AW: Beibehaltungsgenehmigung
Die 6 Monate sind rum und es ist tatsächlich nicht nur eine Antwort der deutschen Behörden gekommen. Damit läßt sich dieses Thema erweitern,
der Titel lautet jetzt:
Ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung oder, der ganz normale Behördenwahnsinn....:
Um es vorweg zu nehmen, mein Antrag auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft soll abgelehnt werden.
Aber der Reihe nach. Erst einmal, warum hat mein Antrag so lange gedauert? Nun um die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können muß erst einmal behördlich festgestellt werden, ob man überhaupt deutscher Staatsbürger ist.
Es genügt dabei nicht, 1956 als Sohn deutscher Eltern in Berlin geboren zu sein und im Ausweis zu stehen zu haben, dass man Deutscher ist. Das behördliche Verfahren zur Feststellung ist sehr viel aufwändiger und hat alleine 3 Monate gedauert. In meinem Fall kann ich aufatmen. Es ist jetzt behördlich festgestellt, dass ich gottseidank nicht nur 50 Jahre lang gedacht habe deutscher Staatsbürger zu sein, ich bin es tatsächlich.
Das nächste Hindernis war ein pfiffiger Bearbeiter. Da ich meinen Antrag damit begründet habe, dass es mir als deutschem Staatsbürger nicht möglich ist, legal in der Türkei in meinem Beruf eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen, dachte sich dieser Bearbeiter; er könne ja mal bei der deutschen Botschaft in Ankara anrufen. Ich will euch an dieser Stelle nicht mit Details quälen. Nur soviel, herausgekommen ist ein Fiasko, eine ganze Anzahl gezielter Fehlinformationen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich gegen den Bearbeiter gestellt habe. Nun soll jedoch auf Grund dieser Fehlinfomationen der Antrag abgelehnt werden und irgendwie bin ich damit nicht einverstanden :twisted:
Jedenfalls habe ich zunächst einmal beim Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen. Dieses ist zuständig für Deutsche, die ihren Aufenthalt dauernd im Ausland haben. Ergebnis des Gesprächs, Zitat: "Wir kennen die Problematik bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland." Und deshalb erteilen wir auch eine Beibehaltungsgenehmigung innerhalb von 3 Monaten."
Und da sträuben sich mir jetzt die Haare. Denn das bedeutet im Klartext, als Deutscher, der im Inland lebt, kann ich nicht Doppelstaatler werden. Ich soll mich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ich könne ja auch mit einem türkischen Pass hier in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel leben. (warum macht man sich dann erst 3 Monate lang Mühe meine deutsche Staatsbürgerschaft zweifelsfrei festzustellen

)
Würde ich jedoch meinen Antrag vom Ausland aus stellen, wäre die Doppelstaatsbürgerschaft in meinem Fall kein Problem. Ich hätte längst schon meine Urkunde in den Händen.
Das ist für mich deutscher Behördenwahnsinn.
Jens
P.S. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Und ich bin wild entschlossen, den Beibehaltungsantrag genehmigt zu bekommen. Wenn jetzt alle Stricke reißen, dann stelle ich eben meinen Antrag von der deutschen Auslandsvertretung, dem deutschen Generalkonsulat in Istanbul, aus. So oder so, ich bekomme meine Genehmigung, da bin ich absolut hartnäckig!
Die nächste Antwort hierzu jedenfalls in ca. 2 Wochen.