Wurde total verarscht ..

Ottoman

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

Anmelden ja,aber so weit ich weiß nicht abmelden.Kann es sein, dass das nicht überall gleich gehandhabt wird? Wir hatten den Fall als Vermieter, dass der Mieter sich abmelden musste und wir nichts machen konnten.:roll:

Vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in BW, darf ich als Vermieter\ Eigentümer abmelden. Wie bereits geschrieben hat jeder die Möglichkeit sich auf meine Adr. anzumelden, auch ohne meine Einwilligung. Demnach könnte sich die ganze Stadt bei mir anmelden und wenn ich dann keine Möglichkeit hätte zu intervenieren... :roll:
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

@Turan

Ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, zumal ich ja keinen von euch kenne. Vielleicht handelst oder denkst Du etwas zu übereilt. Warte doch erst einmal ab. "Total verarscht", ich weiß nicht.
 

hilal74

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

Vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in BW, darf ich als Vermieter\ Eigentümer abmelden. Wie bereits geschrieben hat jeder die Möglichkeit sich auf meine Adr. anzumelden, auch ohne meine Einwilligung. Demnach könnte sich die ganze Stadt bei mir anmelden und wenn ich dann keine Möglichkeit hätte zu intervenieren... :roll:

Wusste ich nicht,dass man sich überall anmelden kann:roll:Bekommt der Vermieter denn Bescheid, wenn das jemand macht?Ich stelle mir jetzt nur vor,dass jemand einen 2. Wohnsitz braucht aus welchen Gründen auch immer und sich einen Bekannten rauspickt und sich auf dessen Adresse anmeldet
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

Wusste ich nicht,dass man sich überall anmelden kann:roll:Bekommt der Vermieter denn Bescheid, wenn das jemand macht?Ich stelle mir jetzt nur vor,dass jemand einen 2. Wohnsitz braucht aus welchen Gründen auch immer und sich einen Bekannten rauspickt und sich auf dessen Adresse anmeldet

Nein, bekommt er nicht. Als man mir das im Rathaus sagte, war ich fassungslos.
 

wasfuereinnarr

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AW: Wurde total verarscht ..

Wusste ich nicht,dass man sich überall anmelden kann:roll:Bekommt der Vermieter denn Bescheid, wenn das jemand macht?Ich stelle mir jetzt nur vor,dass jemand einen 2. Wohnsitz braucht aus welchen Gründen auch immer und sich einen Bekannten rauspickt und sich auf dessen Adresse anmeldet


Das sagt Wikipedia

§ 19: Mitwirkung des Wohnungsgebers

Paragraf 19 besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[4] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.


Sorry, dass ich mich immer wieder auf Wikipedia berufe, aber die Infos sind größtenteils ziemlich glaubwürdig.
 

hilal74

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AW: Wurde total verarscht ..

Nein, bekommt er nicht. Als man mir das im Rathaus sagte, war ich fassungslos.

Das bin ich jetzt allerdings auch.Da wundert es einen ja gar nicht mehr, dass in der letzten Zeit immer Post im Kasten istauf einen Namen, der nicht hier wohnt.Ich habe gedacht,dass der Postbote die Post falsch eingeworfen hat. Da werde ich mich morgen doch gleich mal schlau machen.
 

hilal74

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

Das sagt Wikipedia

§ 19: Mitwirkung des Wohnungsgebers

Paragraf 19 besagt, dass Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen.[4] Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.


Sorry, dass ich mich immer wieder auf Wikipedia berufe, aber die Infos sind größtenteils ziemlich glaubwürdig.

Aha, es ist ja auch so,das sich die Grundbesitzabgaben erhöhen,wenn sich jemand anmeldet. Die richten sich ja nach der Anzahl der Personen die im Haus aus leben.Da ja auch Abfallgebühren und so weiter beinhaltet sind.
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: Wurde total verarscht ..

Das bin ich jetzt allerdings auch.Da wundert es einen ja gar nicht mehr, dass in der letzten Zeit immer Post im Kasten istauf einen Namen, der nicht hier wohnt.Ich habe gedacht,dass der Postbote die Post falsch eingeworfen hat. Da werde ich mich morgen doch gleich mal schlau machen.

Ich gehe mittlerweile öfters mal im Rathaus vorbei und frage nach, wer bei mir alles angemeldet ist. Aber nicht täglich :lol:

Was die Post angeht, ist völlig normal dass ich Post von irgendwelchen Leuten bei mir habe - furchtbar.
 

mesita

New Member
AW: Wurde total verarscht ..

seit wann meldet sie sich denn nicht mehr?
wer weiß, was gerade bei ihr los ist. Wäre es nicht möglich, dass es für ihr Verhalten eine logische Erklärung geben könnte?
 
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