Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Leo_69

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

oh man :shock:

Wie würde denn das bei mir ablaufen wenn ich Arbeitslos werden würde?

Ich arbeite seit 5 Jahren in der Türkei und kann ja auch nach einer Kündigung(Deutscher Arbeitsvertrag) nicht zurück da meine Frau ja ..sagen wir mal eine Türkin ohne Deutschkenntnisse ist.
Ich hab 25 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Was müsste ich denn dann beantragen und was würde ich bekommen?
Ich müsste ja in der Türkei bleiben...
 

hilal74

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Liebe Forum Mitglieder,

ich habe im August 2011 meinen Job gekündigt, da ich im Oktober in der Türkei geheiratet habe und seit da an, lebe ich auch da aber in noch in Deutschland gemeldet (habe die deutsche Staatsbürgerschaft). Nun bin ich im zweiten Monat schwanger und bin nach Deutschland wiedergekommen, weil ich gerne mein Arbeitslosengeld beziehen würde in der Türkei, da ich 7 Jahre gearbeitet habe. Nun war ich beim Arbeitsamt und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich mein Arbeitslosengeld nur in Deutschland beziehen kann, da ich laut ihrer Aussage ein Teil des deutschen Arbeitsmarkts bin. Da ich nur im zweiten Monat schwanger bin, wollte ich mich Arbeitslos melden und wurde von der Mitarbeiterin jetzt als Arbeitssuchend gemeldet. Hat jemand Erfahrungen in der Hinsicht und kennt sich aus mit der Sache. Ich brauche da Rat.

Lg,

Revyls


Heftig:shock: Du traust dich ja was......:icon_eyecrazy:Du bist schwanger,lebst in der Türkei und möchtest hier Arbeitslosengeld kassieren.:-? Du bist nur ein Teil des deutschen Arbeitsmarktes, wenn du diesem auch zur Verfügung stehst und das ist in deinem Fall ja nicht möglich.
Bist du wirklich so naiv zu glauben, dass man deine Absicht nicht durchschaut?:roll:
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

oh man :shock:

Wie würde denn das bei mir ablaufen wenn ich Arbeitslos werden würde?

Ich arbeite seit 5 Jahren in der Türkei und kann ja auch nach einer Kündigung(Deutscher Arbeitsvertrag) nicht zurück da meine Frau ja ..sagen wir mal eine Türkin ohne Deutschkenntnisse ist.
Ich hab 25 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Was müsste ich denn dann beantragen und was würde ich bekommen?
Ich müsste ja in der Türkei bleiben...

Ich vermute mal, damit hättest du die A-Karte :) Das wäre dann einer dieser Einzelfälle, wo sie mit der selben Argumentation kommen: deutschem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und Deutsches Geld im deutsche Wirtschaftskreislauf lassen müssen.

Und genau aus solchen Gründen fänd ich eine Abgrenzung von Arbeitslosengeld I und II sinnvoll. Auch wenn nur für einen kurzen Zeitraum, sollte man zumindest ein paar Monate unter Arbeitslosengeld I noch alle Freiheiten genießen können und damit Zeit bekommen, um sich ggf. umzuorientieren. Wenn man das nicht nutzt und sich stattdessen auf dem Geld ausruht, wird man ja dann spätestens bei ALG II sehen was man davon hat....

Da geht es gar nicht um Schmarotzen und Widerlaufen des Solidarsystems.

Auf der einen Seite wird von Arbeitnehmern zunehmend verlang flexibel und mobil zu sein, aber wehe sie erweitern dann im Fall der Arbeitlosigkeit ihren Horizont und gucken mal über die Stadtgrenzen hinaus, was es für Möglichkeiten gibt.....
 
S

sommersonne

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Solche Fälle gibt es mehr als genug. Vergleichbar mit dem der Threadposterin finde ich ihn aber dennnoch nicht.

jetzt mal angenommen ich habe 10 Jahre hart gearbeitet und werde dann gekündigt. Dann würde ich mir den Gedanken, ein paar Monate zu reisen um mal den Kopf frei zu kriegen vielleicht auch erlauben und erwarten, dass mir mein Geld, für das ich jahrelang eingezahlt habe auch zur Überbrückung hilft, bevor ich mir für die nächsten Jahre einen Job suche und wieder einzahle. Dass dass nicht ewig so läuft ist klar, aber genau deswegen dachte ich, gibt es die Abgrenzung zwischen ALG I und II.


Den Gedanken mußt Du fallen lassen wenn Du Arbeitslosengeld beziehen möchtest.
Man bekommt 3 Wochen "Urlaub" im Jahr, die restliche Zeit muß man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Oder Du verzichtest während der Reise auf aufs Geld und meldest Dich erst nach der Reise an.

Es gibt keine Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeld I und Hartzt IV (Arbeitslosengeld II gibt es schon seit Jahren nicht mehr). Arbeitslosengeld I läuft aus wenn die Bezugsdauer (richtet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit und dem Alter) abgelaufen ist. Danach gibt es lückenlos Hartz IV (trotzdem gesonderter Antrag) und die Leute werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet.
 
S

sommersonne

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Den Gedanken mußt Du fallen lassen wenn Du Arbeitslosengeld beziehen möchtest.
Man bekommt 3 Wochen "Urlaub" im Jahr, die restliche Zeit muß man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Oder Du verzichtest während der Reise auf aufs Geld und meldest Dich erst nach der Reise an.

Es gibt keine Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeld I und Hartzt IV (Arbeitslosengeld II gibt es schon seit Jahren nicht mehr). Arbeitslosengeld I läuft aus wenn die Bezugsdauer (richtet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit und dem Alter) abgelaufen ist. Danach gibt es lückenlos Hartz IV (trotzdem gesonderter Antrag) und die Leute werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet.



Sorry Gizelle hatte Deinen Beitrag nicht gelesen. Da hast Du es ja schon erklärt. Man sollte eben erst alles lesen. :roll:
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Es gibt keine Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeld I und Hartzt IV (Arbeitslosengeld II gibt es schon seit Jahren nicht mehr). Arbeitslosengeld I läuft aus wenn die Bezugsdauer (richtet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit und dem Alter) abgelaufen ist. Danach gibt es lückenlos Hartz IV (trotzdem gesonderter Antrag) und die Leute werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet.

Aber damit sagst du es ja selbst. Die Dauer des ALG I berechnet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit. Das impliziert für mich, dass ich mir meinen Anspruch darauf selbst erarbeitet habe und da wäre es für mich auch naheliegend, dass ich einen bedingungslosen Anspruch drauf habe.

Das man dann bei ALG II diese Rechte verliert finde nachvollziehbar und richtig um Schmarotzertum entgegenzutreten.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Irgendwie sind wir alle einfach zu doof zum beschei**en :roll:

Wir hatten mal einen Bekannten in Hamburg. Türke aus dem Heimatort meines Mannes.

Der ist in den 60ern nach Deutschland gekommen und hier auch schwer gearbeitet, so ist es ja nicht. Aber die letzen Jahre hat er auf "Staatskosten" gelebt, Abeitslosengeld kassiert, war immer mindestens 3 Monate in der Türkei (ohne das groß beim AA anzugeben) und zwischenzeitlich hat er sich in seinem ehemaligen Heimatort auch noch ein 4-Etagen-Haus hingestellt und alle Wohnungen vermietet. Arbeitslosengeld bekommt er immer noch, denn ich vermute, von dem Haus weiß hier keiner was...

Wir haben "zum Glück" keinen Kontakt mehr, denn bei sowas könnte ich platzen :twisted:
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Es gibt keine Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeld I und Hartzt IV (Arbeitslosengeld II gibt es schon seit Jahren nicht mehr). Arbeitslosengeld I läuft aus wenn die Bezugsdauer (richtet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit und dem Alter) abgelaufen ist. Danach gibt es lückenlos Hartz IV (trotzdem gesonderter Antrag) und die Leute werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet.

Ich glaub bei den Begrifflichkeiten solltest du dich nich mal genau informieren :wink:
Selbstverständlich gibt es noch ALG II. Anträge dafür findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_266.../Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html

Genau genommen kann man nämlich kein "Hartz 4" beantragen. Hartz 1-4 waren nur die Bezeichnungen für die Gesetzespackete. Tatsächlich beantragst du ALG I (früher Arbeitslosengeld) und dann ALG II (früher Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - Das wurde im Rahmen der Hartz-Reform zusammengeführt).
 
S

sommersonne

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Aber damit sagst du es ja selbst. Die Dauer des ALG I berechnet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit. Das impliziert für mich, dass ich mir meinen Anspruch darauf selbst erarbeitet habe und da wäre es für mich auch naheliegend, dass ich einen bedingungslosen Anspruch drauf habe.

Das man dann bei ALG II diese Rechte verliert finde nachvollziehbar und richtig um Schmarotzertum entgegenzutreten.


Bin zu doof die Tabelle richtig einzufügen. Deshalb mal hier die Seite vom AA.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_256.../Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html

Bedingungslos ist der Anspruch wohl auch nicht wirklich. Wenn man seine Arbeit selbst kündigt hat man drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Bekommt man bei Kündigung eine Abfindung, muß diese erst einmal verbraucht werden, ehe man Arbeitslosengeld bekommt. Hat der Antragsteller mehr Geld als die Summe die als Selbstbehalt festgelegt ist, muß das auch erst einmal verbraucht werden.
 
S

sommersonne

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich glaub bei den Begrifflichkeiten solltest du dich nich mal genau informieren :wink:
Selbstverständlich gibt es noch ALG II. Anträge dafür findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_266.../Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html

Genau genommen kann man nämlich kein "Hartz 4" beantragen. Hartz 1-4 waren nur die Bezeichnungen für die Gesetzespackete. Tatsächlich beantragst du ALG I (früher Arbeitslosengeld) und dann ALG II (früher Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - Das wurde im Rahmen der Hartz-Reform zusammengeführt).


Eigentlich hast Du recht. Es heißt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Der Begriff Arbeitslosengeld II führt aber zu dem Irrtum, die Höhe der Leistungen wäre noch so wie früher als es das das ALG II noch gab, welches ja auch höher war als o.g. Leistungen.

Deshalb wird allgemein Hartz IV als Begriff genommen (denke ich jedenfalls)
 
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