Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Alubehütet

Well-Known Member
Hier nennt einer auch einen bestürzenden Aspekt bei den Intensivstationen.

Im vergangenen Jahr waren dort viele Alte. Die sind entsprechend früher gestorben. Jetzt ist das Durchschnittsalter auf den Intensivstationen merklich jünger. Die kämpfen länger um ihr Leben. Und blockieren Betten.

Wenn da einige Honks also sagen: Man darf ja nicht nur auf die Quantität schauen der Inzidenzzahlen, man muß auch schauen, wie schwer erkranken sie usw.: Dann müssen die Inzidenzrichtwerte drastisch runter.
 

Bintje

Well-Known Member
Ich finde, wir sollten uns nochmal (?) mit der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigen, in charmantem Bürokratendeutsch "Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz" :eek:

Das hat es nämlich in sich. Dort heißt es wörtlich auf Seite 6 (Punkte 6) und 7):

Bildschirmfoto 2021-04-12 um 13.13.59.png
Quelle und mehr: http://www.welt.de/bin/Änderung des Infektionsschutzgesetzes PDF_bn-230088971.pdf

Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde zuletzt im Februar bestätigt und gilt bis Juni fort.
Aus dem Kontext geht hervor, dass die Änderungen sich auf Sars-Cov-2 beziehen.
Nun ist die Definition einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" allerdings sehr schwammig.
In § 5 des Infektionsschutzgesetzes heißt es lediglich:

"
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) [...] Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet."


https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html

Entscheidend an der Formulierung finde ich das "oder", weswegen ich die Passage gesondert markiert habe: Laut Punkt 2 muss nur die "dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit" in "mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschland" drohen oder stattfinden.

Also gilt das in Zukunft beispielsweise auch für die saisonale Grippe?
Was ist, wenn die sich winters in Bayern, BaWü und Thüringen, nicht aber in anderen Bundesländern häuft? Das wäre laut Definition nämlich auch eine epidemische Lage in mehreren Bundesländern.Wenn ich es richtig kapiere, umfasst das Gesetz alle meldepflichtige Erkrankungen wie zum Beispiel auch Windpocken.
Oder EHEC (längst vergessen): Bundesweit gab es damals 53 Todesfälle bei Millionen und Abermillionen verramschten oder ungegessen kompostierten Schlangengurken und Sprossen.
Und was ist mit der gern auch mal von Kreuzfahrttouristen mitgebrachten Legionärskrankheit?

Vielleicht interpretiere ich das alles falsch, bin bekanntlich keine Juristin, aber die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Gewand des derzeit gültigen IfSG finde ich, dezent ausgedrückt, deftig!
Cave canem!






 
Zuletzt bearbeitet:

Alubehütet

Well-Known Member
Hier sammelt einer Tweets über die Situation in den Kliniken. Teilweise Einzel-, teilweise umfangreiche Kettentweets. Sage niemand, er habe es nicht wissen können.
 

EnRetard

Well-Known Member
Nun würde mich mal noch interessieren ob in dem Viertel die Zahl der Infizierten höher sind als in den besseren Vierteln. Ich nehme es ja an, aber wer weiß.


Ich weiß nicht, ob es solche Erhebungen für Nizza gibt, aber für Köln gibt es sie.
https://www.report-k.de/Koeln-Nachr...oelner-Coronavirus-Infektionsgeschehen-142491
Was Chorweiler und Kalk für ein Wohlstandsniveau haben, dürfte sich bis nach Leipzig rumgesprochen haben.
 

EnRetard

Well-Known Member
Ich finde, wir sollten uns nochmal (?) mit der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigen, in charmantem Bürokratendeutsch "Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz" :eek:

Das hat es nämlich in sich. Dort heißt es wörtlich auf Seite 6 (Punkte 6) und 7):

Den Anhang 16966 betrachten
Quelle und mehr: http://www.welt.de/bin/Änderung des Infektionsschutzgesetzes PDF_bn-230088971.pdf

Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde zuletzt im Februar bestätigt und gilt bis Juni fort.
Aus dem Kontext geht hervor, dass die Änderungen sich auf Sars-Cov-2 beziehen.
Nun ist die Definition einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" allerdings sehr schwammig.
In § 5 des Infektionsschutzgesetzes heißt es lediglich:

"
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) [...] Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet."


https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html

Entscheidend an der Formulierung finde ich das "oder", weswegen ich die Passage gesondert markiert habe: Laut Punkt 2 muss nur die "dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit" in "mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschland" drohen oder stattfinden.

Also gilt das in Zukunft beispielsweise auch für die saisonale Grippe?
Was ist, wenn die sich winters in Bayern, BaWü und Thüringen, nicht aber in anderen Bundesländern häuft? Das wäre laut Definition nämlich auch eine epidemische Lage in mehreren Bundesländern.Wenn ich es richtig kapiere, umfasst das Gesetz alle meldepflichtige Erkrankungen wie zum Beispiel auch Windpocken.
Oder EHEC (längst vergessen): Bundesweit gab es damals 53 Todesfälle bei Millionen und Abermillionen verramschten oder ungegessen kompostierten Schlangengurken und Sprossen.
Und was ist mit der gern auch mal von Kreuzfahrttouristen mitgebrachten Legionärskrankheit?

Vielleicht interpretiere ich das alles falsch, bin bekanntlich keine Juristin, aber die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Gewand des derzeit gültigen IfSG finde ich, dezent ausgedrückt, deftig!
Cave canem!





Das Gesetz müsste ein automatisches Verfallsdatum haben. Hat es aber nicht. Es ist ein Ermächtigungsgesetz für immer und ewig.
 

Bintje

Well-Known Member
Das Gesetz müsste ein automatisches Verfallsdatum haben. Hat es aber nicht. Es ist ein Ermächtigungsgesetz für immer und ewig.

Ich finde das sehr problematisch. Man kann, nein: muss nicht nur auf den Status Quo achten, sondern auch künftige Entwicklungen antizipieren. Und dieses Gesetz gibt, eine zu schwache Opposition vorausgesetzt, künftigen (Koalitions-)Regierungen und dem Bundesgesundheitsministerium eine rasiermesserscharfe Waffe in die Hand.
 

Bintje

Well-Known Member
Wobei aber alle künftigen Verordnungen zur Verschärfungen durch den Bundesrat müssen.

Künftig. Und selbst das ginge gegebenenfalls sehr flott. Ich hab gerade mal im Verfassungsblog geschmökert, der sich kürzlich dem "Gesetz zur Fortgeltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (EpiLage-FortgeltungsG) gewidmet hat. Nicht spaßig..

"Das ursprünglich als Corona-Bewältigungsrecht gedachte und auf den 31. März dieses Jahres befristete, mit heißer Nadel gestrickte und mit ebenso heißer Nadel mehrfach geänderte und ergänzte „Eigentlich-nur-Corona-Recht“ wird durch das geplante Gesetz zur Fortgeltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLage-FortgeltungsG) zu einem Pandemiebewältigungs-Dauerrecht. Damit wird es zu einem unbegrenzten Instrument für die Bewältigung gesundheitlicher Notlagen umfunktioniert. Dieses Gesetz ist am 4. März 2021 vom Bundestag beschlossen worden und liegt jetzt als lesbares Dokument vor. Am 26. März 2021 hat es den Bundesrat ohne Änderungen passiert und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Es soll zum Teil bereits am 1. April beziehungsweise am 1. Juli 2021 in Kraft treten, im Übrigen am Tag nach der Verkündung.

Das seit einem Jahr durch einen einfachen Bundestagsbeschluss auslösbare, bislang immerhin auf ein Jahr begrenzte „exekutive […] Durchentscheiden“ ist also entfristet – und damit auch der Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, den Parlamentsvorbehalt beziehungsweise die Wesentlichkeitstheorie, das Transparenzgebot und das Demokratieprinzip."

Quelle und mehr: https://verfassungsblog.de/corona-dauerrecht/

Und jetzt schauen wir uns noch einmal die geplante Änderung im Infektionsschutzgesetz an, insbesondere die restriktiven Regelungen zur körperlichen Unversehrtheit, Freizügigkeit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung. Man muss es ja im Kontext betrachten. Und da läuten in meiner verfassungspatriotischen Seele sämtliche Alarmglöckchen. o_O
 

Berfin1980

Well-Known Member
Ich finde, wir sollten uns nochmal (?) mit der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschäftigen, in charmantem Bürokratendeutsch "Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz" :eek:

Das hat es nämlich in sich. Dort heißt es wörtlich auf Seite 6 (Punkte 6) und 7):

Den Anhang 16966 betrachten
Quelle und mehr: http://www.welt.de/bin/Änderung des Infektionsschutzgesetzes PDF_bn-230088971.pdf

Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde zuletzt im Februar bestätigt und gilt bis Juni fort.
Aus dem Kontext geht hervor, dass die Änderungen sich auf Sars-Cov-2 beziehen.
Nun ist die Definition einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" allerdings sehr schwammig.
In § 5 des Infektionsschutzgesetzes heißt es lediglich:

"
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) [...] Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet."


https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html

Entscheidend an der Formulierung finde ich das "oder", weswegen ich die Passage gesondert markiert habe: Laut Punkt 2 muss nur die "dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit" in "mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschland" drohen oder stattfinden.

Also gilt das in Zukunft beispielsweise auch für die saisonale Grippe?
Was ist, wenn die sich winters in Bayern, BaWü und Thüringen, nicht aber in anderen Bundesländern häuft? Das wäre laut Definition nämlich auch eine epidemische Lage in mehreren Bundesländern.Wenn ich es richtig kapiere, umfasst das Gesetz alle meldepflichtige Erkrankungen wie zum Beispiel auch Windpocken.
Oder EHEC (längst vergessen): Bundesweit gab es damals 53 Todesfälle bei Millionen und Abermillionen verramschten oder ungegessen kompostierten Schlangengurken und Sprossen.
Und was ist mit der gern auch mal von Kreuzfahrttouristen mitgebrachten Legionärskrankheit?

Vielleicht interpretiere ich das alles falsch, bin bekanntlich keine Juristin, aber die geplanten Grundrechtseinschränkungen im Gewand des derzeit gültigen IfSG finde ich, dezent ausgedrückt, deftig!
Cave canem!





Was du markiert hast gilt aber seit der letzten Änderung. Ja alle meldepflichtigen Erkrankungen, hier aber speziell geändert für Corona.

Bei Grippe und Windpocken gab es aber Impfungen, zu dem Zeitpunkt der Änderung gab es keinen Impfstoff gegen Corona.

Legionärskrankheit ist meines Wissen gut mit Antibiotika behandelbar.
 

EnRetard

Well-Known Member
Das Schlimmste ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen völlig unzureichend sind, um die Infektionszahlen nennenswert zu senken. Mit Grundrechten wird sinnlos auf unabsehbare Zeit Fußball gespielt. Ich sehe die Merkelregierung Mitte Mai bei einem Inzidenzwert von 300 eine 24-stündige Ausgangssperre, natürlich mit Ausnahme aller Arbeitnehmer*innen, deren Chef*in immer noch auf das Drücken der Stechuhr besteht verhängen. Und in den Sommerferien Mitte Juli dann endlich 3 Wochen Betriebsferien anordnen. Bis dahin sind dann auch 27% geimpft und 11% zum 2ten Mal.
 
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