Von mir aus können eine Million vor dem Reichstag gegen die Coronaschutzverordnungen protestieren, solange sie Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Ihr Argument, dass damit die Demonstration ad absurdum geführt werde, weil sie sich dann ja jenen Verordnungen unterwerfen würden, gegen die sie demonstrieren, übersieht, dass jede Demonstration dem öffentlichen Recht unterliegt. So wie Randalierer aus einem Demonstrationszug herausgenommen werden können, können auch Demonstranten, welche die Abstandsregeln etc. nicht einhalten, aus dem Zug genommen werden, wenn nötig sogar alle. Das heißt dann Auflösung der Demonstration.