§ 103 StGB

eruvaer

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das da zb ist doch 1 A Staatsoberhauptbeleidigung - die Merkel ins sexistischer Darstellung als willige, gehorsame, unterwürfige (verzeihung: ) bitch eines öhm...anderen.
 

Almancali

Well-Known Member
Insbesondere Menschen mit Blut an ihren Händen sollten " selbst" mit einer Beleidigung klar kommen können.
Das ist ja alles richtig. Nur geht es erstmal darum, dass der Böhmermann eine ordentliche Strafe für seinen geistigen Abfall erhält. Eine amtliche Vorstrafe würde schon ausreichen und ihn, zumindest für einige Jahre, etwas auf Distanz halten. Jeder Otto-Normal-Arbeitnehmer hätte bereits eine Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung (mit Behelf der ordentlichen Kündigung) erhalten, weil er damit gegen jegliche ethischen und moralischen Werte verstoßen hätte.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Ist das wirklich so ? Darf danach dann jeder deutsche Satiriker anfangen, jedes Staatsoberhaupt eines fremden Landes persönlich zu beleidigen ? Was meinst du, welchen Rattenschwanz an Problemen sich die deutsche Regierung gegenübersehen wird.


Lies mal den § 2 Abs. 3 StGB. Also das, was du von mir zitiert hast. Wird das Gesetz geändert (oder fällt es weg), dann kann Böhmermann nicht mehr danach verurteilt werden.
Es ist auch heute schon so, daß öffentliche Personen sich weitaus mehr an Beleidigungen gefallen lassen müssen als Privatpersonenen. Z. B. kannst du sagen, daß Obama ein Arschloch ist, ohne belangt zu werden, aber zu sagen daß ich eines sei, könnte eine Ordnungsstrafe oder noch mehr nach sich ziehen. Andererseits geht die Toleranz des Gesetzes nicht so weit, daß eine öffentliche Person der Sodomie bezichtigt werden darf. Also wann immer die Abendlandretter hinter vorgehaltener Hand vom Kümmeltürken sprechen (Kümmeltürke ist jetzt nur der politisch korrekte Ausdruck für den verbotenen anderen Ausdruck), brechen sie das Gesetz. Darauf hat Böhmermann (auch wenn er es vielleicht gar nicht beabsichtigt hat) hingewiesen.
Ich gebe dir Recht: Aktionismus ist jetzt nicht angbracht. Der Majästätspararaph kann nämlich auch als Rechtsstaatspararagraph gelesen werden (auch wenn dann Erdogan wieder rausfällt).
Merkel hätte keine politische Klage zulassen sollen. Eine privatrechtliche hätte ausgereicht, damit dem Rechtsstaat Genüge getan wird. Wem hat sie nachgegeben? Erdogan gewiß nicht. Ich vermute der AfD, die Erdogan ja auch aus guten Gründen so leidenschaftlich in Schutz nimmt, seitdem er die Flüchtlinge zurückgekauft hat.
Wie mich das alles ankotzt.
 

eruvaer

Well-Known Member
Der AfD? Wirklich?
Ne dann glaub ich doch eher dem erdogan bzw eher jedem türkischen (egal auf welche Art und wie sehr) oder türkisch (mit)fühlenden Menschen. Im Namen der political correctness.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Der AfD? Wirklich?
Ne dann glaub ich doch eher dem erdogan bzw eher jedem türkischen (egal auf welche Art und wie sehr) oder türkisch (mit)fühlenden Menschen. Im Namen der political correctness.
Und warum fordern AfD und Symphatisanten, daß Erdogan geschützt werden müsse? CSU wahrscheinlich auch? Ok, weil Böhmermann ein Repräsentant der Lügenpresse ist. Politisch korrekt ausgedrückt können wir natürlich auch formulieren, daß Merkel den GEZ Boykotteuren entgegengekommen ist. Für mich alles der gleiche Quark.
 

eruvaer

Well-Known Member
AfD ist für alles was der brüllende Mob laut fordert. Sie schrecken auch nicht davor zurück innerhalb von Stunden einen vorschnell geäußerten Standpunkt zu wider...ne eigentlich beziehen sie nur den neuen populäreren...beim Publikum bleibt eh nur hängen was sie hören wollen und das bliebt unterm Strich:
Merkel doof
Asylanten doof
Fremde doof
Verfassung doof
Muslime doof
Presse doof
Sozialstaat doof
Alles doof doof doof
 
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