Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Sabine

Well-Known Member
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Verstehe ich das richtig? Es gibt die Arbeitserlaubnis doch nicht automatisch mit der Heirat und dem Umzug in die Türkei??? :shock:
Mein Freund hatte sich eigentlich endlich entschlossen, nach D zu kommen, aber als ich anfing, ihm zu erklären, was er dafür alles braucht, hat er fast einen Anfall bekommen, er wolle schließlich nicht auf den Mond, sondern nur nach Deutschland... Aber wenn ich das hier richtig verstehe, ist es umgekehrt auch nicht viel besser?!?!?![/QUOTE]

Na ja, zumindest kannst Du problemlos einfach in die Türkei fahren, während er erstmal die bürokratischen Hürden der Familienzusammenführungsgeschichte hinter sich bringen müßte bevor er überhaupt ins Flugzeug steigen darf. Wenn er dann erstmal hier ist, gibt es auch automatisch eine Arbeitsgenehmigung vom Amt. Das es nicht leicht ist, hier dann Arbeit zu finden, muß ich wohl nicht extra erwähnen...
 

Renée

New Member
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Na ja, zumindest kannst Du problemlos einfach in die Türkei fahren, während er erstmal die bürokratischen Hürden der Familienzusammenführungsgeschichte hinter sich bringen müßte bevor er überhaupt ins Flugzeug steigen darf. Wenn er dann erstmal hier ist, gibt es auch automatisch eine Arbeitsgenehmigung vom Amt. Das es nicht leicht ist, hier dann Arbeit zu finden, muß ich wohl nicht extra erwähnen...[/QUOTE]

Das ist schön, dass ich einfach hinfahren kann, nur machen kann ich dann auch nichts dort, denn wie auch das von Giselle verlinkte Merkblatt aussagt, KANN die Arbeitsgenehmigung IN AUSNAHMEFÄLLEN an ausländische Ehegatten eines türkischen Staatsbürgers erteilt werden. D.h. man hat den gleichen Krieg (bürokratisch betrachtet) dort, und kann nicht mal sicher sein, die Genehmigung jemals zu kriegen...
 

hayalım_var

Gesperrt
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Um die Arbeitserlaubnis in der Türkei muss sich der ARBEITGEBER kümmern. D.h. wenn du einen Arbeitgeber gefunden hast, der DICH UNBEDINGT einstellen will und du außerdem noch mit einem Türken verheiratet bist, bekommst du die AE in der Regel auch.
 
S

sigute

Guest
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Um die Arbeitserlaubnis in der Türkei muss sich der ARBEITGEBER kümmern. D.h. wenn du einen Arbeitgeber gefunden hast, der DICH UNBEDINGT einstellen will und du außerdem noch mit einem Türken verheiratet bist, bekommst du die AE in der Regel auch.

Das stimmt ist aber so noch ziemlich unvollständig und vermittelt ein falsches Bild :wink:
 

Renée

New Member
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Und was wäre, wenn ich mich - wie hier in D auch - selbstständig machen wollte? Dann hätte ich nämlich keinen Arbeitgeber, der das für mich macht. Das kann also nicht der Weisheit letzter Schluss sein... Leider!
 
S

sigute

Guest
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Und was wäre, wenn ich mich - wie hier in D auch - selbstständig machen wollte? Dann hätte ich nämlich keinen Arbeitgeber, der das für mich macht. Das kann also nicht der Weisheit letzter Schluss sein... Leider!

Dich selbstständig machen ist nicht schwer, kostet nur halt ein bißchen was. Der Haken dabei ist dass nur weil du ein Geschäft eröffnen durftest, dir noch lange nicht erlaubt wird in deinem eigenen Geschäft auch zu arbeiten.

Hört sich an wie ein Scherz, ist aber keiner :-?
 

Renée

New Member
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Dich selbstständig machen ist nicht schwer, kostet nur halt ein bißchen was. Der Haken dabei ist dass nur weil du ein Geschäft eröffnen durftest, dir noch lange nicht erlaubt wird in deinem eigenen Geschäft auch zu arbeiten.

Hört sich an wie ein Scherz, ist aber keiner :-?

Wie bitte? Also mal davon abgesehen, dass es kein Geschäft im Sinne eines Ladengeschäftes wäre, sondern ein Dienstleistungsgewerbe im Sinne eines Freiberufler, das ich dann schon selbst ausüben müsste - Wie soll man bitte ein Gewerbe welcher Art auch immer eröffnen, und dann selbst dort nicht arbeiten, das entbehrt jeder Logik :shock:
 
S

sigute

Guest
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Wie bitte? Also mal davon abgesehen, dass es kein Geschäft im Sinne eines Ladengeschäftes wäre, sondern ein Dienstleistungsgewerbe im Sinne eines Freiberufler, das ich dann schon selbst ausüben müsste - Wie soll man bitte ein Gewerbe welcher Art auch immer eröffnen, und dann selbst dort nicht arbeiten, das entbehrt jeder Logik :shock:

:biggrin: jepp, das entbehrt jeder Logik...

Du kannst ein Geschäft aufmachen, also auch ein Dienstleistungsgewerbe und Türken einstellen, oder aber du bemühst dich um eine Arbeitsgenehmigung für dein eigenes Geschäft.

Glaub mir das ist so, meine Tante hat sich vor einigen Jahren selbstständig gemacht als Masseurin und sie hatte die gleichen Probleme :evil:

Sie ist an der Bürokratie gescheitert und musste ihr Geschäft wieder aufgeben, also informier dich vorher gut und klär erst alles ab bevor du dich tatsächlich selbstständig machst!!
 
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