eruvaer
Well-Known Member
Womit wir dann den Reichsbürgern Recht geben müssten...?Das waren hier ja die GRÜNEN.
„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Diese eindeutige Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf eine Anfrage (16/1883) des MdL Daniel Lede Abal (GRÜNE) erweckte das Interesse der MdL Stefan Räpple und Dr. Christina Baum (beide AfD) die daraufhin selbst eine Anfrage (16/4136) stellten.
Ich wüsste wirklich gerne die Fälle in denen der Perso zwar vorhanden ist, aber die Staatsbürgerschaft nicht.
Wenn es sich hierbei bspw. um Ablaufdaten geht, die über den Wechsel der Staatsbürgerschaft hinaus gehen, handelt (beim Reisepass mit der langen Laufzeit könnte mir das bspw auch eines Tages passieren), dann finde ich die Diskussion wiederum überflüssig, da der Pass aktualisiert/abgegeben werden müsste.
Es würde sich somit um Sonderfälle handeln