Ausländer klauen uns die Arbeit

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Damla70

Guest
Du unterstellst den Bedürftigen ein RTL Klischee. Zu Hause im Bett liegen, um 17:00 Uhr zum Frühstück aufstehen...

Ich unterstelle doch überhaupt gar nichts. Ich möchte auch niemanden angreifen oder sonst was. Wie kommst du denn darauf?

Ich für mich persönlich wollte nicht zuhause rum sitzen und Trübsal blasen, lieber irgendeinen Job verrichten als gar keinen. Dies gilt wie gesagt für mich ;)
 

Almancali

Well-Known Member
Klar gibt's viele Unternehmen die das gnadenlos ausnutzen. Das finde ich auch nicht ok. Aber wieviele Langzeitarbeitslose gibt es denn, welche durch 1€ Jobs oder Praktika oder Ehrenamt wieder in Lohn und Brot kamen?
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Der Letzte arbeitet den Nächsten ein. Weiterhin sind unendgeldliche Praktikas rechtswidrig und dürfen sanktionsfrei abgelehnt werden. Diese Tätigkeiten sind rechtswidrig, fördern die Schwarzarbeit und sind sittenwidrig.

Wäre ich arbeitslos würde ich bestimmt nicht Spargel ernten, aber fürs Putzen oder Zeitungen austragen wäre ich mir nicht zu schade.
Für's Putzen und Zeitungen austragen bekommst du keine Rente und kannst damit auch keine Miete bezahlen. Du bist weiterhin bedürftig und abhängig von Transferleistungen. Putzen und Zeitungen bringen dir max. 200-300€ mtl. Davon hast du 100€ Freibetrag und der Rest wird von den Transferleistungen abgezogen. Beispiel:

Du verdienst 300€ im Monat: Davon werden 200€ beim Amt angerechnet:

391€ Regelsatz
-200€ Verdienst
--------------------
191€ Auszahlung

Rente ? Nix!

... und nun kommt der Fall, wo die Kauleiste neugemacht werden muss oder du eine neue Brille brauchst oder Medikamente wo keine Befreiung zu gibt ...

Schon gewusst, dass der mtl. Satz für Strom im Regelsatz bei ca 26€ beläuft. Im Regelsatz heisst es aber (Sinngemäß) "Strom und Reparaturen". Du musst also mit der Kohle nicht nur den Strom zahlen, sondern auch Reparaturleistungen zahlen, falls du mal den Türgriff abbrichst.

1€ Job. Du bekommst 1€ zu deinem Regelsatz dazu. Das ist kein Verdienst, sondern eine Mehraufwandsentschädigung für Busfahren und sonstiges. Oft zahlst du sogar noch oben drauf.

Anderer Sachverhalt EGV's die den Leuten immer aufgeschwatzt wird. Drohkulisse "Wenn Sie nicht unterschreiben sanktionieren wir Sie". Was erstmal vollkommen rechtswidrig ist und sogar eine Nötigung darstellt. Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und du musst garnix unterschreiben.

Dann stehen da tolle Sätze drinne wie!

Der Bedürftige verpflichtet sich im Monat 10 schriftliche Bewerbungen zu schreiben und diese unaufgefordert zum Monatsende dem Jobcenter vorzulegen.

... weiter im Text ....

Das Jobcenter kann u.U. (also kann, muss aber nicht -> undefinierter Ausdruck) bis zu 260€ im Jahr für Bewerbungskosten aufkommen. Eine Bewerbung wird mit 5€ abgerechnet.

Problem (rein theoretisch):

10 Bewerbungen im Monat x 12 Monate == 120 Bewerbungen im Jahr
120 Bewerbungen zu je 5€ Ersatz = 600€ im Jahr
260€ bekommst du nur erstattet. Woher nimmst du die restliche Kohle ?

Die Leute unterschreiben diesen Mist und landen dann in Teufels Küche. Dann lieber auf den Verwaltungsakt warten, welcher rechtliche Ansprüche und Formalitäten genügen muss. Ersteres -> also EGV kanns du nix vor Gericht machen. Beim Verwaltungsakt kannst du Widerspruch einlegen und klagen.

Weiterhin -> Vorlage zum Monatsende ist rechtswidrig. Ist vom SG Lübek und noch einem SG beschieden worden. Es ist unzumutbar, dass ein Bedürftiger eigenmächtig ohne Einladung nach §59 SGB2 in Verbindung mit §309 SGB3 erscheint, um etwas vorzulegen. Was ist, wenn du weit vom Sprung weg bist und du auf deine Kosten (da keine Einladung vorhanden) dort beim Amt erscheinen musst.

... ich kann das hier unendlich fortführen ...

Sei froh, dass du nicht im Genuß von ALK2 kommst. Da will man dir nix Gutes vom Amt. Während du als ALG1 Empfänger noch wie ein Mensch behandelt wirst, wirst du im Falle von ALG2 wie ein Verbrecher und Pauschalbetrüger behandelt -> und beleidigt.
 
D

Damla70

Guest
:) Damit hab ich mich noch nie beschäftigt. Aber wenn ich das so lese wird's mir schlecht! Ich stelle fest, ich bin sehr naiv...
 

Skeptiker

Well-Known Member
Sei froh, dass du nicht im Genuß von ALK2 kommst. Da will man dir nix Gutes vom Amt. Während du als ALG1 Empfänger noch wie ein Mensch behandelt wirst, wirst du im Falle von ALG2 wie ein Verbrecher und Pauschalbetrüger behandelt -> und beleidigt.

Auch hier sind die Erfahrungen vielfältig und nicht ausnahmslos schlecht! Hängt auch viel von den jeweiligen Ämtern, Betreuern und Regionen ab.

Ich zum Beispiel habe nie solch negative Erfahrung machen "dürfen".
 

Almancali

Well-Known Member
:) Damit hab ich mich noch nie beschäftigt. Aber wenn ich das so lese wird's mir schlecht! Ich stelle fest, ich bin sehr naiv...
Das ist kein Problem. So ergeht es einer vielzahl von Mitbürgern, die das Glück hatten, nie in die ALG2 Falle zu tappen. Ich beschäftige mich bereits seit 3 Jahren intensiv mit dem Thema ALG1 und ALG2 und gebe in einem weiteren Forum Rechts"meinung" an Bedürftige, die immer wieder mit gleichen oder ähnlichen Themen nach Rat suchen. Was ich teilweise täglich dort lesen darf, sprengt die Vorstellungskraft von normaldenkenden Menschen. Es gibt Tage, da klappe ich selbst zusammen und schalte die Kiste (Notebook) aus, weil es mir zuviel wird. Irgendwann zitierst du die Paragraphen, Rechtsbescheide und sonstiges Zeug nur so aus dem Kopf runter.

Ich zum Beispiel habe nie solch negative Erfahrung machen "dürfen".
Es gibt solche und solche. Auch hier einen Tipp. Die im Jobcenter sind nicht die Freunde. Verschwiegenheit ist Gold. Je weniger man denen mitteilt, umso besser für dich selbst. Kommunikation mit Jobcentern (vornehmlich Optionskommunen unter eigener Regie) immer schön bedeckt halten. Gerade Optionskommunen schnitzen ihr eigenes Zeug. Besonders nett sind die Merkblätter bei Erst- und Folgeanträgern, die dich zwar über deine Pflichten, aber nicht über deine Rechte aufklären. Bzw: Dich auffordern, die Mitmenschen in deiner Bedarfsgemeinschaft rechtlich aufzuklären (... was wohl rechtswidrig ist, da man selbst kein Jurist ist ...)
 
J

Junimond

Guest
SORRY. Aber du redest/schreibst reinsten Mist!

Man sollte nur fordern was man auch selber bereit ist zu tun. So wie du schreibst machst du nicht den Eindruck dass du sofort das Spargelmesser in die Hand nimmst und aufs Feld hinaus hechtest wie ein junger Gott.

Jemand der Jahrelang mühsam studiert hat, nebenbei gekellnert hat um sich die immensen Studiengebühren zu leisten. Den schickst DU NICHT! Aufs Feld!!!!

Auch deine naive Forderung dass Arbeitsbedingungen angemessen sein müssen ist völlig banaler Käse. Für wen angemessen? Für den schlauern Bauern der sich dumm und dämlich verdient? Oder für DICH, der Studierte aufs Feld schickt wie ein Sovietischer Parteibonze?!!!


seit wann verdienen sich bauern dumm und dämlich?
 
J

Junimond

Guest
Wow, das sind ja um die 1200€ netto. Da wird sich ja der Vater von 2 Kindern freuen, und schon den nächsten Urlaub auf den Malediven buchen.
Wir reden hier von 10 € Mindestlohn, und selbst der reicht vorne und hinten nicht.
(@Sommersonne: Hat nichts mit dem von dir geschriebenen zu tun, mir ging es nur um die Zahl.)


wer sagt denn, dass der vater mit zwei kindern alleinverdiener ist und von 1.200€ leben muss? von hause aus kommt kindergeld hinzu....sind wir also schon kanpp bei 1.600€. ok, die mutter hat nur einen minijob mit 400€. macht also zusammen 2.000€. komische milchmädchenrechnungen sind das hier!!!:cool:
 

noname75

Well-Known Member
0 <-- Null

... und nun kommt der Fall, wo die Kauleiste neugemacht werden muss oder du eine neue Brille brauchst oder Medikamente wo keine Befreiung zu gibt ...

Schon gewusst, dass der mtl. Satz für Strom im Regelsatz bei ca 26€ beläuft. Im Regelsatz heisst es aber (Sinngemäß) "Strom und Reparaturen". Du musst also mit der Kohle nicht nur den Strom zahlen, sondern auch Reparaturleistungen zahlen, falls du mal den Türgriff abbrichst.

1€ Job. Du bekommst 1€ zu deinem Regelsatz dazu. Das ist kein Verdienst, sondern eine Mehraufwandsentschädigung für Busfahren und sonstiges. Oft zahlst du sogar noch oben drauf.

Anderer Sachverhalt EGV's die den Leuten immer aufgeschwatzt wird. Drohkulisse "Wenn Sie nicht unterschreiben sanktionieren wir Sie". Was erstmal vollkommen rechtswidrig ist und sogar eine Nötigung darstellt. Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und du musst garnix unterschreiben.

Dann stehen da tolle Sätze drinne wie!

Der Bedürftige verpflichtet sich im Monat 10 schriftliche Bewerbungen zu schreiben und diese unaufgefordert zum Monatsende dem Jobcenter vorzulegen.

... weiter im Text ....

Das Jobcenter kann u.U. (also kann, muss aber nicht -> undefinierter Ausdruck) bis zu 260€ im Jahr für Bewerbungskosten aufkommen. Eine Bewerbung wird mit 5€ abgerechnet.

Problem (rein theoretisch):

10 Bewerbungen im Monat x 12 Monate == 120 Bewerbungen im Jahr
120 Bewerbungen zu je 5€ Ersatz = 600€ im Jahr
260€ bekommst du nur erstattet. Woher nimmst du die restliche Kohle ?

Die Leute unterschreiben diesen Mist und landen dann in Teufels Küche. Dann lieber auf den Verwaltungsakt warten, welcher rechtliche Ansprüche und Formalitäten genügen muss. Ersteres -> also EGV kanns du nix vor Gericht machen. Beim Verwaltungsakt kannst du Widerspruch einlegen und klagen.

Weiterhin -> Vorlage zum Monatsende ist rechtswidrig. Ist vom SG Lübek und noch einem SG beschieden worden. Es ist unzumutbar, dass ein Bedürftiger eigenmächtig ohne Einladung nach §59 SGB2 in Verbindung mit §309 SGB3 erscheint, um etwas vorzulegen. Was ist, wenn du weit vom Sprung weg bist und du auf deine Kosten (da keine Einladung vorhanden) dort beim Amt erscheinen musst.

... ich kann das hier unendlich fortführen ...

Sei froh, dass du nicht im Genuß von ALK2 kommst. Da will man dir nix Gutes vom Amt. Während du als ALG1 Empfänger noch wie ein Mensch behandelt wirst, wirst du im Falle von ALG2 wie ein Verbrecher und Pauschalbetrüger behandelt -> und beleidigt.

Das Problem ist, dass die Sachbearbeiter häufig bzw. oft nicht Qualifiziert sind. Wie oft sind das Menschen mit einer Ausbildung aller Bäckerei, Fleischerrei usw.. Und die sollen sich dann um Akademiker kümmern.

Das Härteste was ich mal mitbekommen habe, war das ein Bwler mit Berufserfahrung zu nem Siminar fürs richtige Bewerben geschickt wurde. Damit er lernt wie man richtig Bewerbungen schreibt:eek: . Da fasst man sich an Kopp.

Desweiteren, haben schon etliche Studien gezeigt, dass diese dubiosen Weiterbildungsmöglichkeiten fürn Ars.... sind. Geldverschwendung, sonst nichts.

Aber das hat eigentlich nichts mehr mit dem Thema zu tun.

Vielleicht hat einer mal Lust, ein Thema zu eröffnen wo es genau um diese Thematik geht.
 
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