Enthauptungs-Prozess: Zehn Jahre Haft
"Ethno-kultureller Hintergrund" des Täters wirkt strafmildernd
Im Prozess um die spektakuläre Enthauptung von Übach-Palenberg ist der Angeklagte am Dienstag (30.09.03) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Begründung der Richter: Der 25-Jährige habe seine Schwägerin nach einem Streit ohne eindeutiges Motiv erstochen.
Am 6. Mai 2003 hat der Mann seine Schwägerin zunächst erstochen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt - das sieht das Schwurgericht als erwiesen an. Die Tötung geschah demnach vor den Augen der 16 Monate alten Tochter der Frau. Anschließend lief der Mann unter Triumphgeschrei mit dem Kopf in der einen und dem Messer in der anderen Hand durch die Fußgängerzone der Kleinstadt Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg.
Das Strafmaß begründete das Gericht am Dienstag (30.09.03) mit der Brutalität der Tat. Die Haft sei angemessen, obwohl der Asylbewerber aus dem Kosovo bisher nicht vorbestraft sei und ihm zudem eine paranoide Persönlichkeitsstörung attestiert wurde. Wegen Mordes habe das Gericht den Mann nicht verurteilen können, weil eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne, sagte ein Gerichtssprecher. Doch die Tat liege "nahe am Mord". Der Vorsitzende Richter sagte: "Man fühlt sich ins Mittelalter versetzt."
Neben der Persönlichkeitsstörung hat das Gericht auch die Kriegserlebnisse des Mannes im Kosovo bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigt. Den "ethno-kulturellen Hintergrund" des Mannes wertete das Gericht als strafmildernd. Seine Kriegserlebnisse als Rebell der kosovarischen Befreiungsarmee UCK habe zu "anderen Moral- und Wertvorstellungen" geführt.
Angeklagter verfolgt Prozess mit einem Lächeln
Der Verurteilte hat während der Verhandlung keinerlei Reue gezeigt. Im Gegenteil: Er hatte sich bei Polizeiverhören überzeugt gezeigt, richtig gehandelt zu haben und sei stolz auf seine Tat. Weil seine Schwägerin eine "schlechte Frau" gewesen sei, habe er beschlossen, sie zu töten. Er hatte ihr vorgeworfen, seinen Bruder zu betrügen und die Familie zu entehren. Die Verhandlung soll der Mann mit einem Lächeln verfolgt haben.
Das Landgericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von elf Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für eine maximal siebenjährige Haft plädiert.