Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Aylin2009

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AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Eigentlich hast Du recht. Es heißt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Der Begriff Arbeitslosengeld II führt aber zu dem Irrtum, die Höhe der Leistungen wäre noch so wie früher als es das das ALG II noch gab, welches ja auch höher war als o.g. Leistungen.

Deshalb wird allgemein Hartz IV als Begriff genommen (denke ich jedenfalls)

Aber früher gab es ja gar kein Arbeitslosengeld II. Damals hieß das ganze Arbeitslosenhilfe. Deswegen dürfte eigentlich auch keine Verwachslungsgefahr bestehen. Arbeitslosengeld II wurde in der Begrifflichkeit und in der Sache (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Einem) erst mit den Hartz-Gesetzen eingeführt.
Allgemein wird der Hartz IV Begriff verwendet, weil das BLÖD und Co so eingeführt haben um ihre Leser, die es Plakativ mögen, nicht zu überfordern, würde ich vermuten.
 

wasfuereinnarr

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AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Den Gedanken mußt Du fallen lassen wenn Du Arbeitslosengeld beziehen möchtest.
Man bekommt 3 Wochen "Urlaub" im Jahr, die restliche Zeit muß man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Oder Du verzichtest während der Reise auf aufs Geld und meldest Dich erst nach der Reise an.

Es gibt keine Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeld I und Hartzt IV (Arbeitslosengeld II gibt es schon seit Jahren nicht mehr). Arbeitslosengeld I läuft aus wenn die Bezugsdauer (richtet sich nach der Länge der gearbeiteten Zeit und dem Alter) abgelaufen ist. Danach gibt es lückenlos Hartz IV (trotzdem gesonderter Antrag) und die Leute werden als Langzeitarbeitslose bezeichnet.

Liebste Sommersonne :wink:


auch wenns weh tut, aber was du da schreibst, stimmt so nicht so. Hartz IV ist nicht die Nachfolgebezeichnung für Arbeitslosengeld II.Das Letztere gibt es immer noch und die Grundlage dafür ist SGB II.

Bei Arbeitslosengeld I ist die Grundlage SGB III - zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosenzeit musst du mindestens 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. (Mindestanwartschaft) Natürlich gibt hierzu auch Ausnahmen und Härtefälle, aber so weit möchte ich nicht aushiolen.

Unter 50 hast du max. einen Anspruch von 360 Tegn und dann kann sich das ab fünfzig auf bis zu max 720 Tage steigern. 8)
 

wasfuereinnarr

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AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

upps,


hätte vielleicht erst weiterlesen sollen, Aylin hat recht und alles schon erklärt. :roll:
 

wasfuereinnarr

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AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

upps,


hätte vielleicht erst weiterlesen sollen, Aylin hat recht und alles schon erklärt. :roll:

Mist, kann hier nicht editieren

Habe zwei Buchempfehlunegn für Interessierte:

Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Leitfaden für Arbeitslose Der Rechtsratgeber zu SGB III

Beide Bücher sind leicht verständlich geschrieben und herausgegeben vom Fachhochschulverlag Frankfurt a.M.

ISBNs
978-3-940087-74-4
978-3-940087-90-4
 
S

sommersonne

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Na ja, wie immer es auch genannt wird, es weckt jedenfalls Begehrlichkeiten.

Man kann allen nur wünschen sich nicht damit beschäftigen zu müssen und denjenigen die sich überlegen ohne Anspruch doch auf diese Art an Geld zu kommen, sich das vorher gut zu überlegen. Die Sanktionen sind nicht ohne.
 
Q

queenofhearts

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Um dem Thema etwas die Brisanz zu nehmen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitssuchend-Meldung und Arbeitslosen-Meldung. Der Unterschied besteht im Bezug von monetären Bezügen.

Insofern kann sich R. natürlich arbeitssuchend melden und bekäme dann keine monetären Leistungen, was natürlich nur dann Sinn macht, wenn sie auch wirklich Arbeit sucht.

Um ALG I zu beziehen, muss sie, wie bereits von Anderen erwähnt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was natürlich aus der Türkei etwas schwierig zu bewerkstelligen ist. Auch die regelmäßigen Einladungen zur Agentur für Arbeit werden schwierig werden, wahrzunehmen.

Ahoi!
 
F

F.A.B

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich fand die Sache auf dem ersten Blick gar nicht so eindeutig, weil das ALG 1 sich ja noch danach berechnet, wie viel man vorher gearbeitet/verdient hat. Dafür hat man also quasi eingezahlt wie bei einer echten Versicherung. Ich wusste z.B. auch nicht, dass bei ALG 1 schon ernsthaft vermittelt wird.

ALGI ist eine Risikoversicherung und kein Spavertrag. Es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung eingezahlter Beiträge. Wenn man nicht vorhat hier weiter zu leben und es zum Auszhalungszeipunkt nicht tut dann ist entspricht dies nicht dem Sinn der Versicherung.
 
F

F.A.B

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich will das Verhalten gar nicht rechtfertigen, aber dass man sich ggf. mal eine Auszeit gönnen möchte, ist menschlich. Ihr wird schon bewusst sein, dass es spätestens ab ALG II nicht mehr funktionieren kann und das auch gut so ist. Aber ich frage mich halt, wozu es die Abgrenzung von ALG I und ALG II überhaupt gibt. Ich hatte immer gedacht, dass ALG I steht einem bedingungslos zu, weil man dafür eingezahlt hat. Deswegen auch nur zeitlich sehr begrenzt.

Man zahlt doch nicht für ALGI ein, sondern auch für ALGII. Das Geld wächst ja nicht auf den Bäumen. Und du zahlst nicht für dich ein sondern für die Solidargemeinschaft. Im Gegensatz zur privaten Versicherungswittschaft ist die Sozialbersicherung ein Solidarprinzip. Es gibt kein "ich habe x Euro eingezahlt".
 

Lynx72

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AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Bin zu doof die Tabelle richtig einzufügen. Deshalb mal hier die Seite vom AA.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_256.../Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html

Bedingungslos ist der Anspruch wohl auch nicht wirklich. Wenn man seine Arbeit selbst kündigt hat man drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Bekommt man bei Kündigung eine Abfindung, muß diese erst einmal verbraucht werden, ehe man Arbeitslosengeld bekommt. Hat der Antragsteller mehr Geld als die Summe die als Selbstbehalt festgelegt ist, muß das auch erst einmal verbraucht werden.

Bezogen auf ALG I stimmt das nicht so ganz. Eine Abfindung wird nur dann (teilweise) angerechnet, wenn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs die Kündigungsfrist im Gegenzug zur Zahlung der Abfindung verkürzt wurde - nämlich für den Zeitraum der Verkürzung - oder wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Einen Selbstbehalt - ich nehme an, du meinst aufzubrauchendes Vermögen - gibt es nur bei ALG II, vulgo Hartz IV.
 

Lynx72

Gesperrt
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich bin etwas erstaunt, was für ein Shitstorm über die Threadstellerin hinweggefegt ist. Sie stellt eine ganz normale Frage und eine ganz normale Auskunft hätte gereicht: "Du kannst in der TR kein ALG I beziehen, weil du dem deutschen Arbeitsmarkt nicht im geforderten Umfang zur Verfügung stehst.". Wobei mir in den Zeiten des Internets nicht ganz klar ist, wieso man nicht von der Türkei aus Stellenanzeigen durchforsten und Bewerbungen abseilen kann. Ich finde, die Regelung sollte aufgehoben wird, wenn der / die Leistungsbezieher/in sich verpflichtet, ggf. auf eigene Kosten zu Vorstellungsgesprächen in D anzutanzen.
 
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