Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

hayalım_var

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AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Hayalim es nervt, keiner hat gesagt dass du nur Mist erzählst. Sondern einfach dass deine Infos nicht vollständig sind und du somit ein falsches Bild erzeugst.

Anstatt einen auf beleidigt zu machen hättest du einfach mal dein Wissen unter Beweis stellen können, aber so bestätigst du mal wieder dass bei dir leider nur Halbwissen vorhanden ist.

Sei froh dass deine Familie alles geregelt hat, sonst wärst du sang-und klanglos untergegangen...

Nicht die Familie regelt die Arbeitserlaubnis, sondern der Arbeitgeber !!! .... (kann im Einzelfall identisch sein)
 
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sigute

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AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Da es sich aber um eine Familienzusammenführung handelt, ist es ein Unding, dass die Türkei einer ausländischen Ehefrau eines ihrer Staatsbürger zunächst mal das Recht auf Arbeit verwehrt und sich auch noch vorbehält, dieses Recht jemals zu erteilen. Wenn man jetzt ganz weit ausholen würde, verstösst das im Grunde gegen die Menschenrechte...

Dafür kriegst du ohne Probleme deine Aufenthaltsgenehmigung, was dagegen in Deutschland teilweise Jahre dauern kann. Beide Systeme sind fehlerhaft, ich würde aber mal behaupten dass beide nicht einfach willkürlich eingeführt wurden...
 

hayalım_var

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AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Mensch Süsse, Hayalim kennt ja die Türkei eh ja besser als wir.

Auch wenn du dich nur über mich lustig machen willst, aber offensichtlich tue ich das .... denn es ist Sache des Arbeitgebers, die Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer zu beantragen !
Und wenn dir das nicht bekannt ist, solltest du damit aufhören hier anderen gute Ratschläge erteilen zu wollen !!!
 

Renée

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AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Dafür kriegst du ohne Probleme deine Aufenthaltsgenehmigung, was dagegen in Deutschland teilweise Jahre dauern kann. Beide Systeme sind fehlerhaft, ich würde aber mal behaupten dass beide nicht einfach willkürlich eingeführt wurden...

Letzterem kann ich unbesehen zustimmen (obwohl es dann bei näherer Betrachtung schockierend ist, dass nicht die gleichen Gesetzte auch innerhalb der EU angewendet werden). Hier vermeidet man mit dieser Gangart schlicht und ergreifend, dass die Leute schon im Land sind, und DANN die Schwierigkeiten auftreten, d.h. sie stellen so weit wie möglich sicher, dass eben keine Schwierigkeiten über den normalen Rahmen hinaus hinterher auftreten.

Für beide Länder bleibt die Frage: Wie um alles in der Welt kann man sich eine gemeinsame Existenz aufbauen, wenn man quasi gezwungen wird, das Pferd von hinten aufzuziehen und nicht wissen kann, ob es dann überhaupt weiter geht? Wenn ich ein Unternehmen gründe, mache ich auch nicht erst den Mietvertrag für die Geschäftsräume klar, und kümmere mich dann erst um die rechtlichen Grundlagen, Geschäftskonzept und Geldmittel...
 
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sigute

Guest
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Auch wenn du dich nur über mich lustig machen willst, aber offensichtlich tue ich das .... denn es ist Sache des Arbeitgebers, die Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer zu beantragen !
Und wenn dir das nicht bekannt ist, solltest du damit aufhören hier anderen gute Ratschläge erteilen zu wollen !!!

Hayalim, komm du hattest genügend Zeit zu googlen, nenn mir wenigstens 2 Voraussetzungen die ein Arbeitgeber erfüllen muss. Damit bin ich schon zufrieden, mehr will ich garnicht, und dann können wir uns vielleicht wieder auf Augenhöhe unterhalten...

Du weißt ich hab nichts gegen dich, aber dieses ewige rumquaken und große Töne spucken ohne dass du jemals eine einzige These mit "Beweisen" unterstreichen konntest, geschweige denn Argumente für deine Behauptungen aufbringen konntest, das nervt.
Und dann einen auf beleidigt machen geht garnicht :roll:
 
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sigute

Guest
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Letzterem kann ich unbesehen zustimmen (obwohl es dann bei näherer Betrachtung schockierend ist, dass nicht die gleichen Gesetzte auch innerhalb der EU angewendet werden). Hier vermeidet man mit dieser Gangart schlicht und ergreifend, dass die Leute schon im Land sind, und DANN die Schwierigkeiten auftreten, d.h. sie stellen so weit wie möglich sicher, dass eben keine Schwierigkeiten über den normalen Rahmen hinaus hinterher auftreten.

Für beide Länder bleibt die Frage: Wie um alles in der Welt kann man sich eine gemeinsame Existenz aufbauen, wenn man quasi gezwungen wird, das Pferd von hinten aufzuziehen und nicht wissen kann, ob es dann überhaupt weiter geht? Wenn ich ein Unternehmen gründe, mache ich auch nicht erst den Mietvertrag für die Geschäftsräume klar, und kümmere mich dann erst um die rechtlichen Grundlagen, Geschäftskonzept und Geldmittel...

Weißt du ich stimme dir bei allem was du sagst zu, denn ich habe ja mal in der gleichen Situation gesteckt. Ich habe keine Arbeitsgenehmigung erhalten, und alle um mich herum auch nicht, verheiratet oder nicht.
Seit ein paar Jahren schiebt die Türkei einfach einen Riegel davor und will kaum mehr Ausländer reinlassen. Und ich denke sie machen es nicht ohne Grund... aber welcher es ist weiß ich leider auch nicht :-(
 

hayalım_var

Gesperrt
AW: Arbeitserlaubnis für ausländische Ehefrauen

Hayalim, komm du hattest genügend Zeit zu googlen, nenn mir wenigstens 2 Voraussetzungen die ein Arbeitgeber erfüllen muss. Damit bin ich schon zufrieden, mehr will ich garnicht, und dann können wir uns vielleicht wieder auf Augenhöhe unterhalten...

Du weißt ich hab nichts gegen dich, aber dieses ewige rumquaken und große Töne spucken ohne dass du jemals eine einzige These mit "Beweisen" unterstreichen konntest, geschweige denn Argumente für deine Behauptungen aufbringen konntest, das nervt.
Und dann einen auf beleidigt machen geht garnicht :roll:


Leutz ... wenn ihr davon ausgeht, dass es keine Änderung seit Eurer Zeit gegeben hat, dann habe ich das gleiche Recht, davon auszugehen, dass es keine Änderung seit meiner Zeit gegeben hat .... (ich sagte ja, sie soll ihren Freund bei den Behörden zwecks aktuellem Stand der Dinge nachfragen lassen .....)
Warum wollt ihr eigentlich allen, die in die TR wollen ihren Start vermiessen, in dem ihr ihnen jegliche Chance absprecht ....
Es "war zu meinere Zeit (= Oktober 2009) " nicht mehr sooooo schwer wie vor ein paar Jahren für eine mit einem Türken verheiratete Europäerin eine Arbeitserlaubnis zu bekommen .... (Aufenthaltserlaubnis ist sowieso einfach - wenn verheiratet .....)
aber gut ... ich = doof ..... alle anderen = intelligent ... also, wer es genau wissen will fragt entweder die zuständigen Behörden oder die anderen .....
 
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