Eine SPIEGEL-Geschichte von 1993 bereitet die Öffentlichkeit auf einen möglichen bevorstehenden Freispruch der Angeklagten vor.
Beispiel:
Nach dem Geständnis von Markus G. wurde er zusammen mit seinen Kumpeln Chris B. und Felix K. nach einer Schlägerei während eines Polterabends aus einem Gartenheim rausgeworfen. Danach gingen sie zu einem Bekannten, von dem aus sie sich auf den Weg zu einer BP-Tankstelle machten. Unterwegs trafen sie, eher zufällig, Christian R. An der Tankstelle besorgten sie sich, so eine Version, Benzin für den Anschlag auf das Haus an der Unteren Wernerstraße 81.
Das BKA ließ die Strecke von der Wohnung des Bekannten zur Tankstelle und weiter zum Tatort vermessen. Anschließend gingen Polizeibeamte die Strecke in "normalem Schrittempo" von rund vier Kilometern pro Stunde ab. Sie benötigten 63 Minuten. Danach wären die Beschuldigten erst am Tatort angekommen, nachdem die Feuerwehr von dem Brand schon informiert war.
Daraufhin ließ die Sonderkommission ihre Beamten den Weg ein zweites Mal laufen, diesmal mit einer Geschwindigkeit von etwa 7,5 Kilometern pro Stunde. Verteidiger Greeven kritisiert, daß dieses Tempo einem "Eilmarsch der Bundeswehr" entspricht.
Diese Annahme jedoch ist nach Greevens Ansicht absurd. Denn danach hätten die Jugendlichen im Laufschritt zur Tankstelle eilen, unterwegs ihren Kameraden Christian R. auflesen, an der Tankstelle den Brandbeschleuniger besorgen und von dort zum Tatort rennen müssen - eine "an sich schon weltfremde Tathypothese", sagt der Anwalt.
Entsprechend
Leserbriefe an das Solinger Tageblatt nach dem Schuldspruch:
Die meisten Leute außerhalb von Solingen hatten naturgemäß kein originales Wissen über die Brandanschlagsgeschichte. Insofern war es wenig verwunderlich, wenn landauf, landab eher geglaubt wurde, was man im Fernsehen sah und in den Zeitungen las: Mörder verurteilt, gut so.
Viele Solinger allerdings waren ganz anderer Meinung. Das ST ließ es sich nicht nehmen, am 20.10. eine Reihe von Leserbriefen zu veröffentlichen. Nur eine einzige der abgedruckten Stimmen bezeichnete die verhängten Gefängnisstrafen als ,,korrekt" ... um im gleichen Atemzug die Todesstrafe zu empfehlen. In allen anderen Leserbriefen wurde das Urteil abgelehnt: ,,Es bleiben Zweifel" - ,,Unrecht mit Recht gesühnt?" - ,,Klassisches Bauernopfer?" - ,,Ein zu hoher Preis" - ,,Subjektive Vermutungen" - ,,Stand Urteil vorher fest?" - ,,Ist das Demokratie?" - ,,Was ist die Wahrheit?" ,,Die wirklichen Täter sitzen doch nicht in der ersten Reihe! Das wäre zu einfach!" ,,Wir haben das ungute Gefühl, daß hier das Prinzip ,im Zweifel für den Angeklagten' zugunsten von Staatsräson und Abschreckung geopfert wurde. Ein Opfer, um uns alle nach dem furchtbaren Verbrechen reinzuwaschen." (ST-Leserbriefe vom 20.10.)