Bitte um Bestätigung bzw. Hilfe

beren

Well-Known Member
Anrechnung erklären: Was beduetet das "erklären" hier?

"Der AG ist demgemäß berechtigt, die Anrechnung der Vorauszahlung auf künftige, geprüfte Forderungen des AN aus Abschlags- und Schlussrechnungen zu erklären, die dann in jeweiliger Höhe als erfüllt gelten. Die Vorauszahlung ist vom AN mit 3 % p.a. zu verzinsen, bis die jeweilige Anrechnung in betreffender Höhe erklärt ist.

Wenn AN eine Rechnung stellt, dann kann der AG sagen, meine Vorauszahlung soll hier als Zahlung angerechnet werde. Das muss der AG, der vorausgezahlt hat extra sagen, also schriftlich erklären, mitteilen.
 

beren

Well-Known Member
Vielleicht könnte @Vaterlich uns mal mitteilen, um was es geht. Sind das "Fingerübungen" in einem Juraseminar oder ein Kursus an der VHS "Deutsch für Unerschrockene".


Ach so, es geht um Übersetzung eines Vertrages für Fertighäuser. Vertrag zwischen einer türkischen Firma und das Land Berlin. Die Türken sollen die Häuser bauen, wenn ich das richtig verstanden habe.
 

eruvaer

Well-Known Member
Eintritt zu vertreten: Was beduetet das?
"Hat der AG aus wichtigem Grund gekündigt oder hat der AN aus einem Grund gekündigt, dessen Eintritt der AG nicht zu vertreten hat, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, nachgewiesenen und vom AG verwertbaren Leistungen einschließlich der für diese Leistungen nachweisbar entstandenen Nebenkosten zu vergüten bzw. zu erstatten."

hier ist ein Umstand/Problem aufgetreten, dass der AG nicht verschuldet, was den AN jedoch zu einer Kündigung veranlasst hat.
bspw.:
geht AN bankrott und kann den Vertrag nicht weiter einhalten. er kündigt also. den Grund hierfür konnte der AG jedoch in keiner Weise beeinflussen bzw hat den Grund nicht verursacht.
würde AG bspw immer zu spät, nur teilweise oder gar nicht zahlen, kündigt der AN mit einem Grund, dessen Eintreten/Eintritt der AG zu vertreten/verantworten hat.




Zugang derselben: Was ist deren Funktion im Satz?
"Der AN hat dem AG den vollständigen Leistungsstand bis zum Zugang der Kündigung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang derselben durch Vorlage aller bereits erbrachten Leistungen und Unterlagen nachzuweisen und einen entsprechenden Statusabschlussbericht vorzulegen."

AN/AG schickt eine Kündigung. Sobald diese bei AG/AN eingegangen ist läuft eine Frist von 14Tagen.
Nach Ablauf dieser 14Tage, hat der aktuelle, vollständige Leisstungsstand dem AG vorzuliegen.

nach Zugang derselben -> nach Erhalt der Kündigung



Der Teil mit soweit: Wie ist dieser Teil dem Satz verbunden?
"Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt."
Falls das Produkthaftungsgesetzt zur Anwendung kommt, gelten die Hafuntungsbeschränkungen nicht.

-so versteh ich das zumindest-



Der Teil mit sowie: Wie ist dieser Teil dem Satz verbunden?
"Soweit der AN Ersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, Ansprüche gegen Dritte bezogen auf die Lieferung und Montage des Leistungsgegenstandes sowie bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten geltend machen kann, tritt der AN diese Ansprüche hiermit an den AG ab."
Soweit der AN Ersatzansprüche ][...], Ansprüche gegen Dritte bezogen auf [...] und [...], sowie [...] geltend machen kann.

"sowie" ersetzt hier nur ein weiteres und, es dient der Aufzählung möglicher Sachverhalte.



Erklärung des Dritten: Wie ist dieser Teil dem Satz verbunden?

"Sofern sich der AN im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Erfüllung der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit auf Dritte berufen hat, haftet der Dritte gemeinsam mit dem AN für alle Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung gesamtschuldnerisch entsprechend dem vom AN mit seinem Angebot übergebenen der Erklärung des Dritten."

hier ist mMn nach das "der" zu viel.
der AN hat dem AG ein Angebot übergeben, diesem liegt die Erklärung des Dritten bei.



Vorauszahlung anbauen: Was beduetet das?


"Auf seine Anforderung kann der AN eine Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 70 % der Netto-Vergütung (...) erhalten. (...) Die Vorauszahlung wird durch künftige Abschlagszahlungen des AG auf die Forderungen des AN abgebaut."
an oder ab?
Der AN fordert eine Vorauszahlung. Der AG kann diese durch Abschlagszahlungen/Raten abbezahlen.



Anrechnung erklären: Was beduetet das "erklären" hier?

"Der AG ist demgemäß berechtigt, die Anrechnung der Vorauszahlung auf künftige, geprüfte Forderungen des AN aus Abschlags- und Schlussrechnungen zu erklären, die dann in jeweiliger Höhe als erfüllt gelten. Die Vorauszahlung ist vom AN mit 3 % p.a. zu verzinsen, bis die jeweilige Anrechnung in betreffender Höhe erklärt ist."
wenn der AG eine Vorauszahlung getätigt hat, kann er hiermit folgende Forderungen des AN als bezahlt erklären.
er kann also sagen "ich hab dir schon 1000€ vorgestreckt, die neue Rechnung für die Packung Gummibärchen in Höhe von 2,50€sehe ich hiermit als bezahlt an."
würde der AG weiterhin alle vom AN gestellten Rechnungen bezahlen, so hätte am Ende der Abrechnung der AN nicht nur die Gesamtsumme X bekommen, sondern zusätzlich die Vorauszahlung Y. DAmit das nicht passiert, werden im folgenden Verlauf eingehende Rechnungen bis zur Höhe Y als bezahlt abgestempelt/abgehakt/erklärt.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Beren, Eru - Ihr seid schatz!

Dank eurer Erklärungen habe ich es endlich geschafft. Morgen ist nur Korrekturlesen!

Als ein kleines Dankeschön für eure Hilfe, Bemühung und Zeit! Danke, iyi ki varsınız! :)

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