufenthaltsbewilligung setzt voraus,

(1) dass zwischen dem Ausländer und seinem in der Schweiz ansässigen Kind in wirtschaftlicher und affektiver Hinsicht eine besonders enge Beziehung besteht, die sich wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Land, in das der Ausländer bei Verweigerung der Bewilligung auszureisen hätte, praktisch nicht aufrechterhalten liesse, und

(2) dass das bisherige Verhalten des Ausländers zu keinerlei Klagen Anlass gegeben hat (BGE 120 Ib 1 E. 3 S. 4 ff.).


http://www.immigrationlaw.ch/aufenthaltsbewilligung/
 
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