AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.
Jawohl, Wasser auf die Mühlen der Kopftuchverfechter
... das wäre aber dann ja eher "passive" Leistungsfähigkeit ...
... hast du ne Ahnung wie attraktiv eine Frau totz eines Kopftuches sein kann ... wenn man sich das Auspacken dann vorstellt ... uhh jetzt muss ich aber achtgeben, dass ich die Burka-Fürsprecher damit nicht unterstütze ... :mrgreen:
In manchen Berufen kann eine Frau mit Kopftuch nun mal nicht die gleiche Leistung bringen wie eine Frau ohne Kopftuch. Ein Filialleiter von H&M sucht eine ATTRAKTIVE Verkäuferin. Sie zieht mehr Kunden an. Und ein Kopftuch macht das, was er tun soll, er versteckt die Reize der Frau. Hier kann auch dein Gleichstellungsgesetz nichts ausrichten. Der Filialleiter urteilt alleine nach der Leistungfähigkeit.
Trifft jetzt nicht auf alle Fälle zu. Aber da muss ein Gericht einzeln entscheiden. Bei uns entscheidet immer noch ein Gerichtverfahren, ob hier ein Gesetztesvorstoß vorliegt.
Jawohl, Wasser auf die Mühlen der Kopftuchverfechter
... das wäre aber dann ja eher "passive" Leistungsfähigkeit ...
... hast du ne Ahnung wie attraktiv eine Frau totz eines Kopftuches sein kann ... wenn man sich das Auspacken dann vorstellt ... uhh jetzt muss ich aber achtgeben, dass ich die Burka-Fürsprecher damit nicht unterstütze ... :mrgreen: