Almancali
Well-Known Member
Ein bewusst simpel gewählter Name für einen Titel.
Ich lese gerade einen Artikel auf der Zeit.de¹, wonach Hamburg die vorzeitige Abschaffung des hier benannten Paragraphen beantragt. Die "Abschaffung" wurde gestern Abend auch in der Maischberger Talk-Show thematisiert. Nun ist es jedem selbst überlassen darüber zu Urteilen, ob die Abschaffung des Paragraphen sinnvoll ist oder nicht.
Was mich an der ganzen Sache stört ist der Umstand: mit welchem Aktionismus die Regierung (und regierungsnahe Kreise) damit umgeht. Man möchte diesen Paragraphen unbedingt so schnell als möglich beerdigen, um den unliebsamen Türken (ich schreibe bewusst nicht Erdogan) eins auszuwischen und um Böhmermann vor einer möglichen Verurteilung zu schützen. Als damals der Schah, der Papst und auch die Schweizer Politikerin klagte, wurde kaum solch ein Fass aufgemacht.
Ich finde es zutiefst ärgerlich, wie der deutsche Rechtsstaat hier Rechtsbeugung betreibt. Einer der Kommentatoren auf der Zeit.de schrieb hierzu folgendes²:
Es ist unglaublich, wie die Regierung und regierungsnahe Kreise bei einem geschmacklosen Ausfall eines deutschen Satirikers so zu kuschen beginnt und am liebsten sofort einen Paragraphen abschaffen möchte, während bei realexistierenden Problemen mit größerer Tragweite und Bedeutung, bewusst gegenseitig die Umsetzung notwendiger Gesetze behindert gar Konterkariert.
Mich würde hierzu (und nur auf den hier unter Aktionismus bezeichnete Handlung) die Meinungen der Forenten interessieren.
[1] Zeit.de - Präsidentenbeleidigung
[2] Zeit.de - Kommentar 1
Ich lese gerade einen Artikel auf der Zeit.de¹, wonach Hamburg die vorzeitige Abschaffung des hier benannten Paragraphen beantragt. Die "Abschaffung" wurde gestern Abend auch in der Maischberger Talk-Show thematisiert. Nun ist es jedem selbst überlassen darüber zu Urteilen, ob die Abschaffung des Paragraphen sinnvoll ist oder nicht.
Was mich an der ganzen Sache stört ist der Umstand: mit welchem Aktionismus die Regierung (und regierungsnahe Kreise) damit umgeht. Man möchte diesen Paragraphen unbedingt so schnell als möglich beerdigen, um den unliebsamen Türken (ich schreibe bewusst nicht Erdogan) eins auszuwischen und um Böhmermann vor einer möglichen Verurteilung zu schützen. Als damals der Schah, der Papst und auch die Schweizer Politikerin klagte, wurde kaum solch ein Fass aufgemacht.
Ich finde es zutiefst ärgerlich, wie der deutsche Rechtsstaat hier Rechtsbeugung betreibt. Einer der Kommentatoren auf der Zeit.de schrieb hierzu folgendes²:
[...] Das Ansinnen des BL Hamburg zielt eindeutig darauf ab, ein anhängiges Strafverfahren zu beeinflussen und dafür die Möglichkeit der Gesetzesinitiative des Bundesrates auszunutzen. Das Ziel ist, zu einem Straftatszeitpunkt geltendes Strafrecht so zu verändern, dass dem Antragsteller einen Nachteil und dem Beklagten einen Vorteil zu verschaffen, indem bestehendes Recht [...] geändert wird. Das darf es im einem Rechtsstaat nicht geben, sondern muss als Rechtsbegung angesehen werden [...]
Es ist unglaublich, wie die Regierung und regierungsnahe Kreise bei einem geschmacklosen Ausfall eines deutschen Satirikers so zu kuschen beginnt und am liebsten sofort einen Paragraphen abschaffen möchte, während bei realexistierenden Problemen mit größerer Tragweite und Bedeutung, bewusst gegenseitig die Umsetzung notwendiger Gesetze behindert gar Konterkariert.
Mich würde hierzu (und nur auf den hier unter Aktionismus bezeichnete Handlung) die Meinungen der Forenten interessieren.
[1] Zeit.de - Präsidentenbeleidigung
[2] Zeit.de - Kommentar 1