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Damla70
Guest
Was mich eher aufregt ist, daß zum Beispiel Altenpfleger eine rein schulische Ausbildung ist welche vom AA nicht übernommen bzw. gefördert wird, weil es in diesem Sinne keinen Ausbildungsbetrieb gibt. Gerade in der Branche, die gebraucht wird, wird die Schulung von Arbeitslosen behindert!
Du hast falsche Informationen, tut mir leid. Der Beruf des Examinierten Altenpflegers ist eine Ausbildung über 3 Jahre. Nach dem ersten Jahr kann man (muss man sogar in bestimmten Fällen) eine Prüfung zum Altenpflegehelfer ablegen.
Diese 3 Jahre sind Schule sowie praktische Ausbildung in einem Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege. Schule ist entweder Blockunterricht oder Studientage, je nach Schule. Des weiteren kommt dazu Ausseneinsatz im Krankenhaus, in der Gerontopsychatrie, im ambulanten Bereich, in der Tagespflege und evtl Hospiz.
Bezahlt wird vom Heim ganz normales Lehrlingsgehalt, sofern man eine normale Lehre macht. Macht man eine Umschulung, wird das Gehalt vom Arbeitsamt auf den Stand des letzten Arbeitslosengeldes angehoben. Zuzüglich Schulbücher und Fahrgeld.
Ist man schon ein paar Jahre ungelernt (also ganz ohne Abschluss - das gibt's nämlich auch) oder aber als Pflegehelfer in der Pflege tätig, so gibt es ebenfalls Zuschüsse und Förderung vom Amt. Und auch eine Lehrzeitverkürzung kommt dann in Betracht .
Und nun fragt mich bitte nicht, woher ich das alles weiß. Es ist so, ich schwöre.