Also, es ist zwar schon einige Jahre her, aber als ich mich mal kurzfristig mit der Auswanderung bzw. dem Zurückgehen meines Mannes beschäftigt habe, habe ich auch zumindest was von "Umzugskostenerstattung" und "Startkapital" gelesen. Es ging dabei allerdings um das "Zurückgehen" ehemaliger "Gastarbeiter" in die Türkei.
Da mein Mann aber kein Gastarbeiter war sondern durch Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen war, habe ich mich dazu nicht weiter informiert.
Da wir zu der Zeit auch beide nicht Arbeitslos waren, hat mich das mit der Arbeitslosengeld-Nachsendung in die Türkei nicht interessiert. Wenn das in die EU-Länder möglich ist, warum nicht nach Türkei ???
An Deiner Stelle würde ich mich doch mal an geeigneter Stelle schlau(er) machen.
Wenn Du allerdings meinst, daß ist nicht mehr nötig, dann um so besser...