§ 219a: Ein Denunziant sorgt sich um seinen Ruf

Berfin1980

Well-Known Member
Wenn sogar schon Frauenzeitschriften mit Clickbaiting einen Thread einer Userin nutzt und diesen dann auch noch in falschem Kontext darstellt, was sagt uns das?

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Können wir us auf christliche Lebensschützer einigen? Sien ja nicht nur Protestanten?

Man könnte die 5 Mille auch für due Hebammen aufwenden, denen wird so ziemlich alles an Knüppeln zwischen die Beine geworfen was geht.

Ich kenne ein Paar die haben jetzt 15 erfolglose Anfragen hinter sich, die Hebammen die es noch gibt haben die Terminkalender voll.
 

sommersonne

Well-Known Member
Schwangerschaftsabbruch für jede Frau, die sich dafür entschieden hat, ist auch eines der Dinge die nicht aus der ehemaligen DDR übernommen wurden. Ich halte das für einen Schritt zurück ins "Mittelalter" und bin froh das ich aus dem Alter heraus bin, in dem man als Frau sein Recht erst nach vielen Schwierigkeiten durchsetzen kann.
 

Bintje

Well-Known Member
Schwangerschaftsabbruch für jede Frau, die sich dafür entschieden hat, ist auch eines der Dinge die nicht aus der ehemaligen DDR übernommen wurden. (..)

Ja, leider. So wie die flächendeckende Kita-Versorgung, das SERO-System oder z.B. das Nationale Krebsregister.. letzteres war auch von Abwicklung bedroht, aus Sicht von Forschern natürlich total widersinnig, aber inzwischen hat sich das geändert. In manchem war die DDR deutlich fortschrittlicher als Westdeutschland, das muss man sagen. Was m.E. auch erklärt, dass die "klassischen" Themen der westdeutschen Frauenbewegung wie der Kampf um den § 218 bei ostdeutschen Frauen direkt nach der Wende nicht so ankamen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Soweit sind wir schon.

Die Stadtverordnetenversammlung von Gießen will Schutzzonen einrichten, in der schwangere Frauen nicht von demonstrierenden Fundamentalisten belästigt werden können. Das steht allerdings im Konflikt mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

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Es geht dabei nicht nur um die Praxis von Frau Hänel, auch um die in der Nähe befindliche Beratungsstelle von Pro Familia.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Besagt die Versammlungsfreiheit tatsächlich, dass man sich überall versammeln darf?
Ja durch Artikel 8 des Grundgesetzes.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Das Gesetz wäre dann hier eine Bannmeile die z. Zt. für bestimmte Einrichtungen des Bundes gilt, dazu gibt es noch lokale Verordnungen und deswegen muss der Landtag jetzt ran.
 
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