Ich sehe keinen Grund, das Spiel zu verbieten. In Computerspielen darf man auch Menschen töten, was das bestehende Strafrecht vom Unrechtsgehalt her schwerer einstuft. Medienkonsum, der (in bejahend er Weise) das Begehen von Straftaten, Fremdschädigung oder die Verletzung der Menschenwürde unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zum Gegenstand hat, ist grundsätzlich selbst nicht strafbar. Für einige moderne Konzepte der Medienwirtschaft ist er sogar konstitutiv. Die Ausnahmen bilden Phänomene, in denen er als Auslöser für reale Rechtsgutsverletzungen zu sehen ist, wie beispielsweise im Fall von Kinderpornografie.
Dass so etwas entwickelt wird, ist kein rechtliches Problem sondern ein soziales. Ein Staat, der versucht, dem normativ zu begegnen, zerrüttet nur sein Rechtssystem, weil freiheitliche Rechtssysteme generell nicht dazu geeignet und konzipiert sind, Prävention bis hinab auf der Ebene des sozialethischen Minimums zu leisten. Die ursächliche Unfähigkeit einer Zielgruppe, den Unwert ihres Zeitvertreibs einzuordnen, wird auch nicht durch bloßen Entzug behoben.