Alubehütet
Well-Known Member
Das alles ist ja jetzt überhaupt nichts Neues bis auf die abendlichen Ausgehverbote. Vielleicht bekommt die SPD noch läppische 1x/Woche Schnelltests für Unternehmen hineinverhandelt, die alles andere sind als einKonferenz heute Mittag in der Unionsfraktion
Kanzlerin Angela Merkel hat sich hinter den umstrittenen Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (beide CDU) für einen „Brücken-Lockdown“ gegen die dritte Corona-Welle gestellt.
Am Samstag war ein neuer Entwurf für die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes verschickt worden. Die Bundesregierung soll demnach ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, „Gebote und Verbote (…) zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden, zu erlassen“, wird darin betont. Dazu gehören Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, Ladenschließungen, neue Kontaktbeschränkungen, Verfügungen für den Schulunterricht und Sportverbote.
Das sieht die Änderung im Infektionsschutzgesetz vor:
- Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.
- Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person pro Tag beschränkt.
- Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen für Notfälle oder aus beruflichen Gründen.
- Sport ist nur noch sehr begrenzt und maximal zu zweit möglich.
- Auch alle Geschäfte müssen dichtmachen – mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
- Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder, Museen etc. müssen schließen.
- Die Gastronomie bleibt geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.
- Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.
- Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.
Geplant ist nun also eine bundesweite Regelung per Gesetz statt immer neuer Verhandlungen. Vor allem sind ab einem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen verpflichtende Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr vorgesehen.
gamechanger. Ansonsten heißt das alles nur, daß Berlin zentral durchsetzt, woran sich die Länder freiwillig oft nicht gehalten haben bislang. Schulen erst ab Inzidenz 200 schließen ist lachhaft, ein Witz.
Das wird nicht reichen. Dann sitzen wir in zwei Wochen eben wieder hier.